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Es ist eine Änderung des WaffG geplant, die Anfang 2017 im Bundestag beraten werden soll.
Vorgesehen ist es, bei neuen Schränken nur noch die Norm EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher für die Waffenaufbewahrung zuzulassen. Bei bereits vorhandenen Schränken gilt eine Bestandsgarantie und dürfen weiter verwendet werden. Gilt aber meines Wissens nur dann, wenn der Besitzer schon waffenrechtlicher Erlaubnisinhaber ist. Allerdings müssen diese später bei weiteren Schränken auch auf Behältnisse nach EN 1143-1 zurückgreifen.
Ob die Politiker definitiv auch so beschließen werden, weiss allerdings auch keiner :what:.
Wenn der TO sich heute bereits einen Schrank zulegen will, würde ich zu einem nach der EN 1143-1 raten.
Gruß
Querschnepfe
Vorgesehen ist es, bei neuen Schränken nur noch die Norm EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher für die Waffenaufbewahrung zuzulassen. Bei bereits vorhandenen Schränken gilt eine Bestandsgarantie und dürfen weiter verwendet werden. Gilt aber meines Wissens nur dann, wenn der Besitzer schon waffenrechtlicher Erlaubnisinhaber ist. Allerdings müssen diese später bei weiteren Schränken auch auf Behältnisse nach EN 1143-1 zurückgreifen.
Ob die Politiker definitiv auch so beschließen werden, weiss allerdings auch keiner :what:.
Wenn der TO sich heute bereits einen Schrank zulegen will, würde ich zu einem nach der EN 1143-1 raten.
Gruß
Querschnepfe