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- 16 Jan 2016
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Hallo
Ich habe meinen JS beantragt und nun einige Fragen, bezüglich des Waffenrechtes.
So lange ich eine Leihwaffe (von meinem Vater) benutze brauche ich keine WBK oder?
Für die Leihwaffe ist nötig, ein Verleihschein Gültigkeit 1 Monat und was noch?
Waffenschränke sind bei meinem Vater (ca 200m von mir) untergebracht.
Wenn ich mir selber eine Waffe kaufe, kann ich sie bei ihm unterbringen? Und wie wird die Verwahrung geprüft?
Gibt es hier Jäger die sich ebenfalls ein Waffenschrank teilen?
Ich habe meinen JS beantragt und nun einige Fragen, bezüglich des Waffenrechtes.
So lange ich eine Leihwaffe (von meinem Vater) benutze brauche ich keine WBK oder?
Für die Leihwaffe ist nötig, ein Verleihschein Gültigkeit 1 Monat und was noch?
Waffenschränke sind bei meinem Vater (ca 200m von mir) untergebracht.
Wenn ich mir selber eine Waffe kaufe, kann ich sie bei ihm unterbringen? Und wie wird die Verwahrung geprüft?
Gibt es hier Jäger die sich ebenfalls ein Waffenschrank teilen?