Waffentransport und Alkohol 2.0

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Da der Admin den Faden leider geschlossen hat: Es gab vergangenes Jahr einen Artikel im JÄGER dazu, dass es sehr wohl erlaubt ist, sich z.B. vom Schüsseltreiben von der Ehefrau abholen und nach Hause bringen zu lassen. Mit Waffe. Voraussetzung: Man ist nur so alkoholisiert, dass man in jeder Hinsicht Herr seiner Sinne ist.
Ganz klar verboten ist das Gebrauchen der Waffe mit Umdrehungen......hier gilt - wie der Admin zutreffend erkannt hat - 0,00 %o. Dazu gibt es auch ein Urteil des BVerwG.
 
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Da der Admin den Faden leider geschlossen hat: Es gab vergangenes Jahr einen Artikel im JÄGER dazu, dass es sehr wohl erlaubt ist, sich z.B. vom Schüsseltreiben von der Ehefrau abholen und nach Hause bringen zu lassen. Mit Waffe. Voraussetzung: Man ist nur so alkoholisiert, dass man in jeder Hinsicht Herr seiner Sinne ist.
Ganz klar verboten ist das Gebrauchen der Waffe mit Umdrehungen......hier gilt - wie der Admin zutreffend erkannt hat - 0,00 %o. Dazu gibt es auch ein Urteil des BVerwG.
Da hast was angezettelt,
die ersten Schriftgelehrten sind schon am tippen und werden Deine Angaben zerpflücken. :unsure:
 
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Und genau so verhält sich das wenn drei Jäger in einem Auto zur DJ sind und einer fährt mit 0,00 heim.

Gruß Seppel
 
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Knackpunkt ist denke ich, dass du die Waffe ja aus dem Auto nimmst und alkoholisiert mit ihr hantierst...zumindest auspacken und Waffenschrank...das passiert zwar meist in den eigenen vier Wänden aber naja..
 
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22 Mrz 2016
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Auch da könnte der nüchterne Fahrer ja mitkommen.... Eventuell gibt es auch noch ebenfalls jagende Familienmitglieder...
 
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Knackpunkt ist denke ich, dass du die Waffe ja aus dem Auto nimmst und alkoholisiert mit ihr hantierst...zumindest auspacken und Waffenschrank...das passiert zwar meist in den eigenen vier Wänden aber naja..
Wie in dem von mir zitierten Artikel dargelegt, ist genau DAS das Argument dafür, dass Du die Waffe auch moderat alkoholisiert transportieren darfst. Zuhause hast Du nämlich immer Umgang mit der Waffe, da nach § 2 WaffG schon der Besitz eine Umgangsform ist. Würde man das Auspacken und Verstauen der Waffe nur mit 0,00 Promille als erlaubt ansehen, dürfte ich zuhause keinen Alkohol mehr trinken. Wenn das BVerwG also einen nüchternen Umgang mit Waffen fordert, kann damit nur wie im entschiedenen Fall das Schießen gemeint sein. Wie gesagt: "Nüchterner Umgang" würde wegen der Legaldefinition des Umgangs auch zur Konsequenz haben, dass ich die Waffen nur noch nüchtern "besitzen" darf.....das dürfte ein bisschen zu weit gehen.
 

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