Waffentransport und Alkohol

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Wer mit 0,3 Promille auffälliges Verhalten zeigt, ist nicht in Bayern aufgewachsen.

Mit zwei normale Bier fahr ich noch jederzeit, ob mit Waffe im Auto, oder ohne. Muss jeder für sich entscheiden. Darum gibt es ja diese Regeln und Gesetze.

Robert
Ich bin vor mehr als 40 Jahren "aufgewachsen". Z.T. auch in Bayern. Da hat der Forstamtsrat nach der Weinprobe regelmässig die Begrenzungspfosten der Weide umgesäbelt. An der Anzahl der Pfosten wussten wir Kinder am nächsten Tag wie arg es zugegangen ist.
Sagte Beckstein Anno 2008!
 
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Nun, das Problem ist doch im Endeffekt das - wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird - im Nachgang dem Richter zu beweisen das man ohne Alkohol (also 0,0°%) den Unfall auch nicht hätte verhindern können. Dann noch eine Schusswaffe im Fahrzeug und ruck zuck sind da manche Richter sofort bei der Gewissensfrage:" Ist der Delinquent überhaupt geeignet Waffen zu besitzen?"
Auch in Bayern.
Und das mit dem Hintergrund der Verschärfung des Waffenrechtes im Bezug auf körperliche und geistige Geeignetheit zum Besitzen und Führen von Schusswaffen.
Sollte mancher mal drüber nachdenken.
Also für mich eindeutige Schlußfolgerung - Waffen und Alkohol passt nicht zusammen. Daher entweder trinken oder mit der Waffe zur Jagd, Schießstand oder sonstwohin.
War schon früher, zu DDR-Zeiten, gang und gäbe und so halte ich es auch heute noch und bin bis jetzt auch gut gefahren damit.


Gruß der olle pudlich
 
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Was hat denn trinken mit einem Bier nach dem Ansitz mit den Kollegen zu tun?
 
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Trink besser alkohlfreies Radler, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Ich bin mir sicher, dass wenn ich ein 0,33 Radler trinke, meinetwegen 10 min nach Trinkende losfahre und weitere 5-10 min später in eine VK komme, dann werde ich genau 0,0 Promille pusten.
Von daher kann man das so pauschal nicht sagen. Ich kenne auch Leute die haben ein volles 0,5er Bier getrunken und haben eine halbe Stunde später in ner VK 0,0 gepustet.

Daher bin ich der Meinung ist ein Bier okay!
 
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Der Führerschein kann aber schon bei 0,3 Promille eingezogen werden, wenn "auffälliges Verhalten" (Unfall, Stoppschild überfahren, bei spätgelb über die Ampel) den Tag gelegt wird.
Das ist falsch, man muss dir beweisen, dass die Ausfallerscheinung ohne Alkoholkonsum nicht passiert wäre!
Und das ist bei banalen Ordnungswidrigkeiten eben nicht der Fall, die begeht auch jeder nüchtern, dass sieht auch jede Staatsanwaltschaft so. Geb ich dir Brief und Siegel drauf.

Ausfallerscheinungen sind beispielsweise Schlangenlinien, zu späte Reaktionen etc. Pauschal einen Unfall gebaut ist auch noch keine Ausfallerscheinung bspw. als Geschädigter ohne Verhinderungsmöglichkeit.
 
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Ist es nicht, wenn "auffälliges Verhalten" hinzukommt ist die Grenze nebensächlich und in Bezug auf Waffenhandhabung wurde gerichtlich bereits eine 0,0-Grenze bestätigt.
Mehr braucht man nicht zu wissen. Ansonsten kann man sich ja mal die Entscheidungend er Verwaltungsgerichte und des BVerwG zu solchen Fällen spaßeshalber durchlesen.

Alkohol und WBK verträgt sich halt nicht mehr

Ich würde das gerichtlich nicht ausfechten wollen

Kann man alles gut finden odet nicht, aber die Realität und insbesondere die Handlungsweisen der Waffenbehörden sind da wenig spaßbefreit
 
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Das ist falsch, man muss dir beweisen, dass die Ausfallerscheinung ohne Alkoholkonsum nicht passiert wäre!
Und das ist bei banalen Ordnungswidrigkeiten eben nicht der Fall, die begeht auch jeder nüchtern, dass sieht auch jede Staatsanwaltschaft so. Geb ich dir Brief und Siegel drauf.

Ausfallerscheinungen sind beispielsweise Schlangenlinien, zu späte Reaktionen etc. Pauschal einen Unfall gebaut ist auch noch keine Ausfallerscheinung bspw. als Geschädigter ohne Verhinderungsmöglichkeit.
Wenn Du meinst. Ist dein Führer-/Jagdschein.


Wenn ein Kind unter deinem Auto liegt und man misst 0,3 weiss ich nicht, ob man dir etwas beweisen muss?

Ich rechne halt nicht rum, bis irgendeine Grenze "erreicht" ist. Der Alkoholpegel im Blut ist halt recht individuell. Geschlecht/Grösse/Gewicht/Mageninhalt bei Trinkbeginn/Trinkdauer.

Wenn jemand regelmässig trinkt wird er eine Flasche Bier nicht sonderlich "merken", im Blut ist der Alkohol aber.

Auto und Alkohol ist schon recht schlecht, Waffe und Alkohol ist garantiert sehr schlecht.
 
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Das Thema wurde schon von Fachzeitschriften und Juristen aufgearbeitet.

Waffe führen - nur mit 0,0 Promille zulässig
Waffe transportieren - <0,5 bzw. <0,3 bei Auffälligkeiten usw. siehe Führerschein

Praxis:
Du trinkst nach dem Gemeinschaftsansitz noch ein Bier, setzt dich direkt ins Auto und hast das Gewehr auf dem Rücksitz liegen, im Fall einer Kontrolle führst du die Waffe unter Alkohol.

Nach dem Schießstandbesuch trinkst du auch ein Bier, packst die Waffe in Futteral oder Koffer, wirst ebenfalls kontrolliert, kein Problem solange unter 0,3/0,5, denn du transportierst die Waffe.

Ob man jetzt besser bei Cola, Fanta oder Wasser bleibt wenn man mit Waffen unterwegs ist, muss jeder selbst entscheiden.

Eine Quelle die ich dazu auf die schnelle gefunden habe,
 
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Das mit der 0,0 Promille-Grenze wurde doch schon öfter pupliziert und diskutiert. Fakt ist, wenn Du weiter jagen willst trenne Waffen und Alkohol strikt! Andernfalls bewegt man sich auf "sehr" gefährlichem Terrain.....
Dem gibt es nicht hinzuzufügen, sehe ich genau so!
Das ist zwar nicht der rechtliche Rahmen, aber sicherlich die beste Entscheidung.
 
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Als jemand dem alkoholisierte Fahrer den besten Freund (inkl. Fahrerflucht) und 2 Jahre später die Cousine (und dazu noch den Familienvater und eines der Kinder im anderen Auto) genommen haben stehe ich dem Thema Auto und Alkohol sehr sehr eindeutig gegenüber! Bei Alkohol und Waffe sehe ich das noch viel strenger auch wenn es das Gesetz anders vorsieht. Alles außer 0,0 ist für mich persönlich völlig indiskutabel!! Ist aber meine ganz persönliche Einstellung, allerdings auch schon vor den Unfällen! War auch quasi immer "freiwilliger" Fahrer während unserer Discozeit ;-)

Und heute gehe ich, mehr denn je, davon aus, dass im Zweifel gegen den (bis dahin) Legalwaffenbesitzer entschieden werden wird...

WH
Jan
 
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