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Auf der Wiesen sind´s nur knapp 1,5 L
Ich bin vor mehr als 40 Jahren "aufgewachsen". Z.T. auch in Bayern. Da hat der Forstamtsrat nach der Weinprobe regelmässig die Begrenzungspfosten der Weide umgesäbelt. An der Anzahl der Pfosten wussten wir Kinder am nächsten Tag wie arg es zugegangen ist.Wer mit 0,3 Promille auffälliges Verhalten zeigt, ist nicht in Bayern aufgewachsen.
Mit zwei normale Bier fahr ich noch jederzeit, ob mit Waffe im Auto, oder ohne. Muss jeder für sich entscheiden. Darum gibt es ja diese Regeln und Gesetze.
Robert
Sagte Beckstein Anno 2008!Oktoberfest: Beckstein findet Autofahren nach zwei Maß Bier ok - WELT
Zwei Liter Bier trinken und dann Autofahren – für Bayerns Ministerpräsident Beckstein (CSU) kein Problem, wenn der Alkohol nicht zu schnell getrunken wird. Harsche Kritik folgt auf dem Fuß. Die Gewerkschaft der Polizei warnt: "So riskiert man Menschenleben". Und auch Opposition und...www.welt.de
Ich bin mir sicher, dass wenn ich ein 0,33 Radler trinke, meinetwegen 10 min nach Trinkende losfahre und weitere 5-10 min später in eine VK komme, dann werde ich genau 0,0 Promille pusten.Trink besser alkohlfreies Radler, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Das ist falsch, man muss dir beweisen, dass die Ausfallerscheinung ohne Alkoholkonsum nicht passiert wäre!Der Führerschein kann aber schon bei 0,3 Promille eingezogen werden, wenn "auffälliges Verhalten" (Unfall, Stoppschild überfahren, bei spätgelb über die Ampel) den Tag gelegt wird.
Mehr braucht man nicht zu wissen. Ansonsten kann man sich ja mal die Entscheidungend er Verwaltungsgerichte und des BVerwG zu solchen Fällen spaßeshalber durchlesen.Ist es nicht, wenn "auffälliges Verhalten" hinzukommt ist die Grenze nebensächlich und in Bezug auf Waffenhandhabung wurde gerichtlich bereits eine 0,0-Grenze bestätigt.
das glaube ich eher weniger!dass sieht auch jede Staatsanwaltschaft so. Geb ich dir Brief und Siegel drauf.
Wenn Du meinst. Ist dein Führer-/Jagdschein.Das ist falsch, man muss dir beweisen, dass die Ausfallerscheinung ohne Alkoholkonsum nicht passiert wäre!
Und das ist bei banalen Ordnungswidrigkeiten eben nicht der Fall, die begeht auch jeder nüchtern, dass sieht auch jede Staatsanwaltschaft so. Geb ich dir Brief und Siegel drauf.
Ausfallerscheinungen sind beispielsweise Schlangenlinien, zu späte Reaktionen etc. Pauschal einen Unfall gebaut ist auch noch keine Ausfallerscheinung bspw. als Geschädigter ohne Verhinderungsmöglichkeit.
Aber nicht auf dem Oktoberfest...2 Maß = 2l
Dem gibt es nicht hinzuzufügen, sehe ich genau so!Das mit der 0,0 Promille-Grenze wurde doch schon öfter pupliziert und diskutiert. Fakt ist, wenn Du weiter jagen willst trenne Waffen und Alkohol strikt! Andernfalls bewegt man sich auf "sehr" gefährlichem Terrain.....