Waffentransport und Alkohol

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.697
Auf der Wiesen sind´s nur knapp 1,5 L ...
... zum Preis von min. 40 Liter OETTINGER.

Ich bleibe dabei : Alkohol in Verbindung mit Waffen sind Wasser auf die Mühlen aller Nichtjäger. Allein die Diskussion ob 0,1, 0,2 oder 0,3 %o ist müßig. Wenn's Kind in den Brunnen gefallen ist geht das Geheule los.

Aber jede die/jeder der eine Waffe führt, ist min. 3x6 Jahre alt und weiß was sie/er tut.
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.088
Der Faden ist wieder ein typisches Beispiel wie Themen verdreht und völlig zweckentfremdet werden. Der TS fragte danach ob er nach dem Genuss eines Radlers seine Waffe noch transportieren darf.

Das man unter Alkoholeinfluss keines Falls mit Waffen zu hantieren hat, weder in den eigenen vier Wänden noch sonst irgendwo sollte mündigen und erwachsenen Leuten auch ohne Gerichtsurteil klar sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.661
Was hat ein Radler mit Alkohol zu tun?

Das Zeug hat meist nicht mehr als 2 oder 2,5% Alkohol, das darf man sogar in Schweden im Supermarkt kaufen, weil davon niemand einen Rausch bekommt, Bevor man soweit ist platzt einem die Blase.
 
Registriert
13 Aug 2006
Beiträge
2.965
Früher hat der Beifahrer auf der Rückfahrt von der Jagd immer reichlich Bier getrunken, auch wenn ich als Fahrer seine Waffe im Kofferraum mit transportiert habe. Theoretisch unbedenklich...aber wir wissen doch alle, das JEDER Vorwand der in irgendeiner Weise zur Entwaffnung genutzt werden kann auch genutzt wird... also bleiben jetzt ALLE stocknüchtern...


Bis die Dinger im Tresor verschlossen sind... ;)
 
Registriert
27 Okt 2018
Beiträge
27
Wer mit 0,3 Promille auffälliges Verhalten zeigt, ist nicht in Bayern aufgewachsen.

Mit zwei normale Bier fahr ich noch jederzeit, ob mit Waffe im Auto, oder ohne. Muss jeder für sich entscheiden. Darum gibt es ja diese Regeln und Gesetze.

Robert
Hör doch mit deiner Folklore auf. Ich kenne Bayern, die trinken auch kein Bier oder Alkohol. Und wenn die bayerische Polizei etwas meint zu riechen oder komisch vorkommt und dazu noch im Wagen eine Waffe findet, dann kommt ein Automatismus in Gange, den du gar nicht erleben möchtest.
 
Registriert
20 Mrz 2010
Beiträge
938
Grundsätzlich ja ernstes Thema, aber 0,33 lRadler heißt 0.18 l Bier. Da würde ich überhaupt nicht drüber nachdenken.
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Das Thema Akohol hat sich als auf den Führerschein komplett angewiesener Dorfbewohner schon weit vor dem Thema Waffen erledigt.
Da in der Regel, wenn's schief geht, beide Lappen fuard sinn, damit auch der Job, bleibt man einfach tutti completti nüchtern, anstatt sich wegen eines nutzlosen Radlers/Bieres/Weins die Existenz zu ruinieren.
 
Registriert
14 Mai 2009
Beiträge
336
Der Faden ist wieder ein typisches Beispiel wie Themen verdreht und völlig zweckentfremdet werden. Der TS fragte danach ob er nach dem Genuss eines Radlers seine Waffe noch transportieren darf.

Das man unter Alkoholeinfluss keines Falls mit Waffen zu hantieren hat, weder in den eigenen vier Wänden noch sonst irgendwo sollte mündigen und erwachsenen Leuten auch ohne Gerichtsurteil klar sein.
Man sollte die Eifrigkeit der Waffenbehörden bzgl. Unzuverlässigkeitsannahme wirklich nicht unterschätzen. Der Bescheid bzw. Widerruf ist schneller geschrieben als man schauen kann, Sofortvollzug inklusive, Eilbedürftigkeit wird regelmäßig nicht bejaht im EV-Verfahren. Berabeitungszeit bei den Verwaltungsgerichten 1. Instanz ca. 1-2 Jahre. Kann jeder selber entscheiden. wie er es machen möchte.

Es wurde auch mal thematisiert, wenn man sich von der Jagd abholen läßt und die Waffe ordentlich in einem verschlossenen Behältnis im Kofferraum liegt, man selbst jedoch als Jäger etwas dem Alkohol zugesprochen hat.

Schwierig, schwierig

Ich kann nur jedem raten, in waffenrechtlichen Angelegenheiten die Grenzen nicht unbedingt austesten zu müssen. Für neue "richtigungsweisende" neue Rechtsprechung gibt es beim neuen Antrag auf Jagd- oder Waffenschein nämlich keine Fleißsternchen von der Behörde.
 
Registriert
20 Dez 2000
Beiträge
19.267
Fest steht, wer eine Waffe dabei hat und Alkohol trinkt, handelt
vorsätzlich, ein gefundenes Fressen für manchen Richter.

Es kann auch harmlos ausgehen, aber wer weiß das schon vorher.
Auch vor Schießständen, sowohl Jagd als auch Sport, wurde schon
sehr genau kontrolliert.

Remy
 
Registriert
28 Mrz 2015
Beiträge
919
Ich kann ja wirklich viel verstehen und die Fürsorge des Staates auch nachvollziehen. Aber wann und wo hat nach dem Schüsseltreiben ein besoffener Jäger rumgeballert ? Hier werden wieder grundlos Freiheiten eingeschränkt, dass man langsam immer mehr Angst bekommt, wo das noch alles hinführen soll.
Ohne jeden Anlass werden in diesem Land mittlerweile Freiheiten genommen. Da gibt es ganz andere, denen sollte man mal genau auf die Finger schauen. Aber die haben hier Narrenfreiheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Fest steht, wer eine Waffe dabei hat und Alkohol trinkt, handelt
vorsätzlich, ein gefundenes Fressen für manchen Richter.

Es kann auch harmlos ausgehen, aber wer weiß das schon vorher.
Auch vor Schießständen, sowohl Jagd als auch Sport, wurde schon
sehr genau kontrolliert.

Remy
Ich will ja keinen Wein in euer Wasser giessen, aber ich schätze mal, dass weitaus mehr Waffen illegal und unter Missachtung aller Alkohol- und Drogenregelungen "bewegt" werden, als es nüchterne Jäger, Schützen und Sammler tun.

Also begrabt diesen Faden, der ist so sinnvoll wie das deutsche Waffenrecht.


CdB
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
588
Besucher gesamt
746
Oben