Waffenverkauf Dokumente

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Ich weiss ja nicht was du die alles fragst, aber ich sage denen dass Herr oder Frau xy das und das bei mir kaufen wollen . Kann ich oder kann ich nicht verkaufen ? Mehr Antwort brauche ich nicht .
Bereits diese Auskunft dürfen sie nicht geben. Ich kenne Behörden, die haben schriftliche Einverständniserklärungen in den Akten.
Ohne gibt es keine Auskunft. Nicht ja, nicht nein, nicht vielleicht. Nur den Satz: Dazu dürfen wir keine Auskunft erteilen. Manchmal mit Gesetz und § benannt.
Es geht tatsächlich niemanden etwas an, wer Waffen in Besitz hat oder nicht.
 
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Interessant das es offensichtlich immer noch einige Behörden gibt die freizügig Fragen beantworten. Es soll aber auch Behörden geben die dies aus Datenrechtlichen Gründe rechtmässig ablehnen, und diese Auskünfte nur nach Vorlage des Einverständnisses des "Betroffenen" erteilen.
Man gibt der Waffenbehörde die vorliegenden Daten an! (gültiger JS bzw. WBK ) und diese bestätigen die Angabe oder nicht. Die Behörde gibt keine Daten raus. Auch ein Wechsellauf muss wie eine Waffe versendet werden.
MfG.
 
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Bereits diese Auskunft dürfen sie nicht geben. Ich kenne Behörden, die haben schriftliche Einverständniserklärungen in den Akten.
Ohne gibt es keine Auskunft. Nicht ja, nicht nein, nicht vielleicht. Nur den Satz: Dazu dürfen wir keine Auskunft erteilen. Manchmal mit Gesetz und § benannt.
Es geht tatsächlich niemanden etwas an, wer Waffen in Besitz hat oder nicht.


Gut, dann sollte der Käufer also vorab seine Erlaubnis erteilen oder woanders einkaufen.
 
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Warum lässt man sich nicht einfach den Jagdschein / Erwerbserlaubnis bei Abholung / Verkauf zeigen? Das fände ich doch naheliegend
 
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Bereits diese Auskunft dürfen sie nicht geben. Ich kenne Behörden, die haben schriftliche Einverständniserklärungen in den Akten.
Ohne gibt es keine Auskunft. Nicht ja, nicht nein, nicht vielleicht. Nur den Satz: Dazu dürfen wir keine Auskunft erteilen. Manchmal mit Gesetz und § benannt.
Es geht tatsächlich niemanden etwas an, wer Waffen in Besitz hat oder nicht.
:unsure: bei den Waffen die ich bisher verkauft habe, wurde das nur so gehandhabt, problemlos. Behörde/Sachbearbeiter Name und JS Nr. des Käufers genannt und versichern lassen das alles gültig ist und gut ist. Warum sonst einfach wenns umständlich ginge....
MfG.
 
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Warum lässt man sich nicht einfach den Jagdschein / Erwerbserlaubnis bei Abholung / Verkauf zeigen? Das fände ich doch naheliegend

Macht man ja auch, aber das meiste geht halt doch über den Versandweg...


Zum Thema Datenschutz: Klar wenn ich frage, hat XY einen gültigen Jagdschein, dass ich dann keine Antwort bekomme. Wenn ich aber sage, "ich habe von XY eine Kopie des Jagdscheines Nummer 123, gültig bis..., sind diese Papiere so korrekt oder gefälscht?", dann gibt die Behörde keine Daten raus, folglich nicht datenschutzrelevant.
 
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:unsure: bei den Waffen die ich bisher verkauft habe, wurde das nur so gehandhabt, problemlos. Behörde/Sachbearbeiter Name und JS Nr. des Käufers genannt und versichern lassen das alles gültig ist und gut ist. Warum sonst einfach wenns umständlich ginge....
MfG.
ISt alles richtig. Es ist nur ein Gesetzesverstoß ud mittlerweile halten sich immer mehr Behörden an ihre Vorschriften.
Das Bußgeld ist recht hoch. Das erzieht.
 
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Macht man ja auch, aber das meiste geht halt doch über den Versandweg...


Zum Thema Datenschutz: Klar wenn ich frage, hat XY einen gültigen Jagdschein, dass ich dann keine Antwort bekomme. Wenn ich aber sage, "ich habe von XY eine Kopie des Jagdscheines Nummer 123, gültig bis..., sind diese Papiere so korrekt oder gefälscht?", dann gibt die Behörde keine Daten raus, folglich nicht datenschutzrelevant.
Doch. Sie gibt definitiv eine Auskunft. Das darf sie nicht ohne Einverständnis.
Niemand hat Kenntnis von der Behörde zu erhalten, dass man Waffenbesitzer ist.

ICh kenne das zur Genüge. ich telefoniere regelmäßig durch ganz Deutschland.
Leider wurde mein Vorschlag für NWR nicht angenommen.
 
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Doch. Sie gibt definitiv eine Auskunft. Das darf sie nicht ohne Einverständnis.
Niemand hat Kenntnis von der Behörde zu erhalten, dass man Waffenbesitzer ist.

ICh kenne das zur Genüge. ich telefoniere regelmäßig durch ganz Deutschland.
Leider wurde mein Vorschlag für NWR nicht angenommen.
Wenn ich die Daten des Käufers telefonisch dem zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde durchsage und dieser mir es bestätigt (oder nicht), wieso sollte er dann gegen den Datenschutz verstoßen ??? Oder sind die Vorgehensweisen je nach Bundesland verschieden? Dürfte dann aber auch nicht sein.
Wie gesagt, meine W- Verkäufe sind bisher alle so abgewickelt worden und das ohne Probleme.
MfG.
 
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Weil er bestätigt, dass dieser Herr dort "Kunde" ist und Waffen hat.
Das darf er nicht.
Eigentlich ganz einfach zu verstehen.
Nochmal wiedeerholen mag ich es jetzt nicht mehr.
Ruf doch den Datenschutzbeauftragten an und frage dort nach. Da gibt es eine amtliche Auskunft dazu.
Gern nimmt er auch die Namen der Mitarbeiter an, die diese Daten rausgeben.

;)
 
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Scan der WBK an die Waffenbehörde des Käufers, mit der bitte um Verifikation .
Dabei werden von Seiten der Behörde ja keine Daten herausgegeben, sondern nur die echtheit des dir vorliegenden Dokuments bestätigt.

Sollte selbst das von der Behörde nicht gemacht werden bist du allerdings sehr schnell Zeuge in einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, wenn der Scan falsch ist.
 
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Ich wiederhole das jetzt zum dritten (dafür aber wirklich zum letzten) Mal. Doch. Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Das erzählen deshalb auch die meisten Behörden heute genauso.
Die wollen auch keins mehr aus Nettigkeit übergebraten kriegen.

Bevor man als Zeuge zu einem Strafverfahren geladen wird, muss erstmal der Täter gefunden sein ;)
Das ist auch keine Neuheit im Warenversand.
 
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Wie kann ich mich denn versichern das ich an einen Berechtigten verkaufecwenn die Behörde mir nichts dazu sagen kann /darf?

Ich habe keine Ahnung von gefälschten Jagdscheinen WBK etc.

P34......wie sieht den ein offensichtliches Bedürfnis aus ?
 
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