Waffenverkauf Dokumente

S

Schorse2210

Guest
Ich habe keine Ahnung von gefälschten Jagdscheinen WBK etc.

Auch wenn der Herr mit dem Mantel hier was anderes erzählt, du als Verkäufer brauchst nicht dafür Sorge zu tragen, das ein vom Käufer vorgelegtes Dokument auch wirklich echt ist, abgesehen vom Offensichtlichen. Niemand braucht einen Kursus bei der Volkshochschule oder der örtlichen Kriminalpolizei zu machen, in dem er lernt wie man gefälschte Dokumente erkennt.
Derjenige, der mit dem gefälschten Dokument versucht sich eine Waffe zu besorgen, der begeht die Straftat (Urkundenfälschung+Verstoß gegen das Waffengesetz), nicht der Verkäufer.

Und was Auskünfte bei der Behörde betrifft, die Einverständniserklärung das seine Behörde Auskunft gegenüber dem Verkäufer geben darf, kann der Käufer gleich mitschicken! Tut er dies nicht, würde ich mich gegen einen Verkauf entscheiden.

WmH
Schorse
 
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Auch wenn der Herr mit dem Mantel hier was anderes erzählt, du als Verkäufer brauchst nicht dafür Sorge zu tragen, das ein vom Käufer vorgelegtes Dokument auch wirklich echt ist, abgesehen vom Offensichtlichen.

WmH
Schorse
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich sprach von der eigenen Verantwortung.
Abenteuerlich. Natürlich ist man selbst in Verantwortung.
Die Behörde wiederum darf keine Auskünfte geben.
Wenn man besten Wissens und Gewissens gehandelt hat, wird man dafür nicht belangt.
Wer leichtfertig nicht einmal das Originaldokument oder eine Fälschung genau anschaut, der schon.
Man muss also natürlich dafür Sorge tragen. Man muss dies nur nicht auf Niveau einer Expertise.
 
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