waffenverkauf im auftrag ...

B

bummdaliegtdiesau

Guest
Darf ich (Jagdschein und WBK liegt vor) im Auftrag eines Bekannten eine Pistole bei EGUN anbieten? Die weitere Abwicklung (Umtrag bei der Behörde etc.) läuft über den eigentlichen Besitzer der Waffe. Er hat aber leider mit 62 Jahren keine Ahnung "wie das mit diesem Internet funktioniert".

Die Waffe wurde geerbt und ist bereits auf den Sohn (von seinem verstorbenen Vater war die Waffe) umgetragen worden.

Habe keine Lust bei so einer Aktion etwas zu riskieren ...

Danke für Tips!
 
A

anonym

Guest
Es gibt keinerlei Grund dafür, daß Du selbst die Pistole verkaufen müßtest, und nicht stattdessen für ihn und in seinem Namen (Vertretung) einen eGun-Account einrichtest und die Sache so abwickelst.

Carcano
 
B

bummdaliegtdiesau

Guest
... das wäre die beste und juristisch vollkommen legale Lösung.

So einfach ist das.

Besten Dank!
 
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hier gabs mal eine thread zu einem ähnlichen fall, der probleme gebracht hat, da es irgendwie um "waffenhandelslizen" ging.

finde den thread dazu aber nicht ...
 
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L-Spatz schrieb:
november schrieb:
[quote="L-Spatz":1nu5k21z]Hallo,

Ja das geht Du hast Waffenrechlich die nörige Legimitation.

bullshit.

Warum er hat doch einen Jagdschein oder meint er er hat den Jagdschein von seinem Bekannten.
Wenn er selber einen hat darf er im Auftrag verkaufen oder ?[/quote:1nu5k21z]

wenn sein Jagdschein eine Waffenhandelserlaubnis inkludieren würde, hättest du recht, haben aber in Dtl. ausgestellte Jagdscheine nicht. :wink:
carcarno hat schon geschrieben wie das rechtl. einwandfrei gemacht werden kann.


9. treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,
aus der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zum WaffG.
 
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Duncan schrieb:
L-Spatz schrieb:
november schrieb:
[quote="L-Spatz":2ygjtdu2]Hallo,

Ja das geht Du hast Waffenrechlich die nörige Legimitation.

bullshit.

Warum er hat doch einen Jagdschein oder meint er er hat den Jagdschein von seinem Bekannten.
Wenn er selber einen hat darf er im Auftrag verkaufen oder ?

wenn sein Jagdschein eine Waffenhandelserlaubnis inkludieren würde, hättest du recht, haben aber in Dtl. ausgestellte Jagdscheine nicht. :wink:
carcarno hat schon geschrieben wie das rechtl. einwandfrei gemacht werden kann.


9. treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,
aus der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zum WaffG.[/quote:2ygjtdu2]

Im Gesetz steht drinn "gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung " . Wenn aber jemand für einen Bekannten eine Waffe verkauft ist das nicht gewerbsmäsig.
Ich habe im Frühjahr 2 Langwaffen und 2 Kurzwaffen aus dem Erbe von einem Bekannten über egun verkauft. Da mir die Sache selber etwas unklar war auch wegen der WBK hatte ich Kontakt mit dem LRA . Da wurde mir eindeutig gesagt das es solange es eine einmalige Angelegenheit ist, es nicht gewerbsmäßig ist.
 
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Wenn einem eine deutsche Behörde (Finanzamt) bei der Anmeldung irgendeines Gewerbes und der anschließend abgegebenen Steuererklärung im Bescheid das Gewerbe nicht anerkennt bzw. den Bescheid vorläufig ergehen läßt hinsichtlich der Liebhaberei und der nicht abschließend zu beurteilenden Gewinnerzielungsabsicht, dann kann einem auch nicht beim ein-, zwei- oder dreimaligen Verkauf einer Waffe für einen Freund plötzlich ein Gewerbebetrieb unterstellt werden. Und damit eine Waffenhandelslizenz.

So zumindest meine gesunde Rechtsauffassung.

Aber wahrscheinlich muß man noch Obacht geben, daß man nicht plötzlich Zwangsmitglied in einer Berufsgenossenschaft wird, wenn man mal zwei Ferngläser, eine Flinte und eine Jagdtasche für einen Kumpel bei Egun verhökert. :roll:
 
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Ich hole jetzt mal diesen alten Beitrag aus der Versenkung, da ich aktuell eine Frage dazu hätte:

Der Vater meines Arbeitskollegen ist vor einiger Zeit verstorben. Der Vater war Jäger und hat meinem Kollegen vier mehr oder (eher) weniger wertvolle Waffen hinterlassen. Der Kollege hat keine WBK, möchte auch nicht die Jagdprüfung ablegen und hat nun nach langer Überlegung beschlossen die Waffen zu veräußern. Wir waren jetzt gemeinsam bei zwei Büchsenmachern und haben bzgl. Ankauf gefragt. Die haben ehrlich gesagt kein Interesse, da die Waffen schon ziemlich alt, aber nicht mehr "zeitgemäß" sind. Dies gilt auch für die verbaute Optik, alles alte Gläser ohne LP und so...
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben nun überlegt die Waffen auf Egun anzubieten und ich würde meinen Kollegen gerne dabei unterstützen. Ich habe nun aus diesem Beitrag schon gelernt, dass er einen eigenen Account benötigt.
Aber wie würde es dann nach der Auktion weitergehen? Er als Erbe hat ja keine WBK, aus der die jeweilige Waffe ausgetragen werden kann. Vielen Dank für Eure Tipps.
 
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Wenn der Vater schon vor einiger Zeit verstorben ist, warum hat er dann noch keine eigene WBK?
Ich habe einst zwei Erbwaffen übernommen die bei der Waffenbehörde der Erbin eingelagert waren. Diese habe ich dann direkt bei der Behörde abgeholt. Da stand ich dann in der Stadtkasse mit dem Drilling in der Hand und vor der Tür die Polizei.
 
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17 Okt 2010
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Danke für die Antworten.

Es scheint wohl so zu sein, dass er sich offensichtlich noch nicht richtig um das Umtragen der Waffen von seines Vaters WBK auf eine eigene gekümmert hat. 🙈 Er bekam kurz nach dem Tod das offizielle Schreiben, dass er die Waffen umtragen muss. Er hat dann mal im Amt angerufen und gesagt, dass er den Waffenschein machen will, hat aber nun gemerkt, dass das Schießen nichts für ihn ist.

Ich denke es wird das Beste sein, wenn ich mit ihm zusammen erst mal zum Amt fahre und die rechtliche Seite kläre. Er braucht auf jeden Fall erstmal diese WBK. Die Waffen könnte ich für ihn solange einlagern.
 

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