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Gelöschtes Mitglied 9073
Guest
Ja, diese Generation ist dabei das Forum zu übernehmen.
die story klingt merkwürdig ...
es ist verblüffend dass das amt ihm nicht massiv auf die füsse getreten ist denn juristisch gesehen besitzt er die waffen illegal wenn er sich nicht binnen 4 wochen um eine wbk gekümmert hat .
ich würd die finger davon lassen...
„machen“
Auch wenn Du es nicht verstehen willst, es geht mir keinesfalls um Begriffe, weder um "Waffenschein noch um "machen".
Wir hantieren hier im Waffenrecht.
Du solltest Dich wirklich mal wieder mit dem Thema befassen, einfach so. Wenn der SB erst vor dem Waffenschrank steht ist es zu spät.
Liegt prinzipiell im Ermessensspielraum der Behörde bzw des Sachbearbeiters.Gibt es bei Langwaffen Beschränkungen, oder liegt das im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters der Waffenbehörde ?