waffenverkauf im auftrag ...

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Einen Waffenschein will er also machen...
Er bekommt eine WBK. Als Erbe ist er ein klein wenig besser dran weil er, außer Erbe zu sein, kein Bedürfnis benötigt.
Sollte ein Sportschütze oder Jäger Waffen erben und dem SB nicht ganz deutlich klarmachen, daß diese Waffen geerbt sind ist dieses "Privileg" ganz schnell weg.

Und noch ein kleiner Tip am Rande, es reicht nicht mehr aus irgendwann mal eine Prüfung abgelegt zu haben. Im Waffenrecht muß man sich heute ab und an mal schlau machen sonst steht ruck zuck der SB vor der Tür und die WBK ist weg.
 
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25 Aug 2005
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Der Erbe bekommt, wenn er den Nachweis der sicheren Aufbewahrung erbringen kann, ganz zügig eine WBK ohne Mun Erwerb. Dann muss niemand fremder einlagern. Die Mun ist dann ganz zügig einem berechtigten zu überlassen bzw. fachgerecht zu entsorgen:cool:. Der Erbe kann dann ganz einfach im Rahmen des Gesetzes die Waffen an berechtigte verkaufen oder anderweitig überlassen.

Wenn Du eine Waffe deines Bekannten im Auftrag verkaufst der dafür keine WBK hat.................................... viel Spass
 
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17 Okt 2010
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Für uns ist es eine WBK, aber für Otto-Normal-Verbraucher ist es halt ein Waffenschein. Nun beißt Euch bitte nicht an dem Begriff fest.
Ich will ihm einfach nur helfen, weil es mein Kollege ist.
Ich werde jetzt mit ihm zusammen aufs Amt gehen und erstmal das Rechtliche klären und dann sehen wir weiter.
Nochmals vielen Dank für die Tipps.
 
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Die "WBK" ist eine Erfindung der Neuzeit, über Jahrzehnte gab es nicht anderes wie Waffenscheine,
z.B.:

34593424lc.jpg
 
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Nun beißt Euch bitte nicht an dem Begriff fest.
Ok, dann halt am nächsten Begriff "machen"
Eine WBK kann man nicht einfach so machen. Das ist nicht wie bei einem Führerschein. Als Erbe bekommt man sie relativ einfach. Man muß zuverlässig sein und Erbe.
Als Sportschütze mußt Du Sachkunde haben, regelmäßig trainieren, zuverlässig sein, ein Jahr im Verein und dann muß es auch nocht passende Disziplinen für Deine Wunschwaffen geben.Weiß der Geier was noch.
 
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Als Jäger sollte man wenigstens mit den Grundlagen des Waffenrechts und den zugehörigen Fachbegriffen halbwegs vertraut sein - und nicht nur, wenn und weil man in einem Waffenrechtsforum postet.
Just my 2cts

Teddy
 
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Komisch, ich in Österreich hab eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenpass! Da wird alles eingetragen, ausser Kategorie C. Die Scheine gab es bei uns auch einmal, ist aber lange her, egal der terminus technicus muss ja wenn umgangssprachlich erwähnt nicht immer passen, sonst müßte der ADMIN jeden zweiten löschen oder ausbessern.... ;):whistle:

Und der Nedgernhab Button geht mir ab....
 
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Auch in A gab es Jahrzehnte lang auschlliesslich den "Waffenpass", dieser dokumentierte den erlaubten Besitz und die Erlaubniss zum führen. Genauso gern wie in D werden auch in A die Begrifflichkeiten durcheinander gewürfelt.......
 
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Wenn der im Auftrag handelnde einen Jagdschein hat ist es schwieriger, da es sich wohl um eine Kurzwaffe handelt (Aufbewahrung, Bedürfnis, Voreintrag,...). Ich würde einfach bei der Behörde anrufen und die Fragen stellen, dann weißt du sicher Bescheid. Telefonnotiz mit dem Namen des Sachbearbeiters fertig. Die reißen einen keinen Kopf ab und kennen sich aus (bei uns jedenfalls).
 
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die story klingt merkwürdig ...

es ist verblüffend dass das amt ihm nicht massiv auf die füsse getreten ist denn juristisch gesehen besitzt er die waffen illegal wenn er sich nicht binnen 4 wochen um eine wbk gekümmert hat .

ich würd die finger davon lassen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
die story klingt merkwürdig ...

so wie immer mehr in diesem Forum.

Entweder wir haben immer mehr völlig unbedarfte Jagdscheininhaber, die weder Jägersprache, noch Waffenrecht beherrschen, oft Probleme haben Wild anzusprechen und zu beschreiben, bei denen man sich fragt ob der Kandidat den halben Jagdkurs entschuldigt und jemals auf der Jagd war oder ganze Schulklassen schreiben hier mit.

Ich weiss nicht welche Variante mir lieber wäre.
 
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9 Sep 2013
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so wie immer mehr in diesem Forum.

Entweder wir haben immer mehr völlig unbedarfte Jagdscheininhaber, die weder Jägersprache, noch Waffenrecht beherrschen, öft Probleme haben Wild anzusprechen und zu beschreiben oder ganze Schulklassen schreiben hier mit.

Also das wilde durcheinanderbringen von Waffenschein und WBK kenne ich besonders von der Fraktion 70+
 

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