Waffenversand

Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
... die richtige Ausweisnummer ...
Woher will DHL wissen, welche Ausweisnummer zu welchem Personalausweis/Pass gehört? Außerdem gibt es auch Menschen mit ausländischen Dokumenten, welche in Deutschland zum Waffenerwerb berechtigt sind.
Wenn also das nicht am Datenschutz scheitert ... .
 
Registriert
2 Sep 2013
Beiträge
46
Woher will DHL wissen, welche Ausweisnummer zu welchem Personalausweis/Pass gehört? Außerdem gibt es auch Menschen mit ausländischen Dokumenten, welche in Deutschland zum Waffenerwerb berechtigt sind.
Wenn also das nicht am Datenschutz scheitert

Die muss der Versender bei Auftragserteilung an DHL mit angeben. Vorher muss er sie natürlich beim Empfängen erfragen. Und bei den Waffen die ich mit DHL bekommen habe war es auch so das ich vorher meine Ausweisnummer bzw. eine Kopie meines Ausweises an den Versender schicken musste und die wurde vom Postler dann auch in seinen Minicomputer gehackt.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Die muss der Versender bei Auftragserteilung an DHL mit angeben. Vorher muss er sie natürlich beim Empfängen erfragen. Und bei den Waffen die ich mit DHL bekommen habe war es auch so das ich vorher meine Ausweisnummer bzw. eine Kopie meines Ausweises an den Versender schicken musste und die wurde vom Postler dann auch in seinen Minicomputer gehackt.
Das war mir neu.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Da hast du natürlich Recht. Wenn aber mit Identitätsprüfung versendet wird bekommt der Zusteller das Paket gar nicht aus seinem System raus solange nicht die richtige Ausweisnummer in dem Touchoad eingegeben wurde. So hat mir unser Postler das daraufhin mal erklärt. Eigenhändige Übergabe ist nicht gleichzusetzen mit Identitätsprüfung. Die Identitätsprüfung kann man als Privatperson aber nicht Buchen, das können nur gewerbliche Versender.

kann auch nicht sein, denn vor der Zustellung ist dem Postler meine Ausweisnummer gar nicht bekannt gewesen ... und ich habe schon wiederholt mit DHL "eigenhändig" Waffen erhalten, weshalb ich weiß, dass ich den Versendern zwar vorher meiner Erwerbsberechtigung übersendet habe, doch niemals meinen Perso ... somit konnte der DHL auch die Nummer nicht "vergleichen", sondern lediglich auf dem Perso prüfen, ob der Name des Empfängers mit den Versanddaten übereinstimmt. Wenn diese der Fall war, dann wurde vom Zusteller die Perso-Nummer notiert, so dass er belegen konnte, dass er sich den Perso hat zeigen lassen ...

ebenso beim Versenden, was ich schon mehrfach mit "eigenhändig" gemacht habe ... da wurde nie nach einer Perso-Nummer gefragt
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Die muss der Versender bei Auftragserteilung an DHL mit angeben. Vorher muss er sie natürlich beim Empfängen erfragen. Und bei den Waffen die ich mit DHL bekommen habe war es auch so das ich vorher meine Ausweisnummer bzw. eine Kopie meines Ausweises an den Versender schicken musste und die wurde vom Postler dann auch in seinen Minicomputer gehackt.

das muss entweder recht neu sein, oder ist falsch ... kenne ich so absolut nicht ... also bei DHL Express eigenhändig ...

evtl. mag das bei ID-Check im Auftrag so sein
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Die muss der Versender bei Auftragserteilung an DHL mit angeben. Vorher muss er sie natürlich beim Empfängen erfragen. Und bei den Waffen die ich mit DHL bekommen habe war es auch so das ich vorher meine Ausweisnummer bzw. eine Kopie meines Ausweises an den Versender schicken musste und die wurde vom Postler dann auch in seinen Minicomputer gehackt.
Nein. Es wird ausdrücklich nur die Ausweisnummer eingegeben.
Die muss natürlich auf dem Ausweis mit dem richtigen Namen stehen.
Mehr nicht. Da wird auch nicht geprüft ob die stimmt. Es dient einfach dokumentations Zwecken.
 
Registriert
31 Mrz 2009
Beiträge
10.309
Auch bei Overnite wird die Ausweisnummer auf einem Papierzettel vermerkt (mit allen statistisch vorkommenden Schreibfehlern).

Der große Unterschied bei DHL zwischen privat und gewerblich scheint zu sein, daß bei privaten Sendungen die Perso-Nummer nicht dokumentiert wird, sondern nur durch den Boten kontrolliert wird.
In Abhängigkeit von der Arbeitsqualität (u.a. auch Lesen- und Schreibkompetenzen der Zusteller) kann es zu einem Restrisiko kommen.
Für mich war DHL seitens Abwicklung (Einlieferung des Pakets) einfach bequemer als Overnite.

Wie @Mantelträger (Danke!) erläuterte, werde ich das nächste mal vorab mit meiner Behörde sprechen und mir den Versand entsprechend freigeben lassen.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Auch bei Overnite wird die Ausweisnummer auf einem Papierzettel vermerkt (mit allen statistisch vorkommenden Schreibfehlern).

Der große Unterschied bei DHL zwischen privat und gewerblich scheint zu sein, daß bei privaten Sendungen die Perso-Nummer nicht dokumentiert wird, sondern nur durch den Boten kontrolliert wird.
In Abhängigkeit von der Arbeitsqualität (u.a. auch Lesen- und Schreibkompetenzen der Zusteller) kann es zu einem Restrisiko kommen.
Für mich war DHL seitens Abwicklung (Einlieferung des Pakets) einfach bequemer als Overnite.

Wie @Mantelträger (Danke!) erläuterte, werde ich das nächste mal vorab mit meiner Behörde sprechen und mir den Versand entsprechend freigeben lassen.

genau das ist es, denn wenn DHL "eigenhändig" mich hier nicht antrifft, dann kann ich meine Sendung bequem hier bei der nächsten Postfiliale abholen.

Kumpel (weiß nicht mehr welches "spezial Transportunternehmen" es war), konnte dann für die Abholung rund 20km zum "Lager" des Unternehmens fahren, nachdem er zuhause nicht angetroffen wurde ...
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
das liegt dann aber an einem Verschulden des Transportunternehmens und liegt nicht in der Verantwortung des Versenders.
Leider doch. Und obendrein darin, dass er eine nicht geeignete Transport ausgewählt hat.
Der Versender hat sicherzustelle und bleibt inVerantwortung bis Übergabe an den Empfänger.

Deshalb verwendet niemand dem seine Erlaubnisse lieb sind diese Transportart.
Die sind nicht alle dumm.

§34 (1) WaffG

Dazu nennt die WaffVwV
Die Sonderregelung des § 34 Absatz 1 Satz 5 für die Fälle der gewerbsmäßigen Beförderung durch einen anderen an einen Dritten erweitert die Prüfpflichten des Überlassenden. Dieser ist sowohl für die Auswahl einer berechtigten Transportperson als auch für die Prüfung der ausreichenden Berechtigung des letztlich empfangenden Dritten verantwortlich.
Die Prüfung der Berechtigung des Empfängers hat sich auf den waffenrechtlichen Sachverhalt insgesamt zu erstrecken. Wenn beispielsweise der Erwerb auf der Grundlage allgemeiner Erlaubnisse (z.B. Jagdschein nach § 13 Absatz 3, Gelbe WBK) erfolgen soll, müssen zur Unterstützung dieser Prüfung durch den Überlasser ggf. vom Erwerber auch alle sonstigen Umstände dargetan werden, aus denen sich eine Erstreckung der betreffenden Erlaubnis auf die konkrete Waffe ergibt (z.B. jagdrechtliche Zulässigkeit der Langwaffe oder zu den im Rahmen der Gelben WBK erlaubten Waffen). Unverzichtbare Bestandteile der Berechtigungsprüfung sind immer auch eine Identitätsprüfung sowie die Kontrolle etwaiger behördlicher Beschränkungen in den Erlaubnissen (Befristungen etc.) und sonstige Umstände (Authentizität der Erlaubnisse/Einträge etc.).
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
da steht aber auch:

Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.

somit hat dann der "Dritte" die Verantwortung und ist zur Prüfung bei der Weitergabe verpflichtet

zudem steht da klar, wozu der Überlassende verpflichtet ist:

Dieser ist sowohl für die Auswahl einer berechtigten Transportperson als auch für die Prüfung der ausreichenden Berechtigung des letztlich empfangenden Dritten verantwortlich.

somit muss der Überlassende prüfen, ob der Transporteur berechtigt ist (was DHL z.B. ist, da gewerblicher Transporteur), und dazu, ob der Empfänger berechtigt ist (was er ja bereits vor dem Versand macht).

da steht zudem nicht, dass der VErsender/ÜBerlasser haftet, wenn der gewerbliche Transporteur nicht gemäß den Anweisungen/Beauftragung (in dem Fall "eigenhändig") zustellt.
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.469
du meinst also, der gewerbliche Beförderer sei der Dritte? Das würde ich an deiner Stelle nochmal überdenken.

Und zur Haftung: was meinst du, was es bedeutet, wenn da steht "Dieser ist ... für die Auswahl einer berechtigten Transportperson ... verantwortlich."
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
du meinst also, der gewerbliche Beförderer sei der Dritte? Das würde ich an deiner Stelle nochmal überdenken.

Und zur Haftung: was meinst du, was es bedeutet, wenn da steht "Dieser ist ... für die Auswahl einer berechtigten Transportperson ... verantwortlich."

genau wie es dort steht ... der versendende Waffenbesitzer muss dafür sorgen, dass nur eine berechtigte Transportperson seine Waffen transportiert!

heißt im Klartext, dass z.B. ein gewerblicher Transporteur dazu berechtigt ist, eine private Person (im Normalfall) nicht. Diese Auswahl zu treffen ist der Waffenbesitzer verpflichtet.

und wiederum klar ... der empfangende "Dritte" ist der, welche vom Transporteur beliefert wird ... nicht mehr ... nicht weniger!
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
17
Zurzeit aktive Gäste
511
Besucher gesamt
528
Oben