@Mohawk: Schön, dass Du Dich wieder an der Diskussion hier beteiligst! Du bist immer eine Bereicherung, auch wenn wir fachlich im Detail nicht immer einer Meinung sind!
Wenn das eine Ausgleichsmaßnahme ist, dann kann es sein, dass die durchaus Pflanzenzahlen wie von DWS genannt einbringen wollen, damit das pro Hektar möglichst teuer wird. Nötig ist das nicht. Wenn man allerdings nur in Reihe Pflanzen kann (das liegt am Unternehmen und der Quali seiner Mitarbeiter), dann ...
... hat man ein Problem.
Das hat m.E. nichts mit Kostenersparnis zu tun, sondern eher damit, auch nach der Bindefrist die Weichenstellung so eindeutig ist, dass das langfristige Ziel mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erreicht wird
Wenns eine Öko-Fläche werden soll und das nicht explizit in irgendwelchen Förderbedingungen festgelegt ist wäre das m.E. das Dreifache des benötigten Pflanzmaterials.
Für eine reine ÖKOLOGISCHE Aisgleichsmaßnahme sollte das ausreichend sein. Aber wer würde seinen Grundbesitz schon freiwillig hergeben, wenn danach nur einige Wenige Eichen in der Apfelbaumausformung auf der Fläche stehen, die bestenfalls als schlecht spaltendes BRennholz taugen können?
Es wird dann aber auch gerne die entsprechende Läuterung o.ä. vergessen und ungepflegte Eichen-Gertenhölzer haben weder hohen ökologischen noch ökonomischen Wert.
Das ist halt so bei Stangehölzern, egal ob gepflegt oder ungepflegt. Der ökononische Wert entsteht erst nach dem Stangenholzalter und der wird höher sein, je Stückzahlreicher die Eichen durch das Stangeholzlter hindurchgewachsen sind. Und sollte die Läuterung versäumt worden sein, kann man aus einem stückzahlreichen Baumholz immer noch einen qualitativ hochwertigeren Eichenbestand formen. bei der Ausgangslage gepflanzte 2000Ei/ha wird das schon schwierig bis unmöglich.
Die ökologischen Werte entstehen bei einem auf (Wert-)Holzerzeugung angelegten Bestand genauso, wie in allen anderen Beständen, wenn der Bewirtschafter ein wenig Verständnis dafür hat und entsprechende Strukturen erhält.
Vorsicht, das könnte je nach Timing und Bewilligung als Grünlandumbruch zählen und Ärger geben. Sinnvoll ist das, aus pflanztechnischer Sicht. Aus anderer Sicht wäre es sinnvoller, Ackerflächen aufzuforsten.
I.d.R. gehen Ausgleichsmaßnahmen vor dem Bescheid (Ausgleichsmaßnahmen wirden i.d.R: angeordnet durch einen behördlichen Bescheid) durch alle betroffenen Resorts (Naturschutz, Forst, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft...) und sind im Be- oder Einvernehmen erstellt. Mit dem Bescheid sollte sich m.W. der rechtliche Status geändert haben und die Fläche fortan als Wald zählen (bei Ersatzaufforstung). Dementsprechend sollte auch der Umbruch und die vorbereitende Einsaat mit Weißklee kein Problem darstellen.
BTW:
Was ich bei den Bestandsbegründungsverfahren mit minimalen Pflanzenzahlen immer bemängele: Es wird versucht, durch spätere Pflegeeingriffe die Kosten bei der Pflanzung möglichst gering zu halten, aber die genetische Ausgangslage von wenigen hundert, maximal 1 bis 2000Pflanzen bringt auch einen genetischen Flaschenhls mit sich, der in Anbetracht der erwarteten bis befürchteten Klimaänderungen nicht gut sein kann. Die Natur(verjüngung) arbeitet mit einem mindestens 1000fach höherem Ausgangsmaterial bezogen auf die Fläche.
Ich fürchte, dass wird uns irgendwann mal auf die Füße fallen. Gerade bei unserer Langlebigsten Baumart, die wir in D im größeren Stil anbauen.