Wanderer missachten Warnschilder: 40 Jäger müssen Jagd abbrechen

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Gelöschtes Mitglied 16028

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Wir sollten unser tun und uns mal nicht so wichtig nehmen.
Dann passt das auch mit den Spaziergängern
 
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Wir sollten unser tun und uns mal nicht so wichtig nehmen.
Dann passt das auch mit den Spaziergängern

Es gibt halt eins das wir wichtig nehmen MÜSSEN, die Sicherheit.

Ich kann dem "alten" Jägertyp der jeden mit Hund blöd anmacht und glaubt das Revier wäre sein Privatbesitz auch wenig abgewinnen, bringt nichts und macht nur schlechte Stimmung. Aber wenn eine aufwändig organisierte Jagd nicht sicher durchführbar ist weil manche glauben sie können machen was sie wollen, das geht einfach nicht. Die wären sicher auch nicht begeistert wenn sie in Urlaub fahren wollen und sind zugeparkt etc.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Ja nu komm mal wieder runter.
Ist sehr ärgerlich aber Geschichte und nicht zu ändern mach einen haken dran und reduziere deinen Aufwand auf die Jagd.
Ich bin am Freitag wieder zu einer Jagd eingeladen da gehören Jogger Hundeleute und Fahrradfahrer mit dazu.
Ich muß mich dem anpassen ist aber auch kein Problem Wir Jäger sind nicht der Mittelpunkt der Erde also entspannen und die Situation so nehmen wie sie ist.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Na klar, Genehmigungen eingeholt, Schilder aufgestellt, DJ bis aufs feinste organisiert, HF rangeholt, Schützen haben womöglich noch Standgeld bezahlt und dann wird das Ding wg. 5 egoistischen Volldeppen abgebrochen. Sonst noch ein Wunsch?
Ich hab volles Verständnis und kann deinen Erger nachvollziehen bringt dich aber trotzdem nicht weiter.
Jage so wie es das Umfeld hergibt ich Hab mein Revier in einem Nacherholungsgebiet.
 
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Ich denke man muss sich nicht alles gefallen lassen!!!
Wenn bei mir Jagd ist - und das gilt auch für meine Nachbarjagdreviere - dann werden in Absprache mit der Strassenmeisterei und der Rennleitung an den betroffenen Strassen Warnschilder aufgestellt. An den Waldwegen werden Schilder aufgestellt mit dem Hinweis das eine Jagd stattfindet und es im Interesse der Sicherheit der Waldnutzer ist in dieser Zeit mal nicht nicht den Wald zu betreten.
Damit habe ich als Jagdleiter meiner Verkehrssicherungspflicht Genüge getan.
Unbelehrbare werden angehalten und aufgefordert das Waldstück zu verlassen. Wer dann immer noch nicht will - es werden die Personalien aufgenommen und die Owi-Anzeige geht an die zuständige Ordnungsbehörde. Wir sind hier 5 Polizisten bei der Jagd - das klappt dann auch garantiert.
Ist übrigens beim Landesforst hier genauso.
Meistens reicht es schon einfach in Ruhe mit diesen Leuten zu reden. Und bei Unbelehrbaren hilft zumeist der Hinweis auf die Höhe des zu erwartenden Ordnungsgeldes bzw. Bußgeldes.
Gott sei Dank hatten wir bis jetzt dieses Problem noch nicht.



Gruß der olle pudlich.
 
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Ist leider so, wenn sie bei mir am Berg Bäume fällen und den Weg sperren, müssen sie 4 Mann abstellen, die verhindern das jemand trotzdem weiter läuft. Sollte er dies dennoch machen, erfolgt ein Funkspruch und das Fällen ruht bis der I..... durch ist. ...

Das ist im Flachand das selbe - insbesondere in Stadnähe. Da können Forstwirte Geschichten aus dem Alltag erzählen, dass einem die Haare zu Berge stehen :oops: ... Gruss W.
 
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Da gibt es nix was man anzeigen kann. Das einzige was theoretisch möglich währe ist eine Klage auf Unterlassung

Das sehe ich etwas anders, hier in RLP gilt:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4039297,27

(2) Es ist verboten, die Jagdausübung vorsätzlich zu stören.



Im Artikel lese ich, dass der Weg gesperrt war und auch kenntlich gemacht wurde, dass es wg. einer Jagd ist.

Außerdem:
"Die Gruppe hätte sich nicht zu einer Umkehr bewegen lassen und unbeirrt ihren Weg nach Eschlipp fortgesetzt, um dort an einer Schlachtschüssel teilzunehmen. "

Sie wurden also darauf hingewiesen, dass sie die Jagd stören, trotzdem weiter -> Vorsatz
 
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Ich denke man muss sich nicht alles gefallen lassen!!!
Wenn bei mir Jagd ist - und das gilt auch für meine Nachbarjagdreviere - dann werden in Absprache mit der Strassenmeisterei und der Rennleitung an den betroffenen Strassen Warnschilder aufgestellt. An den Waldwegen werden Schilder aufgestellt mit dem Hinweis das eine Jagd stattfindet und es im Interesse der Sicherheit der Waldnutzer ist in dieser Zeit mal nicht nicht den Wald zu betreten.
Damit habe ich als Jagdleiter meiner Verkehrssicherungspflicht Genüge getan.
Unbelehrbare werden angehalten und aufgefordert das Waldstück zu verlassen. Wer dann immer noch nicht will - es werden die Personalien aufgenommen und die Owi-Anzeige geht an die zuständige Ordnungsbehörde. Wir sind hier 5 Polizisten bei der Jagd - das klappt dann auch garantiert.
Ist übrigens beim Landesforst hier genauso.
Meistens reicht es schon einfach in Ruhe mit diesen Leuten zu reden. Und bei Unbelehrbaren hilft zumeist der Hinweis auf die Höhe des zu erwartenden Ordnungsgeldes bzw. Bußgeldes.
Gott sei Dank hatten wir bis jetzt dieses Problem noch nicht.



Gruß der olle pudlich.
Das machst du als Polizeibeamter?
Auf welcher Grundlage eine OWI gegen was verstoßen die Waldbesucher.
Also ich hab nochmal bei unseren Justiziar von der Unteren Forstbehörde nachgefragt.
Er sieht keine Möglichkeit wegen einer DJ ein Betretungsverbot für den Wald zu erlassen.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Das sehe ich etwas anders, hier in RLP gilt:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4039297,27

(2) Es ist verboten, die Jagdausübung vorsätzlich zu stören.



Im Artikel lese ich, dass der Weg gesperrt war und auch kenntlich gemacht wurde, dass es wg. einer Jagd ist.

Außerdem:
"Die Gruppe hätte sich nicht zu einer Umkehr bewegen lassen und unbeirrt ihren Weg nach Eschlipp fortgesetzt, um dort an einer Schlachtschüssel teilzunehmen. "

Sie wurden also darauf hingewiesen, dass sie die Jagd stören, trotzdem weiter -> Vorsatz
ich kann es alles nachvollziehen und habe volles Verständnis für den Jagdherren.
ABER LEIDER haben wir Jäger keine Rechte glaub mir ich hab mir meine Hörner abgestoßen.
Es gab Zeiten da verdrehte unser OA Leiter seine Augen wenn der meine Nr. auf dem Handy sah
 
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http://www.jagd-naheland.de/pdf/Bet...FjACegQIARAB&usg=AOvVaw2zXE4pTI71KkxTs3nxeCPy

Zitat des LJV Justizars:
Fazit :
Der Waldbesucher hat grundsätzlich ein jederzeitiges, nicht durch bestimmte Uhr- oder
Jahreszeiten begrenztes Betretungsrecht des Waldes. Das jederzeitige Betretungsrecht findet
seine Grenze da, wo die Lebensgemeinschaft Wald gestört wird. Außerdem ist die
Beunruhigung und Störung von Wild nach dem LJagdG ebenso verboten, wie die vorsätzliche
Störung der Jagdausübung, die auch mit der Wahrnehmung des jederzeitigen
Waldbetretungsrechtes einhergehen kann.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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http://www.jagd-naheland.de/pdf/Bet...FjACegQIARAB&usg=AOvVaw2zXE4pTI71KkxTs3nxeCPy

Zitat des LJV Justizars:
Fazit :
Der Waldbesucher hat grundsätzlich ein jederzeitiges, nicht durch bestimmte Uhr- oder
Jahreszeiten begrenztes Betretungsrecht des Waldes. Das jederzeitige Betretungsrecht findet
seine Grenze da, wo die Lebensgemeinschaft Wald gestört wird. Außerdem ist die
Beunruhigung und Störung von Wild nach dem LJagdG ebenso verboten, wie die vorsätzliche
Störung der Jagdausübung, die auch mit der Wahrnehmung des jederzeitigen
Waldbetretungsrechtes einhergehen kann.
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