Wanderer missachten Warnschilder: 40 Jäger müssen Jagd abbrechen

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Diese lokale Presse-Darstellung ist mal auffällig positiv hinsichtlich der jagdlichen Interessen und zeigt Unverständnis gegenüber egoistischen Landschaftsnutzern - das ist heute äußerst selten.

Man hätte nat. im Handy-Zeitalter die Jagd unterbrechen können, bis diese Fußgänger das "Treiben" durchlaufen hatten und ihre Schlachtschüssel erreichten.

Vorrausgesetzt, daß es von der örtlichen Ausdehnung der Jagdfläche und der Route der "Störer" Sinn machte.
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

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Wieder mal ein Sturm im Wasserglas.

Insbesondere HIER, wo auch immer wieder zum Ausdruck gebracht wird, der freie Bürger müsse sich ja nicht immer sklavisch an irgendwelche bescheuerten Vorschriften und Verbote halten, die irgend jemand erlassen oder erwirkt hat.

Ohne einen Zusammenhang zu unser aller lieben Jagd würde hier dann nur die Antwort kommen:

Was ist passiert? Jemand lief auf einem öffentlichen Weg der an diesem Tag vermutlich gesperrt war. Hat dieses Land keine anderen Probleme? Hat die Polizei nichts anderes zu tun?
 
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Das machst du als Polizeibeamter?
Auf welcher Grundlage eine OWI gegen was verstoßen die Waldbesucher.
Also ich hab nochmal bei unseren Justiziar von der Unteren Forstbehörde nachgefragt.
Er sieht keine Möglichkeit wegen einer DJ ein Betretungsverbot für den Wald zu erlassen.
Bei euch vielleicht nicht. Hier war es anders. Lies doch endlich mal den Artikel!!!!!!

Gegen Verkehrszeichen 250 mit Zusatzsymbol Fußgänger, schau dir das Bild im Artikel an.
Verstoß ist Owi, also kann ich als PVB Personalien aufnehmen, Anzeige machen und die Leute wegschicken.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Bei euch vielleicht nicht. Hier war es anders. Lies doch endlich mal den Artikel!!!!!!

Gegen Verkehrszeichen 250 mit Zusatzsymbol Fußgänger, schau dir das Bild im Artikel an.
Verstoß ist Owi, also kann ich als PVB Personalien aufnehmen, Anzeige machen und die Leute wegschicken.
Bei euch vielleicht nicht. Hier war es anders. Lies doch endlich mal den Artikel!!!!!!

Gegen Verkehrszeichen 250 mit Zusatzsymbol Fußgänger, schau dir das Bild im Artikel an.
Verstoß ist Owi, also kann ich als PVB Personalien aufnehmen, Anzeige machen und die Leute wegschicken.
Mein Post bezog sich auf die Aussage von pudlich29:unsure:
Da bei dir sprechen wir über den Öffentlichen Verkehrsraum pudlich29 sprach vom Wald
 
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ElCaracho

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Diese lokale Presse-Darstellung ist mal auffällig positiv hinsichtlich der jagdlichen Interessen und zeigt Unverständnis gegenüber egoistischen Landschaftsnutzern - das ist heute äußerst selten.

Man hätte nat. im Handy-Zeitalter die Jagd unterbrechen können, bis diese Fußgänger das "Treiben" durchlaufen hatten und ihre Schlachtschüssel erreichten.

Vorrausgesetzt, daß es von der örtlichen Ausdehnung der Jagdfläche und der Route der "Störer" Sinn machte.

Man beachte die Kommentare unter dem Facebook Beitrag. Der Tierrechtsverein hat mal wieder Ausgang. Inkl. getürkter Zitate etc.
Dass die Leute auf dem Weg zur Schlachtschüssel waren wird wissentlich ignoriert xD
 
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Letztes Jahr lagen unsere Warnschilder teilweise neben dem Weg, hatte einer in die Gegend gefeuert.
Schützen stehen bei uns schon lange auf DJ Böcken und vorallem nicht mehr an Schneisen, gejagt wird unter der Woche.
Wer nach den Warnschildern weitergeht, sein Problem.
Wenns ein paar mal knallt sind die meisten dieser Helden schnell aus dem Wald.
 
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Gelöschtes Mitglied 3063

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Er sieht keine Möglichkeit wegen einer DJ ein Betretungsverbot für den Wald zu erlassen.

Doch.
§59 Abs. 2 BNatschG
(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken

in Verb. mit allen mir bekannten Landesgesetzen, in Bayern BayNatSchGArt 33 Abs. 3
Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden
 
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ElCaracho

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Wer nach den Warnschildern weitergeht, sein Problem.
Wenns ein paar mal knallt sind die meisten dieser Helden schnell aus dem Wald.

Wenn einer was abkriegt doch eher das Problem der Jäger...

Aber wir hatten hier im "Stadtwald " auch mal eine kleine Drückjagd durch die einer Joggen wollte. Wurde vom Nachbarschützen angesprochen und wollte nur mal eben noch schnell durch. Da hat dann in weniger als 100m Entfernung zweimal kurz nacheinander eine 9,3 zu Wort gemeldet, da kam die 180 Grad Wende recht zügig.
 
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Bsp. RLP:

Ich kenn kein FA, daß hier Wegesperrungen verhängt... es wird lediglich mit Hinweisschildern und Trassierband "abgesperrt" und jeder Jagdteilnehmer weiß ganz genau, daß er dennoch jederzeit mit Waldbesuchern rechnen muß und sich danach zu verhalten hat.
Solche "k..kfrechen" fränkischen Wandergruppen sind mir jedoch auch noch nie aufgefallen.

Jogger und MTBler gibt's immer wieder mal.


Facebook Beitrag.
….mag sein, mit dem Fratzenbuch hab ich keinen Vertrag. (n)
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Dann ist das Recht das Problem.

Wenn die Schilder eh für nix sind kann man sie auch gleich weglassen. Rücksicht ist das Zauberwort - und das gilt auch für Nicht-Jäger.

Edit: Lüderitz war schneller.


Frage mich, ob solche Hirnis bei Baumfällarbeiten auch so dummdreist agieren würden:


Bei dem verlinkten Unfall wanderte ich 15 Min vorher an der Unfallstelle vorbei und wunderte mich noch, dass kein Schild vor den Arbeiten warnte....

https://www.sn.at/panorama/oesterre...iermark-von-gefaelltem-baum-getroffen-1419904
 
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"Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)":

31 Verbote und Sperren

(1) Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist
......
8. zur Bejagung des Schalenwildes
  1. a) durch Treib-, Drück- oder Stöberjagden ode
  2. b) durch andere Formen der Bejagung, wenn jagdrechtliche Abschusspflichten ohne die Sperrung nicht mehr zu erfüllen sind,
......

basti
 
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Letztes Jahr lagen unsere Warnschilder teilweise neben dem Weg, hatte einer in die Gegend gefeuert.
Schützen stehen bei uns schon lange auf DJ Böcken und vorallem nicht mehr an Schneisen, gejagt wird unter der Woche.
Wer nach den Warnschildern weitergeht, sein Problem.
Wenns ein paar mal knallt sind die meisten dieser Helden schnell aus dem Wald.
Sieht bei uns genau so aus!
 
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Wieder mal ein Sturm im Wasserglas.

Insbesondere HIER, wo auch immer wieder zum Ausdruck gebracht wird, der freie Bürger müsse sich ja nicht immer sklavisch an irgendwelche bescheuerten Vorschriften und Verbote halten, die irgend jemand erlassen oder erwirkt hat.

Ohne einen Zusammenhang zu unser aller lieben Jagd würde hier dann nur die Antwort kommen:

Was ist passiert? Jemand lief auf einem öffentlichen Weg der an diesem Tag vermutlich gesperrt war. Hat dieses Land keine anderen Probleme? Hat die Polizei nichts anderes zu tun?
Mit Verlaub, lieber Jon.
Es ist mir persönlich absolut gleichgültig ob jemand seine persönliche Freiheit dazu nutzt sich auf möglichst dumme Weise ums Leben zu bringen.
Wo aber ihm/ihr/es schon das Hirn und das Denken von kundiger Hand abgenommen wird und Schilder ihm sagen was zu tun ist um weiterzuleben - echt jetzt, da ist das hohe Lied der persönlichen Freiheit unangebracht. (n)

Wer im Lawinengebiet abseits abgesicherter Bereiche und nur dem persönlichen Terminkalender sich ein schnelles Ende bereitet beeinträchtigt damit "nur" unter Umständen die Gesundheit der Leute die noch versuchen ihn zu retten - und das hat er schon nicht verdient.
Was dem Jäger blüht der aufgrund widriger Umstände wegen solcher Egoisten dann vor Gericht steht dürfte aber hoffentlich jedem klar sein.

Da gehts um Sicherheit, Lebensgefahr - und Leute die vor Egoismus kaum noch laufen können.
Außer scheinbar zu einer Schlachtschüssel - was ja für sich schon wieder ein guter Wortwitz wäre, wenn es nicht so traurig wär.

Den letzten solchen Helden hab ich vor vielleicht zwei Wochen bei uns am Berg gesehen. Sogar per Zufall sein Auto und das Kennzeichen. Barfuß musste der Herr Großstädter/City-Slicker rauf. :eek: Über einen Steig der in vielen Bereichen von fließendem Wasser bedeckt ist.
Superschlau, Respekt! Er hat den Beginn der Schneefälle nur um wenige Tage verpasst.
Schade um jede Sekunde die ein Bergwachtler an so einen an Lebenszeit verschwenden muss.
 
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Wenn einer was abkriegt doch eher das Problem der Jäger...

Aber wir hatten hier im "Stadtwald " auch mal eine kleine Drückjagd durch die einer Joggen wollte. Wurde vom Nachbarschützen angesprochen und wollte nur mal eben noch schnell durch. Da hat dann in weniger als 100m Entfernung zweimal kurz nacheinander eine 9,3 zu Wort gemeldet, da kam die 180 Grad Wende recht zügig.


Vor vielen Jahren hatten wir einen, dem ist zwischen zwei Schützen eine komplette Rotte über die Füße, er hat sich durch Zufall auf die richtige Seite des Weges gerettet, da wo die Schützenkette stand (damals noch) und dann gingen neben ihm die Kanonen der beiden Kollegen los zwischen denen die Rotte durch ist (natürlich nach hinten wo die Sauen in die nächste Abteilung gewechselt sind).
Er wäre etwas blass gewesen und hätte Besserung gelobt.:p
 

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