Wanderer missachten Warnschilder: 40 Jäger müssen Jagd abbrechen

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@Dergerl -> siehe hier ->
§ 19 SächsJagdG – Beunruhigen von Wild und Störung der Jagdausübung
(zu § 19a Bundesjagdgesetz)

(1) Das Verbot des § 19a des Bundesjagdgesetzes steht einer ordnungsgemäßen Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd, der Fischzucht und der Fischerei nicht entgegen.
(2) Die Jagdbehörde kann in Einzelfällen zu Lehr- und Forschungszwecken für bestimmtes Wild Ausnahmen von dem Verbot des § 19a des Bundesjagdgesetzes zulassen.
(3) Es ist verboten, die Jagdausübung vorsätzlich zu stören.

Ist in Sachsen eine Owi und kann mit Bußgeld bis 5000€ gahndet werden. ( §37 SächsLJG )



Gruß der olle pudlich
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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@Dergerl -> siehe hier ->
§ 19 SächsJagdG – Beunruhigen von Wild und Störung der Jagdausübung
(zu § 19a Bundesjagdgesetz)

(1) Das Verbot des § 19a des Bundesjagdgesetzes steht einer ordnungsgemäßen Ausübung der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd, der Fischzucht und der Fischerei nicht entgegen.
(2) Die Jagdbehörde kann in Einzelfällen zu Lehr- und Forschungszwecken für bestimmtes Wild Ausnahmen von dem Verbot des § 19a des Bundesjagdgesetzes zulassen.
(3) Es ist verboten, die Jagdausübung vorsätzlich zu stören.

Ist in Sachsen eine Owi und kann mit Bußgeld bis 5000€ gahndet werden. ( §37 SächsLJG )



Gruß der olle pudlich
Jo aber wir beide wissen doch ganz genau was Theorie und Praxis ist ODER
Hast du auch nur eine Bußgeldbescheid der wegen der von dir zitierten Gesetze erlassen wurde?
 
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Erinnere mich, ich war noch Jungjäger - in der Niederwildjagd meines Vaters...
Ein Passant geriet ins laufende Vorstehtreiben im Wald und biß sich im Moment eines Schrotschusses in der Nähe vor Schreck auf die Zunge.
Leicht blutend behauptete er, durch einen Schuß verletzt worden zu sein. :p
Ein paar Schützen "untersuchten" den Mann und stellen keine Blessuren fest, die er sich nicht selbst zugefügt hatte...
Damit war die Angelegenheit erledigt !

...möchte nicht wissen, wie so was heut ausgeht, wenn der Typ gleich ins Netz geht !
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

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Hast du auch nur eine Bußgeldbescheid der wegen der von dir zitierten Gesetze erlassen wurde?

https://www.nordbayern.de/region/fo...-wanderer-laufen-jagern-vor-gewehre-1.9519389

Laut dem stellvertretenden Dienststellenleiter der Polizei Ebermannstadt, Georg Götz, wurden die Wanderer ausfindig gemacht und darauf hingewiesen, in Zukunft Acht zu geben. Die Gruppe habe gegenüber der Polizei glaubhaft ausgesagt, dass sie keine Absperrung gesehen habe. Gegen die Wanderer wurde eine Verwarnung ausgesprochen.
 
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Bei den aktuellen Drückjagden gibt es immer wieder die eine oder andere Kuriosität.
Letztes Wochenende wurde zum Beispiel eine grosse Drückjagd wegen einem übereifrigen Veranstalter noch VOR Beginn von der Polizei gestoppt und beendet und wohl auch Anzeige erstattet.
 
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Die Theorie in Form der Gesetze und die Praxis in Form der Ahndung sind (leider) zwei verschiedene Paar Schuh!
Aber wie ich schon sagte - man muss sich nicht alles bieten/gefallen lassen.
Und meistens (ich weiß, nicht immer) hilft hier ein klärendes Gespräch mit den kurzsichtigen Wandersleut - aber auf Augenhöhe!
Aber wenn es gar nicht anders geht dann muss eben die Polizei ran! Dafür sind sie da.
Übrigens - für die Ahndung dieser Owi ist diesmal nicht die Polizei zuständig sondern das zuständige Ordnungsamt.
Ich kann in diesem Fall verlangen das die Polizei die Personalien aufnimmt und diese dem Ordnungsamt weiterleitet, bei dem ich dann meine Anzeige stellen kann.



Gruß der olle pudlich
 
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Bei den aktuellen Drückjagden gibt es immer wieder die eine oder andere Kuriosität.
Letztes Wochenende wurde zum Beispiel eine grosse Drückjagd wegen einem übereifrigen Veranstalter noch VOR Beginn von der Polizei gestoppt und beendet und wohl auch Anzeige erstattet.


Weshalb denn das??
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Frage mich, ob solche Hirnis bei Baumfällarbeiten auch so dummdreist agieren würden:

Ja, machen sie, auch trotz Beschilderung und es ist offiziell bußgeldbewert solche Flächen und Wege in dem Bereich zu betreten.

Im vorliegenden Fall hat man durch die eingeschaltete Polizei die Personalien aufnehmen lassen können + 40 Zeugen...


CdB
 
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Frage mich, ob solche Hirnis bei Baumfällarbeiten auch so dummdreist agieren würden:

Absolut sicher, ja. Wer es besser weiß der muss keinen Unfall befürchten. Beispiel aus meiner beruflichen Vergangenheit: Sicherheitsüberprüfung der Geräte im Schulsport, Ringeanlage aus der Wand gerissen, hing nur noch an der Decke. Kollege brachte Warnaufkleber an und wies den Sportlehrer der daneben stand darauf hin, dass höchste Gefahr besteht, dass die Anlage bei dynamischen Lasten runter kommt. Sportlehrer reißt den Aufkleber ab und macht weiter.
 
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@Snaggles - wenn der Mensch aber durch sein eigenes Handeln sein Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht wahrnimmt trifft ihn dann etwa keine Schuld?
Was ist mit einem Menschen der zum Beispiel bei Rot an der Ampel trotzdem über die Straße geht? Ist da der Autofahrer schuld der ihn überfährt?
Ganz so einfach ist die Sache hier nicht. Und man sollte auch nicht einfach abwinken weil - das ist nun mal so, kann man eh nichts machen, bringt ja alles nichts, lassen wir die Jagd einfach ausfallen???
Die Gesetze und Verordnungen in Deutschland gelten für alle!!!
Aber - Augenmaß und etwas Feingefühl nicht vergessen.


Gruß der olle pudlich
 

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