Wanderer missachten Warnschilder: 40 Jäger müssen Jagd abbrechen

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
>Ist da der Autofahrer schuld der ihn überfährt?

Das kann man hoffentlich bald dem autonomen Fahren überlassen und die Schuld auf den Algorithmus schieben, wenn der Wagen nicht rechtzeitig zum stehen kommt. ;)
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.801
@Snaggles - wenn der Mensch aber durch sein eigenes Handeln sein Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht wahrnimmt trifft ihn dann etwa keine Schuld?
Was ist mit einem Menschen der zum Beispiel bei Rot an der Ampel trotzdem über die Straße geht? Ist da der Autofahrer schuld der ihn überfährt?
Ganz so einfach ist die Sache hier nicht. Und man sollte auch nicht einfach abwinken weil - das ist nun mal so, kann man eh nichts machen, bringt ja alles nichts, lassen wir die Jagd einfach ausfallen???
Die Gesetze und Verordnungen in Deutschland gelten für alle!!!
Aber - Augenmaß und etwas Feingefühl nicht vergessen.


Gruß der olle pudlich

Erstens das und zweitens, DJ ist an ein oder zwei Tagen im Jahr. Da kann man ja wohl mal einen anderen Weg nehmen.
 
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
3.000
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
13.737
@Snaggles
Was ist mit einem Menschen der zum Beispiel bei Rot an der Ampel trotzdem über die Straße geht? Ist da der Autofahrer schuld der ihn überfährt?
Der Autofahrer bekommt mindestens wenn nicht noch mehr grosse Mitschuld, denn er ist es, der die Gefahr für den Fussgänger durch das Führen des KfZ erzeugt hat.

Der Fussgänger kann praktisch so blöd, leichtsinnig, besoffen oder was auch immer sein wie er will - der Fahrer hat IMMER so zu fahren, das er auch bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis noch rechtzeitig anhalten kann.

Genauso wie der Schütze, der eben immer ....Cooper #4.

basti
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Jetzt wo man weiß, wer die Schuldigen sind und sie die Verantwortung übernommen haben, könnte man auf die Idee kommen, den Schaden zivilrechtlich einzufordern. Sicherlich sind viele PKW-Kilometer zusammen gekommen, es wurden Dinge angeschafft und es mussten Gebühren gezahlt werden (zB. ans Ordnungsamt für die Sperrung der Wege und Strassen).
Das könnte ein gangbarer Weg sein.
Wenn der Beständer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man von ausgehen, dann sowieso.
Bringt mit Sicherheit mehr (Einsicht bei den Wanderern z. B.), als ein lächerliches Verfahren wegen einer Owi mit 15€.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Jetzt wo man weiß, wer die Schuldigen sind und sie die Verantwortung übernommen haben, könnte man auf die Idee kommen, den Schaden zivilrechtlich einzufordern. Sicherlich sind viele PKW-Kilometer zusammen gekommen, es wurden Dinge angeschafft und es mussten Gebühren gezahlt werden (zB. ans Ordnungsamt für die Sperrung der Wege und Strassen).

Zwischen Idee, Durchführung und die Klage gewinnen liegen Welten.

Schon der der erste Gutachter der Gegenseite wird dem Gericht glaubhaft beweisen, daß für die Entscheidung des Jagdleiters die Jagd abzusagen, die Angeklagten nicht verantwortlich sind und nicht haftbar gemacht werden können. Statt dessen waren dafür die schlechten Sichtverhältnisse ursächlich, unter denen ohnehin nicht sicher gejagt und geschossen werden könnte.

Jeder Richter wird akzeptieren, daß kein Schütze sich bei den vor Ort geschilderten schlechten Sichtverhältnissen wirklich überzeugen konnte, daß im Hinterland ausreichende Sicherheit für einen Schuss besteht. Möglicherweise waren ja nicht mal die Jagdteilnehmer ausreichend sichtbar.

Dann wird der Klageführer noch alle Kosten des Verfahrens zu tragen haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das könnte ein gangbarer Weg sein.
Wenn der Beständer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man von ausgehen, dann sowieso.
Bringt mit Sicherheit mehr (Einsicht bei den Wanderern z. B.), als ein lächerliches Verfahren wegen einer Owi mit 15€.
wozu entweder bin ich im Recht oder ich muß für meinen Übermut Zahlen ich hab zB. keine RS und sie auch noch nie vermisst mir reicht der Gesunde Menschenverstand
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Zwischen Idee, Durchführung und die Klage gewinnen liegen Welten.
Ja wie Regen vor allem darüber das 5 Leute ein Parr Minuten einen Weg benutzt haben zum Wandern einfach Lächerlich da so ein Fass auf zu machen.
Es ist Ärgerlich aber das hätte ich anders gelöst
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
Wenn man schießt, muss man immer sichergehen, dass in Schussrichtung keine Personen sind.
Kommen Personen zu Schaden, die sich (ob widerrechtlich oder nicht) im Wald aufgehalten haben und durch einen Abpraller auf z.B. einen Stein zu Schaden kommen, dann muss man erstmal nachweisen, aus welcher Büchse der Schuss kam.
Das allein wird bei Nichtauffinden des Geschosses schon schwierig werden.
Kann man beweisen,wer geschossen hat, dann muss man erstmal beweisen, dass man zumindest fahrlässig gehandelt habe.
Wenn ich also Kugelfang habe und niemand in der Nähe ist, wie hoch ist die Gefahr (für einen selbst zum Unglücksschützen zu werden)?
Die ganzen Unfälle mit Toten oder Verletzten in den vergangenen Jahren waren doch alle auf Missachten der Sicherheitsbestimmungen zurückzuführen (Schießen Richtung Dorf / Schießen auf Sau ohne Kugelfang / Verlassen des Standes und Schießen Richtung Gebäude /Schießen Richtung Straße etc.)
Man hätte die Idioten auch einfach gehen lassen können und halt in dem Moment nicht schießen müssen, wenn sie gerade den Weg neben einem passieren....
 
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
3.000
Zwischen Idee, Durchführung und die Klage gewinnen liegen Welten.

Schon der der erste Gutachter der Gegenseite wird dem Gericht glaubhaft beweisen, daß für die Entscheidung des Jagdleiters die Jagd abzusagen, die Angeklagten nicht verantwortlich sind und nicht haftbar gemacht werden können. Statt dessen waren dafür die schlechten Sichtverhältnisse ursächlich, unter denen ohnehin nicht sicher gejagt und geschossen werden könnte.

Jeder Richter wird akzeptieren, daß kein Schütze sich bei den vor Ort geschilderten schlechten Sichtverhältnissen wirklich überzeugen konnte, daß im Hinterland ausreichende Sicherheit für einen Schuss besteht. Möglicherweise waren ja nicht mal die Jagdteilnehmer ausreichend sichtbar.

Dann wird der Klageführer noch alle Kosten des Verfahrens zu tragen haben.

Richter schreiben ungern Urteile, sie werden bei einer Zivilklage immer erst versuchen, einen Vergleich zu erwirken.

Je nach dem, wie die tatsächlichen Umstände waren - wir kennen ja nur den dürren Artikel -, wie sicher der Organisator sich seiner Sache ist (Strassen sperrt das LRA ja nicht einfach so), welche Zeugen er aufwarten kann (war es eine vom LRA angeordnete revierübergreifende Jagd zwecks Bekämpfung der Seuchengefahr durch ASP?) uvm. und wie dick sowohl Geldbeutel als auch Hals des JAB sind könnte das Ergebnis zumindest so ausfallen, dass den uneinsichtigen Spaziergängern künftig die Lust vergeht, Jagden zu stören.
 
Registriert
30 Jun 2013
Beiträge
5.770
Ist leider so, wenn sie bei mir am Berg Bäume fällen und den Weg sperren, müssen sie 4 Mann abstellen, die verhindern das jemand trotzdem weiter läuft. Sollte er dies dennoch machen, erfolgt ein Funkspruch und das Fällen ruht bis der I..... durch ist.

Robert
Merkt jemand wo das eigentliche Problem liegt?
MfG.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Erstens das und zweitens, DJ ist an ein oder zwei Tagen im Jahr. Da kann man ja wohl mal einen anderen Weg nehmen.

Willkommen in Deutschland 2019, hier darf fast jeder, fast Alles. Ausser natürlich Legalwaffenbesitzer und solche Typen. Hier träumen noch welche von Seuchenbekämpfung wie in Tschechien, für den Fall von ASP, träumt weiter. Einem Einzelnen kann man unter 4 Augen noch etwas erklären und zwar verständlich, einer Gruppe schon mal gar nicht. Dass die Ordnungsmacht der Sache nachgegangen ist, kann sein...muß aber nicht:cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das Zusammenleben in diesem Land beruht(e) darauf, daß nicht jeder zum Exzess sein Recht durchsetzt, sondern man auf seine Mitmenschen Rücksicht nimmt.
Dank Rechtsschutzversicherung!!

Leben und Leben lassen ich habe keine Rechtsschutzversicherung und sie auch noch nie vermisst
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
576
Besucher gesamt
715
Oben