Wann "fertig geladen"?

Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.237
immer wieder mit seinem BW "Fachwissen" im zivilen zu glänzen.
.... weil es für Jedermann verständlich vorgetragen wurde!
Und, nur weil es nicht im WaffG definiert ist, ist es doch nicht schlechter, jeder weiß was mit "teilgeladen bzw fertiggeladen und gesichert" gemeint ist.
Es gibt natürlich auch Menschen, die das nicht verstehen!
D.T.
 
Registriert
21 Apr 2022
Beiträge
2.914
Ich dachte, Transport von Waffen ist ein Sonderfall, das Führen der Regelfall. Zumindest rechtlich. War "Transportieren" nicht entweder der gewerbliche Transport oder irgendwas mit Ausland?

Das mit dem "getrennt" ist ja wirklich schwammig.
Dem ist auch so, der "Transport" zum Büma, Schießstand, etc., fällt unter das "erlaubnisfreie Führen" und bedingt, dass die Waffe nicht zugriffsbereit und von der Munition getrennt ist.
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.091
Gefühlt kann ein ordentlicher Teil der Jäger den Vorgang Führen und Transportieren nicht abgrenzen.

Führen darfst du generell nur während nur während der befugten Jagdausübung.
Gerade dieser Begriff ist aktuell noch sehr weit gefasst, so ist es durchaus erlaubt mit dem ungeladenen Revolver am Gürtel ins Revier zu fahren.

Jede andere Verbringung der Waffe ist "Transportieren", also der Weg zum BüMa, auf den Schießstand usw.
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.549
.... weil es für Jedermann verständlich vorgetragen wurde!
Und, nur weil es nicht im WaffG definiert ist, ist es doch nicht schlechter, jeder weiß was mit "teilgeladen bzw fertiggeladen und gesichert" gemeint ist.
Es gibt natürlich auch Menschen, die das nicht verstehen!
D.T.
Du magst ja recht haben mit Deinen Ladezuständen, trotzdem müssen wir uns an unserem, wie wurde es eben von rheingold formuliert wurde "besten Waffenrecht der Welt" orientieren. Und da gibt es nun mal kein fertiggeladen.
BW Sprech ist eine Fachsprache, die sollte man einfach dort lasen.
Und der Rest den man mir damals "verständlich" erklärt hat... Weißt Du, als Unteroffizier ist man nicht unbedingt Experte der deutschen Sprache, da sollte man vor seinen Wehrpflichtigen nicht unbedingt mit rumposaunen.
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.549
Gefühlt kann ein ordentlicher Teil der Jäger den Vorgang Führen und Transportieren nicht abgrenzen.

Führen darfst du generell nur während nur während der befugten Jagdausübung.
Gerade dieser Begriff ist aktuell noch sehr weit gefasst, so ist es durchaus erlaubt mit dem ungeladenen Revolver am Gürtel ins Revier zu fahren.

Jede andere Verbringung der Waffe ist "Transportieren", also der Weg zum BüMa, auf den Schießstand usw.
Ähm, spricht unser Waffengesetz nicht doch eher von zugriffsbereiten und nicht zugriffsbereiten Führen.
 
Registriert
22 Jul 2015
Beiträge
435
Gefühlt kann ein ordentlicher Teil der Jäger den Vorgang Führen und Transportieren nicht abgrenzen.

...
Ja, und DU gehörst dazu.

Transportieren ist eine Unterform des Führens, ist alles verständlich im WaffG definiert.
JEDES Umgehen mit Waffen außerhalb des eigenen befriedeten Beitzes ist Führen. Ausnahmslos.

Allerdings sind einige Formen des Führens genehmigungsfrei möglich, eine davon ist der sogenannte Transport im Zusammenhang mit dem Bedürfnis.
Dafür gibt es einige Auflagen. "Von der Waffe getrennt" gehört in dieser Formulierung jedoch NICHT dazu, diese Formulierung existiert im WaffG nicht!
Diesen unsäglichen Blödsinn muss man leider immer wieder lesen! :rolleyes:

Der genehmigungsfreie Transport bedingt 3 Dinge:
* Im Zusammenhang mit dem Bedürfnis
* ungeladen (das ist was völlig anderes als das schwammige "Munition und Waffe getrennt")
* nicht zugriffsbereit

Der Zustand "geladen" ist 100%ig klar definiert.

Eine Waffe ist geladen, wenn sich Patronen im Patronenlager oder im in die Waffe eingeführten Magazin befinden.
(Um es klarzustellen: Dazu zählt NICHT das Schaftmagazin für Reservepatronen, und eine Halterung am Schaft für Ersatzmagazine auch nicht!)

Du kannst zur Waffe noch 500 lose Patronen, 50 geladene Magazine und wer weiß was in den Koffer schütten. Das ist völlig legal. Genauso, wenn die Schlaufen am Gewehrriemen gefüllt sind.
Du solltest nur darauf achten, daß im Koffer keines der geladenen Magazine versehentlich in die Waffe rutscht, DAS wäre fatal.

Einfach mal im Gesetz nachlesen, und nicht unreflektierten Blödsinn posten.
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.091
Du magst ja recht haben mit Deinen Ladezuständen, trotzdem müssen wir uns an unserem, wie wurde es eben von rheingold formuliert wurde "besten Waffenrecht der Welt" orientieren. Und da gibt es nun mal kein fertiggeladen.
BW Sprech ist eine Fachsprache, die sollte man einfach dort lasen.
Und der Rest den man mir damals "verständlich" erklärt hat... Weißt Du, als Unteroffizier ist man nicht unbedingt Experte der deutschen Sprache, da sollte man vor seinen Wehrpflichtigen nicht unbedingt mit rumposaunen.

Der Verglich mit der Bundeswehr, Polizei, Zoll usw. ist ohnehin der falsche Ansatz.
In diesem Bereich muss zwangsläufig ein derer Ansatz vermittelt werden, Waffe so sicher wie möglich aber trotzdem Einsatzbereit zur Selbstverteidigung.

Das ist generell nicht unser Thema, auch wenn hier im Forum immer wieder über das Stöckchen Jagdschutz gesprungen wird.
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.549
Unser Thema ist nun mal "fertig geladen", so steht es ganz oben. Das ist und bleibt BW Sprache. Wie Polizei und Zoll damit umgehen, auch wie BW heute damit umgeht, keine Ahnung.
Außerdem haben wir als Wehrpflichtige gelernt das G3 zu zerlegen, kaputt zu machen und wieder zusammen zu bauen. Von Selbstverteidigung habe ich als EX-Militär nicht einen Hauch gelernt.
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.091
Ja, und DU gehörst dazu.

Transportieren ist eine Unterform des Führens, ist alles verständlich im WaffG definiert.
JEDES Umgehen mit Waffen außerhalb des eigenen befriedeten Beitzes ist Führen. Ausnahmslos.

Allerdings sind einige Formen des Führens genehmigungsfrei möglich, eine davon ist der sogenannte Transport im Zusammenhang mit dem Bedürfnis.
Dafür gibt es einige Auflagen. "Von der Waffe getrennt" gehört in dieser Formulierung jedoch NICHT dazu, diese Formulierung existiert im WaffG nicht!
Diesen unsäglichen Blödsinn muss man leider immer wieder lesen! :rolleyes:

Der genehmigungsfreie Transport bedingt 3 Dinge:
* Im Zusammenhang mit dem Bedürfnis
* ungeladen (das ist was völlig anderes als das schwammige "Munition und Waffe getrennt")
* nicht zugriffsbereit
Bla bla bla bla :rolleyes:
Wenn einem Großteil schon nicht klar ist wann Waffen geführt werden dürfen und wie die Abgrenzung zum Transportieren ist, macht es natürlich extrem Sinn juristische Wortklauberei zu betreiben.

Vielleicht noch ein kleiner Exkurs was ein befriedeter Besitz ist?! ;)

Halten wir doch einfach mal fest, für Jäger gibt es in der Praxis zwei getrennte Vorgänge, Führen und Transportieren. Das es bei diesem Thema immer wieder Ärger gibt kennt jede Schießstandaufsicht, es vergeht kein Termin am laufenden Keiler wo nicht jemand mit geschultertem Gewehr in den Stand läuft, auf die Frage nach dem Futteral kommt dann nur... Futteral?! "Mei Gwehr liegt emmer auf em Rücksitz"
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.091
Unser Thema ist nun mal "fertig geladen", so steht es ganz oben. Das ist und bleibt BW Sprache. Wie Polizei und Zoll damit umgehen, auch wie BW heute damit umgeht, keine Ahnung.
Außerdem haben wir als Wehrpflichtige gelernt das G3 zu zerlegen, kaputt zu machen und wieder zusammen zu bauen. Von Selbstverteidigung habe ich als EX-Militär nicht einen Hauch gelernt.
Hasilein ;)
Die Bundeswehr ist eine Arme zur Landesverteidigung, klare Abgrenzung zum Angriffskrieg.
Man erschießt als niemanden, sondern man wehrt einen Angreifer ab, (Selbst)Verteidigung :p
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
123
Zurzeit aktive Gäste
777
Besucher gesamt
900
Oben