Wann "fertig geladen"?

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24 Aug 2016
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Die Diskussion kommt deswegen auf weil man Behörden/Arme mit dem zivilen Recht und Jagd vermischt :)

Und weil es immer wieder im Rahmen von Polizei/Verkehrs Kontrollen zum Entzug der Zuverlässigkeit kommt. Zwei Landkreise weiter hatte wir im vergangen Jahr den Vorfall, Waffe geladen auf der Rückbank, bye bye Jagdschein. Hat versucht weiter zu klagen, Rechtsmittel ausgeschöpft, es blieb beim Entzug.
Ist doch auch genau so geregelt: Magazeng raus oder eingebautes leer und alles ist gut. Im Revier ist dann ja fast "freie Jagd" möglich.

Die Behörden unterliegen halt nicht dem WaffG und wenn es einzelne Mitarbeiter doch schaffen, mit dem WaffG in Konflikt zu geraten, machen sie i.d.R. was falsch.
 
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Aber immer wieder cool wie in so einem Faden Leben aufkommt :)

Kürzlich war ich bei einem "Fangschussseminar" und der Trainer hat genau diese Aussage getroffen und gesagt, dass ein Jäger bei einer Kontrolle durch die Polizei seine Zuverlässigkeit verlieren kann, wenn ein leeres Magazin in Büchse oder Pistole steckt.

Das war die Fragestellung des TS, der "Träiner" (wir erinnern uns an Ballack :p ) hat einfach etwas falsches erzählt.
 
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)​

Begriffsbestimmungen​

12.

ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
Siehst du, das von dir fettmarkierte hast du vorher unterschlagen und deshalb war diese Aussage falsch.
 
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Gefühlt kann ein ordentlicher Teil der Jäger den Vorgang Führen und Transportieren nicht abgrenzen.

Führen darfst du generell nur während nur während der befugten Jagdausübung.
Gerade dieser Begriff ist aktuell noch sehr weit gefasst, so ist es durchaus erlaubt mit dem ungeladenen Revolver am Gürtel ins Revier zu fahren.

Jede andere Verbringung der Waffe ist "Transportieren", also der Weg zum BüMa, auf den Schießstand usw.
NEIN!
 
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Kurze Frage, eher um zu prüfen, ob ich etwas verpasst habe:

Gilt eine Pistole als fertig geladen, sobald wenn sich ein Magazin darin befindet?
Selbst, wenn:
- keine Munition im Magazin
- keine Munition im Patronenlager
- nicht gespannt
- gesichert
ist?
Kürzlich war ich bei einem "Fangschussseminar" und der Trainer hat genau diese Aussage getroffen und gesagt, dass ein Jäger bei einer Kontrolle durch die Polizei seine Zuverlässigkeit verlieren kann, wenn ein leeres Magazin in Büchse oder Pistole steckt.

Dank und Gruß,
Robin
Ein leeres Magazin? Da liegt der selbsternannte sog. Experte ganz sicher falsch.
 
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Weil 6 Seiten noch nicht reichen:

Geladen: Murmel in Knifte
Ungeladen: keine Murmel in Knifte
Unterladen/Teilgeladen: Gibt es nicht im WaffG und ff.

Das Magazin ist rechtlich nicht relevant, als Kontrolleur würde ich mich aber auch besser fühlen, wenn keines drin ist.

Schussbereit führen: Während Ausübung der Jagd, geladen
Zugriffsbereit führen: Waffe am Körper, auf dem Weg zur oder von der Jagd, nicht geladen
nicht zugriffsbereit führen: Im verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition, beim Transport irgendwohin wo Sinn macht
 
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17 Dez 2020
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Kurze Frage, eher um zu prüfen, ob ich etwas verpasst habe:

Gilt eine Pistole als fertig geladen, sobald wenn sich ein Magazin darin befindet?
Selbst, wenn:
- keine Munition im Magazin
- keine Munition im Patronenlager
- nicht gespannt
- gesichert
ist?
Kürzlich war ich bei einem "Fangschussseminar" und der Trainer hat genau diese Aussage getroffen und gesagt, dass ein Jäger bei einer Kontrolle durch die Polizei seine Zuverlässigkeit verlieren kann, wenn ein leeres Magazin in Büchse oder Pistole steckt.

Dank und Gruß,
Robin
Ihr schweift ab.

Ich hätte ihm ja zugestimmt, dass man eine Pistole aus sicherheitstechnischen Gründen für sich selber als geladen betrachten sollte, wenn ein Magazin darin steckt.
Aber selbst das ist ja Humbug, selbst im Patronenlager kann eine Patrone stecken.
Wir wissen alle wie man mit einer Waffe umgeht, die man vorfindet und dessen Ladezustand man nicht kennt, egal ob mit oder ohne Magazin.

Ausgangsfrage war aber das Waffenrecht und Unzuverlässigkeit, wenn man eine ungeladene Waffe mit leerem Magazin im Schrank aufbewahrt. Und das ist schlicht falsch.
 
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Siehst du, das von dir fettmarkierte hast du vorher unterschlagen und deshalb war diese Aussage falsch.
Da haben wir dann eher ein Missverständnis da ich mich darauf bezog, dass das bestückte Magazin in die Waffe eingeführt sein muss.

Ein bestücktes Magazin im Schrank bei entsprechender Sicherheitsklasse stellt z.B. kein Problem da.
 
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22 Jan 2016
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Pistole:
Fertig geladen: Patrone im Patronenlager
Unterladen: Patrone im eingeführten Magazin, KEINE Patrone im Lager

Revolver:
Patrone in der Trommel: geladen
Falsch.
Falsch.
Falsch.
Das Waffengesetz kennt in Bezug auf Jäger nur geladen und nicht geladen.
Die Definition von geladen:
Patrone irgendwo im Magazin, im Patronenlager, in der Trommel, wo auch immer.
Einzige Ausnahme:
schaftmagazin oder Patronenhalter an der Waffe.
Unterladen gibt es für Jäger nicht.
 
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Mir scheint es, daß es misverständnisse gibt zwischen wie man Ladezustände so unter sich (ob BW oder Jägern) beschreibt, und wie diese Waffenrechtlich anzusehen sind.
 
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27 Okt 2020
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Falsch.
Falsch.
Falsch.
Das Waffengesetz kennt in Bezug auf Jäger nur geladen und nicht geladen.
Die Definition von geladen:
Patrone irgendwo im Magazin, im Patronenlager, in der Trommel, wo auch immer.
Einzige Ausnahme:
schaftmagazin oder Patronenhalter an der Waffe.
Unterladen gibt es für Jäger nicht.
Mr. Falsch, wo steht in meinem Post was von Waffengesetz?
 

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