Wann "fertig geladen"?

WP

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Ihr schweift ab.

Ich hätte ihm ja zugestimmt, dass man eine Pistole aus sicherheitstechnischen Gründen für sich selber als geladen betrachten sollte, wenn ein Magazin darin steckt.
Aber selbst das ist ja Humbug, selbst im Patronenlager kann eine Patrone stecken.
Wir wissen alle wie man mit einer Waffe umgeht, die man vorfindet und dessen Ladezustand man nicht kennt, egal ob mit oder ohne Magazin.

Ausgangsfrage war aber das Waffenrecht und Unzuverlässigkeit, wenn man eine ungeladene Waffe mit leerem Magazin im Schrank aufbewahrt. Und das ist schlicht falsch.
Schrank????.....steht wo
 
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Hasilein ;)
Die Bundeswehr ist eine Arme zur Landesverteidigung, klare Abgrenzung zum Angriffskrieg.
Man erschießt als niemanden, sondern man wehrt einen Angreifer ab, (Selbst)Verteidigung :p
Ja Schnuckelchen, als ich bei dem Verein wär der Russe Freitag Nachmittag mit gemieteten Reisebussen einmarschiert, Montag morgen hätten wir am Kasernentor schon Hammer und Sichel gegrüßt, vermutlich hätte es keiner gemerkt.
Wichtig war bei uns das auf den Verbandkästen (bloß nicht Verbandskästen sagen, sonst kann man sich Deutschunterricht bei einem Hauptschulabbrecher abholen) das richtige Datum klebte.
Um das Datum zu kontrollieren brauchten wir die Unimogschlüssel und die lagen in der Kekdose in der Schubslade.
Wie jeder technische Dienst, drei Mann, eine Woche. So habe ich das Land verteidigt, holdrioh.
Das es bei diesem Thema immer wieder Ärger gibt kennt jede Schießstandaufsicht, es vergeht kein Termin am laufenden Keiler wo nicht jemand mit geschultertem Gewehr in den Stand läuft, auf die Frage nach dem Futteral kommt dann nur... Futteral?! "Mei Gwehr liegt emmer auf em Rücksitz"
Die Schießstandaufsicht kann sich gerne muckieren aber wie die Waffe außerhalb des Schießstandes geführt wird geht sie garnichts an. Auf unserem Schießstand git als neuste Regel Futteral bleibt im Auto damit sie nicht alle auf dem Stand rum liegen.
 
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.... Bin ich anderer Meinung.
Man hätte die Begriffe Unterladen/Teilgeladen und Fertiggeladen in das WaffG aufnehmen sollen.
Jeder weiß dann was gemeint ist! Warum haben wir denn diese Diskusion? Weil eben keine klare Aussage im WaffG steht.
D.T.
Ich finde unser Waffengesetz ja auch seltsam aber das der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Patrone im Patronenlager und Patrone im Magazin macht finde ich jetzt nicht so schlimm.
 
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Ich finde unser Waffengesetz ja auch seltsam aber das der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Patrone im Patronenlager und Patrone im Magazin macht finde ich jetzt nicht so schlimm.
Begriffe wie Unterladen, Teilgeladen, Fertiggeladen, etc., müssen ja auch nicht in WaffG, da dieses eh keinen Unterschied macht. Eine Waffe ist Geladen oder nicht Geladen, ein bisschen Geladen gibt es nicht. 😅

Für die Ausbildung und den Umgang mit einer Waffe machen diese Begriffe schon Sinn, da sie eine eindeutige Zustandsbeschreibung darstellen.

Man muss im Prinzip nur vorher klären in welchen Kontext man sich bewegt.
 
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Ok, wie Du es Deinen Schülern beibringst ist natürlich die eine Sache, spätestens wenn man damit durch ist sollte man einfach wissen wo man seine Patronen hat oder schleunigst nachgucken. Da muß man dann auch nicht mehr drüber reden.
 
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Ok, wie Du es Deinen Schülern beibringst ist natürlich die eine Sache, spätestens wenn man damit durch ist sollte man einfach wissen wo man seine Patronen hat oder schleunigst nachgucken. Da muß man dann auch nicht mehr drüber reden.
Naja, der Begriff Teilgeladen/Unterladen ist eben kürzer und prägnanter als "Murmeln im Magazin welches in der Waffe steckt aber keine im Lager". 😅
 
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Ich finde unser Waffengesetz ja auch seltsam aber das der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen Patrone im Patronenlager und Patrone im Magazin macht finde ich jetzt nicht so schlimm.
ja, schlimm ist das nicht, es beschreibt doch nur den tatsächlichen Zustand einer Waffe!
D.T.
 
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Zur Auslegung der einschlägigen Vorschriften/Gesetze/Verordnungen ist ja nun alles gesagt (na fast alles..:giggle:), aber es zeigt einmal mehr, wie simpel die V/G/V gemacht wurden.
Einfach deshalb, weil verschiedene Standpunkte und Sichtweisen abgedeckt werden sollten.
Beim Aufentern einer Kanzel wäre eine unterladene Waffe völlig sicher, weil nix im Patronenlager und beim Sturz nichts passieren kann. Das wäre für die UVV eigentlich ausreichend.
Doch die Ordnungskräfte sehen das gänzlich anders, weil eine unterladene Waffe blitzschnell zu einer geladenen werden kann, einmal repetieren reicht. Für diesen Standpunkt ist eine unterladene Waffe also gefährlich und gilt daher als geladen.
Also hat der Gesetzgeber einfach den kleinsten gemeinsamen Nenner für alle verwendet, "nicht geladen" bedeutet keine Munition in der Waffe, egal wo dort.

Beim Autofahren achtet man tunlichst auf pedantische Einhaltung, beim alleinigen Aufentern auf die Kanzel reicht die laxere Auslegung, sofern eine unbeabsichtigte Schußauslösung technisch ausgeschlossen ist.
 
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Beim Aufentern einer Kanzel wäre eine unterladene Waffe völlig sicher, weil nix im Patronenlager und beim Sturz nichts passieren kann. Das wäre für die UVV eigentlich ausreichend.
Doch die Ordnungskräfte sehen das gänzlich anders, weil eine unterladene Waffe blitzschnell zu einer geladenen werden kann, einmal repetieren reicht. Für diesen Standpunkt ist eine unterladene Waffe also gefährlich und gilt daher als geladen.
Also hat der Gesetzgeber einfach den kleinsten gemeinsamen Nenner für alle verwendet, "nicht geladen" bedeutet keine Munition in der Waffe, egal wo dort.
Was aber im Revier bei der Jagdausübung keine Rolle spielt, solange man sich nicht in einem Fahrzeug befindet.
 

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