Wann "fertig geladen"?

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Genau darin unterscheiden sich UVV und WaffG, das wollen aber viele nicht wahrhaben und projizieren die schärfere Regelung aus dem WaffG in die UVV. Wie bei uns in der Jägerprüfung: "sagt am besten, Ihr entladet die Waffe komplett". Was nicht falsch ist, aber auch nicht notwendig. Die UVV ist recht pragmatisch, eine Waffe müsste selbst repetieren, entsichern und abkrümmen (in der richtigen Reihenfolge müssten also auch Sicherheitseinrichtungen zufällig versagen), das ist technisch schwierig.
Gemäß UVV ist Gummipirsch im engeren Sinne also gar nicht möglich, weil man dann im stehenden Auto erstmal Magazin rein oder Patronen rein, durchladen und (ggfs. draussen) schießen müsste, macht ja auch niemand...
 
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Der Faden ist ja wirklich interessant zu lesen.
Obwohl es mich etwas irritiert, wieviele Leute Begrifflichkeiten aus dem WaffG und andere technische Begriffe nicht sauber trennen können.
Was mich aber an der Eingangsfrage irritiert:
Warum sollte man die Pistole im Holster führen mit eingeführtem, aber leerem Magazin?
Aus rein praktischer Sicht muss ich dann die Munition noch extra unterbringen.
Ein volles Magazin in der Magazintasche macht da doch mehr Sinn.
Insofern scheint mir die Aufgabenstellung doch eher theoretisch.
Bin natürlich gern bereit mich da korrigieren zu lassen.
Aber es gibt noch einen anderen Punkt.
Wie vor mir schon geschrieben wurde, ist bei unbekanntem Ladezustand eine Waffe als geladen zu betrachten.
In einer Polizeikontrolle wird also der Beamte erstmal mit Sicherheit davon ausgehen, dass man eine geladenen Waffe (im Sinne des WaffG, denn nur das ist hier relevant) führt. Der Ladezustand ist nicht erkennbar und das eingeführte Magazin ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Waffe geladen sein könnte.
Dementsprechend werden die Polizisten sich auch verhalten.
Fraglich, ob man sich das freiwillig antun muss.

Und zu der Sache, ohne Futteral ins Schießkino zu kommen.
Das ist absolut normal. Die DJV-Schießstandordnung gibt ja vor, dass Langwaffen auf dem Parkplatz aus dem Futteral zu nehmen sind, sofern der Parkplatz auf dem Schießstandgelände liegt.
 
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Der Ladezustand ist nicht erkennbar und das eingeführte Magazin ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Waffe geladen sein könnte.
Ich meine das stimmt aber nicht weniger ohne eingeführtem Magazin insofern, daß beim geschlossenem Verschluß sich eine Patrone in Lager befinden kann.
 
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Eine Waffe, die nicht selbst überprüft wurde, ist immer als geladen zu betrachten
 
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Ich meine das stimmt aber nicht weniger ohne eingeführtem Magazin insofern, daß beim geschlossenem Verschluß sich eine Patrone in Lager befinden kann.
Selbst bei einem geöffneten Verschluss kann eine Patrone im Patronenlager sein. Evtl. hat der Auszieher nicht gegriffen oder jemand hat per Hand nachgestopft um eine Murmel mehr zu haben.

Entnommenes Magazin und geöffneter Verschluss erleichtern nur die Kontrolle, ersetzen sie aber nie.
 
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Ich meine das stimmt aber nicht weniger ohne eingeführtem Magazin insofern, daß beim geschlossenem Verschluß sich eine Patrone in Lager befinden kann.
Es ist aber ein starkes Indiz für eine zumeist entladene Waffe (böse Absichten mal aussen vor).

Eine P08 ist auch ohne Griffstück schußbereit, also nur der "Schlitten". Alles graue Theorie.
 
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