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Das ist ihm nach derzeit geltendem Recht nicht möglich. Er MUSS zum Jahresende abschalten.
Warum muss er abschalten? Wo steht das?
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Das ist ihm nach derzeit geltendem Recht nicht möglich. Er MUSS zum Jahresende abschalten.
Warum abschalten? Wo steht das?
Ab 2025 will man keine Verbrenner mehr zulassen.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Krux eher dass irgendwo NICHTS steht.Warum muss er abschalten? Wo steht das?
Stattdessen muss er die Anlage abschalten.
In die Stadt zu den Spinnern? Besser nicht!Hätte ich das alles vor 5 Jahren kommen sehen, hätte ich die letzten Jahre nicht jeden Tag unseren Resthof renoviert, sondern wäre in die Stadt gezogen.
Brennstoffzellen, sagt Volvo und Siemens. Aber auch wenn man Wasserstoff mit Strom gewinnt ist die Bilanz positiv.Auch zur Produktion von Wasserstoff wird Strom benøtigt!
Wo soll der herkommen?
Möglichkeiten werden bspw. hier aufgezeigt. Man muss sich eben um die Anschlußverwendung der Anlage kümmern, aber das ist normal und das muss jeder Unternehmer machen.
In die Stadt zu den Spinnern? Besser nicht!
Er hat sich gekümmert und es geht nicht. Aber war ja klar, dass hier einer kommt und es besser weiß.
Reden wir von Deutschland? Dann hat Dein Kumpel definitiv etwas falsch verstanden oder Dir falsch erklärt...Und Du kennst die Details nicht, weißt es aber trotzdem besser.
Hören und sagen. Das stimmt so schon mal nicht.Der Betreiber kann seine Anlage weiter nutzen.Es fällt lediglich die Bezuschussung weg. Eine Einspeisung ins Netz ist auch hinfällig,da der Vertrag mit dem Abnehmer zu den abgeschlossenen Konditionen hinfällig und beendet ist. Der PVA-Besitzer kann sich aber jederzeit einen neuen Abnehmer suchen,der den überschüssigen Strom abnimmt,muß seine Anlage aber vorher vom Fachbetrieb auf weitere Tauglichkeit und Standsicherheit begutachten lassen.. In Berlin wird außerdem im Eildurchlauf an einer bindenden Regelung für solche Fälle gearbeitet.Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Krux eher dass irgendwo NICHTS steht.
Der Zeitraum der (gesetzlich - müsste EEG dann sein vermutlich?) garantierten Einspeisung ist rum.
Somit kann und darf er einen Überschuss, und sei der auch noch so gering, nicht mehr nach dem Stichtag ins Netz abgeben.
Es bleibt nur Abschalten - oder Verschotten was noch gut wäre und eine neue Anlage kaufen, die dann wiederum unter neuere Bestimmungen fallen würde.
Er wollte auf möglichst große Eigennutzung umstellen, inklusive Auto. Weil er ja damit rechnen musste nach Ablauf der auch preislich garantierten Zeit nicht mehr viel zu kriegen.
Stattdessen muss er die Anlage abschalten.
Und Du kennst die Details nicht, weißt es aber trotzdem besser.