War`s das dann mit Jimny u. & ?

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Wenn es mal nur bei den Autos bleiben würde.... Es geht doch noch viel weiter. Reduzierung von Wohnraum (tiny-homes), kurze Wege zur Arbeitsstelle (z.b. wegfall der Pendlerpauschale), weniger für den eigenen Besitz arbeiten und so weiter. Das kann man alles im Netz nachlesen. Hätte ich das alles vor 5 Jahren kommen sehen, hätte ich die letzten Jahre nicht jeden Tag unseren Resthof renoviert, sondern wäre in die Stadt gezogen.
 
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Warum muss er abschalten? Wo steht das?
Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Krux eher dass irgendwo NICHTS steht.
Der Zeitraum der (gesetzlich - müsste EEG dann sein vermutlich?) garantierten Einspeisung ist rum.
Somit kann und darf er einen Überschuss, und sei der auch noch so gering, nicht mehr nach dem Stichtag ins Netz abgeben.
Es bleibt nur Abschalten - oder Verschotten was noch gut wäre und eine neue Anlage kaufen, die dann wiederum unter neuere Bestimmungen fallen würde.

Er wollte auf möglichst große Eigennutzung umstellen, inklusive Auto. Weil er ja damit rechnen musste nach Ablauf der auch preislich garantierten Zeit nicht mehr viel zu kriegen.
Stattdessen muss er die Anlage abschalten.
 
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Er hat sich gekümmert und es geht nicht. Aber war ja klar, dass hier einer kommt und es besser weiß.:rolleyes:


Ja, sorry. Aber in dieser Materie laß ich mir nicht so gerne ein X für ein U vormachen. Wenn er seine Anlage gerne stilllegen möchte, dann soll er das tun. Dazu gezwungen wird er jedoch nicht. Es kommt - wie so oft - wahrscheinlich auf die Details an. Zum Beispiel könnte eine Weiternutzung für ihn nicht wirtschaftlich sein. Das ist aber kein _rechtlicher_ Grund.
 
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Naja,ich bin mir ziemlich sicher,daß in absehbarer Zeit diejenigen,die jetzt noch euphorisch nach E-Autos schreien , recht schnell auf den Boden der Realität hart herunter fallen werden. Spätestens dann,wenn die Elektropreisentwicklung so weitergeht,wie bisher. Und es ist so sicher ,wie das Amen in der Kirche,daß Väterchen Staat irgendwoher wegbrechende Staatseinnahmen rekrutieren muß.Der benötigte Geldberg wird täglich größer.Ein großer Berliner Konzern tauscht jetzt alle e-Golf gegen ID3 ,in Summe 1500 Fahrzeuge,so heute eine Medienmeldung. 3 Kommentarhanseln freuten sich über die Meldung und das jetzt größere Angebot für gebrauchte E-Fahrzeuge. Ich lies es mir nicht nehmen,das Gebrauchtwagenangebot beim e-Golf mal bei einem großen Anbieter mit H. nachzusehen und erschrak heftig. Da gibts Größenordnungen,damit hätte ich wirklich nicht gerechnet.Und das betrifft nur einen PKW-Typ.Ein Freund und Autohausbesitzer muß E-Autos und Hybride verkaufen ,um zu überleben. Seine diesbezüglichen gebrauchten Rückläufer sind praktisch unverkäuflich.
4 Jahre sind schnell rum und sollte es so kommen,wie man plant und dem Deutschen liebstes Kind vermiest wird,sehe ich noch schwere Zeiten auf alle zukommen. Wie schnell es geht,hat man 89 gesehen. Daran hätte niemand noch 6 Monate zuvor geglaubt.
 
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Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Krux eher dass irgendwo NICHTS steht.
Der Zeitraum der (gesetzlich - müsste EEG dann sein vermutlich?) garantierten Einspeisung ist rum.
Somit kann und darf er einen Überschuss, und sei der auch noch so gering, nicht mehr nach dem Stichtag ins Netz abgeben.
Es bleibt nur Abschalten - oder Verschotten was noch gut wäre und eine neue Anlage kaufen, die dann wiederum unter neuere Bestimmungen fallen würde.

Er wollte auf möglichst große Eigennutzung umstellen, inklusive Auto. Weil er ja damit rechnen musste nach Ablauf der auch preislich garantierten Zeit nicht mehr viel zu kriegen.
Stattdessen muss er die Anlage abschalten.
Hören und sagen. Das stimmt so schon mal nicht.Der Betreiber kann seine Anlage weiter nutzen.Es fällt lediglich die Bezuschussung weg. Eine Einspeisung ins Netz ist auch hinfällig,da der Vertrag mit dem Abnehmer zu den abgeschlossenen Konditionen hinfällig und beendet ist. Der PVA-Besitzer kann sich aber jederzeit einen neuen Abnehmer suchen,der den überschüssigen Strom abnimmt,muß seine Anlage aber vorher vom Fachbetrieb auf weitere Tauglichkeit und Standsicherheit begutachten lassen.. In Berlin wird außerdem im Eildurchlauf an einer bindenden Regelung für solche Fälle gearbeitet.
Dem Anbieter bleibt es natürlich überlassen,seine Anlage dicht zu machen.
 

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