War`s das dann mit Jimny u. & ?

G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Der PVA-Besitzer kann sich aber jederzeit einen neuen Abnehmer suchen,der den überschüssigen Strom abnimmt

Der PVA-Besitzer kann die Anlage ebenfalls immer von der Einspeisung fachgerecht trennen lassen und den Strom komplett selber verbrauchen.
Notfalls mit hohen Verbrauchern...:rolleyes:
 
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
3.000
Überschüssigen Strom kann man in Batteriespeicher schicken, oder Wasser damit erhitzen.
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.912
Das, was Du dargestellt hast, ist so auch nicht richtig.

"Stilllegen müssen" kann auch bedeuten, daß es für ihn nicht mehr wirtschaftlich sein würde. Nochmal: das ist kein _rechtlicher_ Grund.
Komm, jetzt machen wir das mal anders rum. Du bist ja der Durchblicker.
Wo steht dass dem guten Mann irgendwer seinen eingespeisten Strom abnehmen MUSS?

Die Rechtsgrundlage leite ich dann gerne weiter nachdem Du sie hier genannt hast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Komm, jetzt machen wir das mal anders rum. Du bist ja der Durchblicker.
Wo steht dass dem guten Mann irgendwer seinen eingespeisten Strom abnehmen MUSS?

Die Rechtsgrundlage leite ich dann gerne weiter nachdem Du sie hier genannt hast.

Darum ging es doch gar nicht. Es ging um deine Aussage das er abschalten muss.
Das ist doch eine ganz andere Aussage.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Die Rechtsgrundlage leite ich dann gerne weiter nachdem Du sie hier genannt hast.

Jeder Anlagenbetreiber kann selbst bei der Clearingstelle nachlesen, z.B. hier:
Auch wenn der Vergütungszeitraum abgelaufen ist und damit keine Förderansprüche nach dem EEG 2017 mehr bestehen, handelt es sich weiterhin um eine Anlage im Sinne des EEG. Nach gegenwärtiger Rechtslage bleibt damit auch der Anspruch auf Netzanbindung der „EEG-Anlage“ bestehen (sog. kleiner Anwendungsbereich des EEG). Einnahmen und sonstige wirtschaftliche Vorteile können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nach dem Ende des Vergütungszeitraums z.B. durch
  • den Verkauf des Stroms an Dritte ("sonstige Direktvermarktung"),
  • einen (nicht gesetzlich vergüteten) Eigenverbrauch,
  • die Erstattung vermiedener Netznutzungsentgelte unter den Voraussetzungen von § 18 StromNEV oder
  • durch steuerrechtliche Vergünstigungen für den Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen
erzielen.


Es werden sogar einige der wirtschaftlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Wie bereits geschrieben, der Anlagenbetreiber muss sich kümmern (wollen). Gepudert wird er nach 20 (+0,x) Jahren nicht mehr.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.912
Darum ging es doch gar nicht. Es ging um deine Aussage das er abschalten muss.
Das ist doch eine ganz andere Aussage.
Nein. Grundsätzlich ging es der Masse mal darum mich vor sich herzutreiben.
Wer nicht einspeisen DARF, das aber technisch nicht verhindern kann, dem bleibt nur das Abschalten.
Nebenbei: Ich habe wiedergegeben was mir von glaubwürdig (erscheinender) Quelle so gesagt wurde.
Es geht also wenn, dann um seine Aussage. Und ich wüsste bis heut nicht warum ich mir seine ganzen Ordner mit Verträgen und Schriftverkehr ansehen müsste um eine huldvolle Zitiererlaubnis von Dir oder sonstwem zu kriegen.

@Schnepfenschreck :
Danke. (y)
Klären kann ich den Wiederspruch auf die Schnelle nicht.
Nach seiner Aussage wollte er genau auf den Eigenverbrauch raus, was aber dran scheitert, dass er den Überschuss nicht einspeisen kann, weil er den Anspruch auf Einspeisung eben nicht mehr geltend machen darf.
Vielleicht auch eine Frage wann die Anlage in Betrieb ging, die ist sicher älter als 2017.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Es wird jetzt ziemlich OT, aber es ist bekannt, daß einige Verteilnetzbetreiber aus unterschiedlicher Motivation die Regeln sehr eigenwillig auslegen. Als "kleiner" Eigenerzeuger wird man da wie David gegen Goliath behandelt. Allerdings werden die VNB auch regelmäßig bei einem solchen Verweigerungsverhalten in die Schranken gewiesen. Die Clearingstelle kann behilflich sein.

Ansonsten muss man ja nicht Überschüße erzeugen. Man kann die Anlage abregeln (z.B. 'Zero-Export'), Batteriespeicher bedienen oder sich Dutzende andere Möglichkeiten der Überschußverwertung ausdenken.
 
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.223
Der PVA-Besitzer kann die Anlage ebenfalls immer von der Einspeisung fachgerecht trennen lassen und den Strom komplett selber verbrauchen.
Notfalls mit hohen Verbrauchern...:rolleyes:
Dein "kann" stimmt aber nicht. Er muß (!)die Einspeisung nach Ablauf trennen,da sein Vertrag ja hinfällig ist,es sei denn ,er hat mit seinem Abnehmer einen neuen Vertrag geschlossen !!! Und jederzeit (!) kann er sich auch nicht abtrennen,da er ja bis zum Ende des Vertrages gebunden ist !
Das ist übrigens kein Wunderwerk,sondern VERTRAGSRECHT !
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Jan 2006
Beiträge
12.223
Und wo wir schon dabei sind, würde mich interessieren wo das zu finden ist.



Schätze mal die sind am Puls und da steht nix davon.


CdB
Lieber @CdB,Du mußt Dir mal angewöhnen, nicht nur irgendeinen "dahergelaufenen" Artikel irgendeines Printblattes als allwissend anzusehen, denn im nächsten Blatt findet man das ganz anders oder sogar das Gegenteil.Fakt ist,daß gerade beim politischen Vorreiter jeglicher Termine und Gesetzlichkeiten innerhalb der EU ,reichlich Gruppierungen vorhanden sind,die alles andere als ABWARTEN auf ihren Fahnen stehen haben. Und so ist das Ziel 2025 nicht nur im Gespräch,sondern auf der Agenda für Festlegungen im nächsten Jahr. Sollte das dann ,wie in den letzten Jahren schon öfters ,ohne großes Aufsehen zu machen erst durchgewunken werden,hast Du,wie die Meisten dann, erstmal die A-Karte gezogen.
 
Registriert
6 Aug 2017
Beiträge
857
Ein sehr, sehr grüner Parteisoldat hat mir voller Überzeugung jüngst gesagt, daß die technischen Limitierungen der Lithium-Batterie- Technologie (in der Menge, wie für Elektrofahrzeuge notwendig) sehr wohl bekannt sind.
Der sich abzeichnende kommende Mangel an der zusätzlich erforderlichen Energieerzeugung sowie der Lithiumgewinnung (eine riesen Umweltsauerei) ist bekannt und wird erwartet.
Ziel sei es letztendlich, die Mobilität der Bevölkerung drastisch einzuschränken.
Daher werde auch jede technische Alternative (die ja funktionieren könnte) unterdrückt und daher werde auch vor allem der Diesel derart bekämpft. Mit Abgasen hätte das nichts zu tun.. er grinste dabei.

Unter dieser Perspektive werden die Fehlentwicklungen der letzten 10 Jahre erklärlich. Technische Diskussionen sind sinnlos, wenn gemäß dem Primat der Politik die Mobilität der Bürger vom ZK der ... na, lassen wir das.. :cautious:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
3
Zurzeit aktive Gäste
450
Besucher gesamt
453
Oben