Warnschilder Heute Jagd

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Moin, hat jemand von Euch eine günstige Bezugsquelle für Warnschilder, die sich über Leitpfähle stülpen lassen?
 
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Moin, hat jemand von Euch eine günstige Bezugsquelle für Warnschilder, die sich über Leitpfähle stülpen lassen?

... eine Bezugsquelle habe ich leider nicht.
Aber eine Frage: Darf man über Leitpfosten Schilder, egal welcher Art stülpen?
Vor Jahren wollten wir so etwas auch einmal vornehmen, mit selbst gefertigten Schildern.
Die Polizei, die zufällig vorbei kam, untersagte dies, mit der Begründung der Verkehrssicherheit!
Hat aber vieleicht auch schon geändert!

MfG
D.T.
 
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Moin, hat jemand von Euch eine günstige Bezugsquelle für Warnschilder, die sich über Leitpfähle stülpen lassen?

Bevor du sowas machst solltest du mal beim Landesbetrieb Mobilität UND der Polizei nachhören.
Bei unseren Bewegungsjagden muß das immer angemeldet und genehmigt werden (auch die Tempotrichter,.....).
 
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ich frage nicht so viel, wer viel fragt bekommt viele Antworten;)
In Niedersachsen ist auch die Größe der Schilder nicht vorgeschrieben. Da hier vor 2 Wochen wieder ein , dem Wild folgender, Jagdhund überfahren wurde und wir einen Saueneinstand in Strassennähe drücken möchten,will ich vorbeugen. Sonst habe ich die Schilder mit Panzerband fest gemacht, aber ich habe gesehen, dass die Strassenverwalter vom LK Schilder haben, die oben über den Leitpfahl gestülpt werden und über den Reflektoren enden.
 
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@äsungsfläche
Solche Schilder https://www.beilharz.eu/de/vario-wechselschild.html kann man über manche Profi-Baumärkte beziehen. Am besten beim Hersteller direkt anfragen.
Ohne Erlaubnis /Beschilderungsplan ist möglicherweise eine Faltpyramide, die keinem offiziellen Verkehrszeichen entspricht und weit genug vom Straßenrand aufgestellt trotzdem zur Kenntnis genommen werden kann, ggf. die bessere Lösung.
Von Gottlieb Nestle gibt es solche etwa mit rotem „Achtung“ Dreieck auf gelbem Grund mit Zusatz „Treibjagd“ oder „Jagdbetrieb“. Diese sind in unterschiedlichen Größen verfügbar und mit Zusatzgewichten ausreichend standfest (ca.300€). Sie können zudem mit Warn-Blitzleuchten, etwa vom Hersteller Horizont (ca.200€), kenntlich gemacht werden.
 
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Von Gottlieb Nestle gibt es solche etwa mit rotem „Achtung“ Dreieck auf gelbem Grund mit Zusatz „Treibjagd“ oder „Jagdbetrieb“.
Und wen jucken die?

Es ist m.E. naiv zu glauben, dass auch nur ein Autofahrer den Fuß vom Gas nimmt, oder gar damit rechnet, dass ihm irgendeine Kreatur plötzlich vor den Wagen springt. Und was eine mögliche Gefährdung durch Schusswaffengebrauch anbetrifft, wird es dem Richter ein innerer Grünenparteitag sein, Schützen und Jagdleiter eine reinzuwürgen. So von wegen "Aber wir haben doch ein Schildchen aufgestellt.....!"

Also entweder Sperrung der Strasse durch Pol. und LK aus wirklich dringenden Anlässen, oder man bleibt jagdlich von der Strasse weg.

Dazwischen gibt es nix sinnvolles.

basti
 
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Und wen jucken die?

Es ist m.E. naiv zu glauben, dass auch nur ein Autofahrer den Fuß vom Gas nimmt, oder gar damit rechnet, dass ihm irgendeine Kreatur plötzlich vor den Wagen springt. Und was eine mögliche Gefährdung durch Schusswaffengebrauch anbetrifft, wird es dem Richter ein innerer Grünenparteitag sein, Schützen und Jagdleiter eine reinzuwürgen. So von wegen "Aber wir haben doch ein Schildchen aufgestellt.....!"

Also entweder Sperrung der Strasse durch Pol. und LK aus wirklich dringenden Anlässen, oder man bleibt jagdlich von der Strasse weg.

Dazwischen gibt es nix sinnvolles.

basti
Leider wahr
 
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Und wen jucken die?

Es ist m.E. naiv zu glauben, dass auch nur ein Autofahrer den Fuß vom Gas nimmt, oder gar damit rechnet, dass ihm irgendeine Kreatur plötzlich vor den Wagen springt. Und was eine mögliche Gefährdung durch Schusswaffengebrauch anbetrifft, wird es dem Richter ein innerer Grünenparteitag sein, Schützen und Jagdleiter eine reinzuwürgen. So von wegen "Aber wir haben doch ein Schildchen aufgestellt.....!"

Also entweder Sperrung der Strasse durch Pol. und LK aus wirklich dringenden Anlässen, oder man bleibt jagdlich von der Strasse weg.

Dazwischen gibt es nix sinnvolles.

basti
Vollkommen korrekt. Zumindest wenn es um Landstraßen geht, ist es praktisch egal, welche Schilder dort genehmigt werden. Es wird sich so gut wie kein Autofahrer an die Regelung halten bzw. sein Fahrverhalten anpassen. Wenn etwas passiert und man aber gar nicht in Strassennähe gejagt hat, hat man wenigstens seiner VsP Genüge getan.
Größere Straßen / Kreisstraßen werden für eine Jagd meist gar nicht gesperrt werden können. Dort muss die Jagd daher ggf unterbleiben.
Bei Erntejagden ist häufig der Tag, an dem geerntet werden kann, erst sehr kurz im Voraus bestimmbar. Ein rechtzeitiger Antrag auf Erlass einer entsprechenden Anordnung ist in diesen Fällen nicht möglich. Hier können solche Warnpyramiden schon ihren Zweck erfüllen, ebenso bei manchen Nachsuche-Einsätzen, die unvermeidlich in Strassennähe geraten. Auch ein Warnposten ist ggf. sehr hilfreich und wird zum Teil sogar gefordert sein. Er wird von den Autofahrern im Allgemeinen sehr gut wahrgenommen, besonders dann, wenn dieser eine Warnflagge trägt.
 
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ich frage nicht so viel, wer viel fragt bekommt viele Antworten;)
In Niedersachsen ist auch die Größe der Schilder nicht vorgeschrieben. Da hier vor 2 Wochen wieder ein , dem Wild folgender, Jagdhund überfahren wurde und wir einen Saueneinstand in Strassennähe drücken möchten,will ich vorbeugen. Sonst habe ich die Schilder mit Panzerband fest gemacht, aber ich habe gesehen, dass die Strassenverwalter vom LK Schilder haben, die oben über den Leitpfahl gestülpt werden und über den Reflektoren enden.
Die Schilder jucken keinen Autofahrer, soviel dazu.
Ich leih mir die einfach bei der Strassenmeisterei aus und fertig. Am meisten bremsen die Autos bei dem Zusatzschild " Arbeitskolonne" dazu noch eine Blitzleuchte.
Bei Erntejagden kommt vorne und hinten ein Auto mit Warnblinker und Gelblicht hin das bremst auch weil die Strasse verengt ist.
Unsere Polizei dreht zum Glück noch normal und übersieht das ohne Probleme, leben halt hier am Land.
 
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Quelle: Jagd-Horstmann

Ausgangspunkt der Sicherung des Straßenverkehrs ist die allgemeine Verkehrssicherungs-pflicht.. Demnach ist derjenige zu Schadensersatz verpflichtet, der durch sein Verhalten eine Gefahrenquelle schafft und es unterlässt, geeignete und zumutbare Maßnahmen zur Ver-hütung von Schäden zu treffen.

Treib- und Drückjagden sind solche Gefahrenquellen, da Wild willentlich hoch gemacht wird und dann flüchtend Straßen überquert und so eine erhöhte Gefahr für den Verkehrsteilnehmer gegeben ist..

Urheber dieser erhöhten Gefahr ist der Organisator der Jagd, also der Jagdleiter, in Erman-gelung dessen der Jagdausübungsberechtigte. Wenn dieser ein Treiben in Straßennähe ansetzt, muss er auch dafür sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer in geeigneter Weise vor den dadurch bewirkten Gefahren gewarnt werden.

Wie das zu geschehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt kein Verkehrsschild, das ausdrücklich vor den Gefahren einer Treib- oder Drückjagd warnt. Das Schild „Wildwechsel“ warnt nur vor einem erhöhten natürlichen Auftreten von Wild, nicht aber vor durch Menschen aufgescheuchten Tieren.

Es empfiehlt sich das allgemeine Warnschild „Gefahrenstelle“ , das in jedem PKW mitgeführt wird, mit einem Zusatzschild „Treibjagd“ und eventuell „30 km/h“ zu verwenden. Das Schild muss groß genug und gut sichtbar in beide Fahrtrichtungen aufgestellt werden

Eine Warnung der Verkehrsteilnehmer ist immer dann erforderlich, wenn nach jagdlicher Erfahrung damit zu rechnen ist, dass Wild oder Jagdhunde auf die Straße gelangen können. Wann das der Fall ist, hängt von der gegebenen Situation ab, insbesondere von der Ent-fernung zwischen Straße und Treiben, der Topographie des Geländes, der Wildart, des Bewuchses, der Richtung des Treibens, der Zahl der Treiber und Hunde... Im Zweifel warnen!


II. Straßenverkehrsbehörde

Die unten dargestellten Urteile stellen nur fest, dass der für die Jagd Verantwortliche, also der Jagdleiter/Jagdausübungsberechtigte, aufgrund seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auf die Gefahrenerhöhung durch die Jagd hinweisen muss. Unterlässt er dies, muss er Schadensersatz leisten. Nicht angesprochen wird dabei die Frage, ob es bei einer geplanten Jagd Sache der zuständigen Behörde ist, die Verkehrsteilnehmer in geeigneter Weise zu warnen.

Tatsächlich sind nämlich die Straßenverkehrsbehörden nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung für die Sicherheit des Straßenverkehrs zuständig. Sie können anordnen, dass die Benutzung einer Straße aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und andere Maßnahmen beschränkt oder untersagt wird. Bei Gefahr im Verzuge, also dann, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht rechtzeitig tätig werden kann, ist dafür die Polizei zuständig (§ 44 Abs. 1 Satz 2 StVO).

Wird der Straßenverkehrsbehörde eine konkrete Gefahr für die Verkehrsteilnehmer mitgeteilt, hier die Durchführung einer Drück- oder Treibjagd mit der Möglichkeit der Gefährdung des Straßenverkehrs durch ausbrechendes Wild, so hat sie von Amts wegen das Vorliegen dieser Gefahr zu überprüfen und die zur Beseitigung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu treffen (hier: Aufstellung von Warnschildern).
 
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Ob die einen "jucken" oder nicht, ist mir egal. Ich habe aber meiner Verkehrssicherungspflicht Genüge getan.
 
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Am besten gleich die Herren mit dem Laser einladen, die haben dann auch "Strecke" an dem Tag :cool:
 

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