Warum Hasenspur in die HZP?

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Ok, dann war das mein Fehler - dann legt aber zumindest der Führer sicherlich absolut keinen Wert auf den Lautnachweis, den hat er ja unter sachkundigen Richtern bei der JP längst erreicht!

Das war kein Fehler, sondern eine Frechheit, einen LN, der anläßlich eines VBR erbracht worden ist, so runterzumachen! Aber es zeigt deinen Charakter, wie du jetzt versuchst, die Sachkundigkeit des VR versuchst kleinzureden, der den VBR und LN bezeugt hat.
 
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Wenn Du das als Frechheit ansiehst, bitte! Der Richter war dann wohl aus dem Vorstehhundlager.....
Ein DW-Richter hätte sicherlich keinen LN bestätigt, wozu auch?
Übrigens bin ich seit 25 Jahren VR!
 
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Frank, du begibst dich gerade auf ganz dünnes Eis, denn du unterstellst gerade den VR des VDW, sie würden sich nicht an die JGHV-Ordnungen halten.
 
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Beim Verein Hirschmann ist der Lautnachweis Voraussetzung für die Teilnahme an Vor- und Hauptprüfung und anschließend für den möglichen Zuchteinsatz.
Den Lautnachweis bestätigen zwei Zeugen, die nicht Richter sein müssen. Ein Jagdschein reicht.
Da Schweißhundeführer nur äußerst selten Kontakt zu anderen Jägern haben, ist es ungemein schwer, den Nachweis zu erhalten!!
 
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Das ist die gleiche Lachnummer wie der HS mit FCI-Papieren, der die Verbandsschweissprüfung absolviert hat!

Kurze Bitte um Aufklärung, ich ging davon aus, dass das die anspruchsvollste Prüfung ist, die so einer in D überhaupt absolvieren kann. Ohne ISHV Plakette keine SHP/VP, oder irre ich?

Und bezüglich spl, fl, sil... gibt es da Studienergebnisse von wegen Erblichkeit?
 
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Kurze Bitte um Aufklärung, ich ging davon aus, dass das die anspruchsvollste Prüfung ist, die so einer in D überhaupt absolvieren kann. Ohne ISHV Plakette keine SHP/VP, oder irre ich?

Und bezüglich spl, fl, sil... gibt es da Studienergebnisse von wegen Erblichkeit?

Nein, wenn der HS oder BGS mit FCI-Papieren kommt, müssen VH und KBGS ihn zumindest zur VP zulassen, da ist kein ISHV-Stempel notwendig!

Zur Erblichkeit von Spurlaut etc. empfehle ich R.F. oder Bernd Krewer!
 
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Beim Verein Hirschmann ist der Lautnachweis Voraussetzung für die Teilnahme an Vor- und Hauptprüfung und anschließend für den möglichen Zuchteinsatz.
Den Lautnachweis bestätigen zwei Zeugen, die nicht Richter sein müssen. Ein Jagdschein reicht.
Da Schweißhundeführer nur äußerst selten Kontakt zu anderen Jägern haben, ist es ungemein schwer, den Nachweis zu erhalten!!

Na ja, es schaffen aber nahezu alle, den Lautnachweis zu erbringen, sonst würden ja nicht 97% der Hunde die VP absolvieren!
 
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Du schreibst



Wenn beim Erbringen eines VBR ein Laut festgestell wird, so muß der vermerkt werden und führt automatisch zum LN. Wird ein vorhandener Laut nicht aufgeschrieben, so ist das ein Verstoß gegen die JGHV-Ordnungen.

Bei dem DW doch absolut überflüssig - der hatte doch den LN längst!
 
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Aber es ist doch überflüssig! Der Hund hat doch schon bei der JP den LN erreicht!
Das ist doch völlig egal, ein VR hat sich an die zur Zeit gültigen PO's und Ordnungen zu halten. Wenn ein Hund auf den verschiedenen Anlagen und Gebrauchsprüfungen mehrfach Laut zeigt, so muss der auch jedes mal aufgeschrieben werden.
 

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