Was darf der Jäger - WuH Nr 4 von 21.2.19

S

scaver

Guest
Sollte man als Pflichtlektüre für jeden Jäger bezeichnen. Diese Ausgabe darf in keinem Jägerhaushalt fehlen, am besten hat man ein 2. Exemplar zum Vorzeigen für Nichtjäger, wegen der eindrucksvollen Bilder. Ich hoffe, der Verlag hat genügend Druckexemplare in den Beständen. Auch ein Sonderdruck wäre angeraten.

Die rechtlichen Aspekte und vor allen Fallstricke werden gut verständlich und abschließend beleuchtet. Sie decken sich erfreulicherweise zu 100% mit meiner oft dargestellten Rechtsauffassung. Besonders den hitzigen "Wolfsentnehmern" sei der Artikel ans Herz gelegt.
Man kann leicht erkennen, wie eine komplizierte Rechtsdarlegung mit verschachtelten Paragraphen jedem Richter und SA ermöglichen, scheinbar ein und den selben Sachverhalt für oder gegen den Schützen auf zu fassen.

Alleine, dass ein Straftatbestand angenommen bzw. ausgeschlossen werden muss, ist eine Frechheit im Wolfsmanagement und macht dieses unmöglich.

Der Wolf ist in einem mehr als stabilen Erhaltungs- und Massenvermehrungszustand und größer in seiner Zahl, als in vielen Europäischen Ländern, die die Schutzjagd erlauben.

Der Wolf sollte zu seinem Schutz und zum Schutz der Bevölkerung flächendeckend bejagt werden, wobei sicher zur Habitualisierung und Rückgewinnung der natürlichen Scheu vor dem Menschen eine Zahl von 100 Exemplaren Bundesweit noch in 2019/20 entnommen werden sollten. Ein Population von 2000 Individuen in 3 Jahren wäre damit nicht gefährdet. Schleswigholstein sollte wolfsfrei gehalten werden, auch im Hinblick auf Dänemark. In allen sonstigen Küstenregionen Deutschland muss der Wolf ganzjährig bejagt werden, dies gefährdet nicht den Bestand an sich.
Der Schwerpunkt der Wolfsbejagung muss in den Gebieten liegen, die eine starke Weidetierhaltung haben. Sie muss aber über das gesamte Bundesgebiet erfolgen, so dass Wölfe keine Nischen für unerwünschtes Verhalten finden. Hybridprobleme wie in Thüringen müssen durch verschärfte Jagd (Totalentnahme) vermieden werden.
Der Staat muss die beauftragten Personen, auch medienwirksam, ausreichend vor dem Mob der militanten Wolfsschützer beschützen.
Die Kosten der Wolfskontrolle sind von der Bevölkerung zu tragen im Rahmen eine Solidaritätsbeitrages Wolf. Nur wenn, diese bezahlen muss, versteht sie auch das Problem Wolf bzw. die Ansiedlung des selben.

sca
 
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Schorse2210

Guest
Moin,

@scaver
21.02.19 Ausgabe der WuH, Du kannst in die Zukunft sehen...;)
Lottozahlen für Mittwoch bitte per PN :D

Spaß beiseite, ich glaube nach Deiner Werbung werde ich mir diese Ausgabe mal ins Haus holen!(y)

WmH
Schorse
 
Registriert
5 Jun 2015
Beiträge
1.396
@scaver, Du meinst den Artikel "Rechtslage bei Wolfskontakt - Notstand oder Straftat?", Seite 34 W&H 4/2019 sowie mit den Photos "Hundearbeit im Wolfsgebiet - Auge in Auge mit Isegrim" Seite 28 W&H 4/2019?!
Meine Frage soll der Erklärung und dem Finden dienen, wenn man will.
Gruss, DKDK.
 

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