„Günstiger Erhaltungszustand“
Damit jeder weiß, was damit gemeint ist, bitte einen Blick in die Begriffsbestimmungen zum Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) werfen:
Zustand im Sinne von Artikel 1 Buchstabe e und i der Richtlinie 92/43/EWG und von Artikel 2 Nummer 4 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) geändert worden ist.
Mit dem Wissen kann man sich dann wieder dem BNatSchG widmen und weiß Bescheid.
Richtig so, Mohawk?
Ich habe ja den Eindruck, dass die Experten nicht wirklich wissen, wie viele Einzeltiere es wirklich gibt, weil es unklar scheint, wieviele Einzeltiere in den Rudeln leben. Vielleicht sagen sie es auch nicht aus Sorge, dass sich dann die Meinung der Menschen ändert.
Klarer scheint es mir zu sein, von mindestens 1.000 Einzeltieren zu sprechen, weil das auf der Grundlage amtlicher Mitteilungen recherchiert wurde und nicht von wenigen hundert Rudeln, selbst wenn das dem einen und anderen nicht gefällt. Die Biologen werden wissen, wie normalerweise das Geschlechtsverhältnis ist, fifty fifty?
Für die Schafzüchter/-halter scheint es aber egal zu sein ob Einzeltier oder Rudel. Die kommen grad im Grenzgebiet Deutschland/Belgien (Eifel) ziemlich in Wallungen, weil sich der ach so liebliche Wolf, den ein Tierphotograph vor einigen Wochen im belgischen Venn beim Nässen photographieren konnte und den fast alle gefeiert/begrüsst haben, mit Vorliebe den Schafen im Monschauer Raum widmet. Für die öffentliche Hand ist das günstig, weil die Region nicht zum Wolfsgebiet erklärt ist. Ausserdem muss eh erst geprüft werden, wer das überhaupt war, und das dauert.
Weiss hier eigentlich einer der Experten, wer denn für Risse durch ein ausländisches Raubtier haftet, vielleicht die Brüsseler Bürokraten?
Gruss, DKDK.
Damit jeder weiß, was damit gemeint ist, bitte einen Blick in die Begriffsbestimmungen zum Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) werfen:
Zustand im Sinne von Artikel 1 Buchstabe e und i der Richtlinie 92/43/EWG und von Artikel 2 Nummer 4 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 56), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) geändert worden ist.
Mit dem Wissen kann man sich dann wieder dem BNatSchG widmen und weiß Bescheid.
Richtig so, Mohawk?
Ich habe ja den Eindruck, dass die Experten nicht wirklich wissen, wie viele Einzeltiere es wirklich gibt, weil es unklar scheint, wieviele Einzeltiere in den Rudeln leben. Vielleicht sagen sie es auch nicht aus Sorge, dass sich dann die Meinung der Menschen ändert.
Klarer scheint es mir zu sein, von mindestens 1.000 Einzeltieren zu sprechen, weil das auf der Grundlage amtlicher Mitteilungen recherchiert wurde und nicht von wenigen hundert Rudeln, selbst wenn das dem einen und anderen nicht gefällt. Die Biologen werden wissen, wie normalerweise das Geschlechtsverhältnis ist, fifty fifty?
Für die Schafzüchter/-halter scheint es aber egal zu sein ob Einzeltier oder Rudel. Die kommen grad im Grenzgebiet Deutschland/Belgien (Eifel) ziemlich in Wallungen, weil sich der ach so liebliche Wolf, den ein Tierphotograph vor einigen Wochen im belgischen Venn beim Nässen photographieren konnte und den fast alle gefeiert/begrüsst haben, mit Vorliebe den Schafen im Monschauer Raum widmet. Für die öffentliche Hand ist das günstig, weil die Region nicht zum Wolfsgebiet erklärt ist. Ausserdem muss eh erst geprüft werden, wer das überhaupt war, und das dauert.
Weiss hier eigentlich einer der Experten, wer denn für Risse durch ein ausländisches Raubtier haftet, vielleicht die Brüsseler Bürokraten?
Gruss, DKDK.