Was ist gesunder Wildbestand ?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 17197
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Heut ist Faschingsdienstag, alles ein bißchen lockerer nehmen.
Ich bin immer locker. :devilish: :evil::devilish: :evil::devilish: :evil:

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Also Obelix wird sich auch als gesund bezeichnen, Asterix allerdings sagt: Du frisst zufiel Wildschwein und bist zu fett!

Alles einen Frage der Einstellung!
 
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Ausgewogenes Geschlechterverhältnis, normales durchschnittliches Wildbretgewicht, natürliche Altersstruktur, im Winter nicht auf Fütterung angewiesen, (Notzeiten durch extreme Schneelagen vielleicht mal ausgenommen).
 
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Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
Ist das gleiche. Alles Begriffe, die ohne konkreten Hintergrund und Bezug nichts bedeuten. Deswegen gibts auch keine allgemeine Definition.

Hmm - ich würde es Dir ja gerne abnehmen.

´Weil dann bewiesen wäre, der Gesetzgeber erlässt unbedeutende Gesetzestexte, die ihm von wem auch immer eingeflüstert wurden und mangels Kenntnis gutgläubig abgenickt wurden.

Soll ja vorkommen :D

Definition Wildbestand:
Gesamtheit des in einem Revier vorhandenen Wildes.


Definition gesund. Beim Menschen durch WHO definiert.

Beim Wild ?

Da wird wenn schon, eher definiert oder diskutiert, ob der Verzehr des jeweiligen Wildes gesund ist. Stichwort SW.
 
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Hmm - ich würde es Dir ja gerne abnehmen.

´Weil dann bewiesen wäre, der Gesetzgeber erlässt unbedeutende Gesetzestexte, die ihm von wem auch immer eingeflüstert wurden und mangels Kenntnis gutgläubig abgenickt wurden.

Soll ja vorkommen :D

Definition Wildbestand:
Gesamtheit des in einem Revier vorhandenen Wildes.


Definition gesund. Beim Menschen durch WHO definiert.

Beim Wild ?

Da wird wenn schon, eher definiert oder diskutiert, ob der Verzehr des jeweiligen Wildes gesund ist. Stichwort SW.

Der Gesetzgeber erlässt Gesetzestexte bewusst so, dass die Gerichte einen Entscheidungsspielraum für den Einzelfall haben. Daher gibts für derlei Begriffe selten feste, juristische Definitionen. Andere Beispiele sind "gute fachliche Praxis" oder "Rechtsrahmen" diese nicht näher festgelegten Begriffe werden dann als "unsicherer Rechtsbegriff" bezeichnet. Wo kämen wir denn da hin, wenn Rechtssicherheit herrschte... Würdest ja nen ganzen Berufsstand auf den Arbeitsmarkt werfen...

Den schwammigen Mist findest du aber nicht nur bei den Juristen.
 
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Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
Aus hegererischer Sicht:

Ist dieses u. a. mit dem im Gesetz stehenden Begriff identisch,
oder wurde er hier nur missbraucht im Sinne von:

Erlegt wird nur was offensichtlich ohne tierärztliche Versorgung totkrank ist,
also Sterbehilfe im Endstadium?


Zu den Maßnahmen der Hege gesunder Wildbestände gehört auch der Hegeabschuss.

Dieser wurde von Armin Deutz 1999 definiert als „Abschuss von Stücken, die deutlich kümmern, erhebliche Verletzungen oder Krankheitserscheinungen zeigen, sodass ein Verenden zu befürchten ist bzw. hochgradige Schmerzen vorliegen; weiters mutterloses Jungwild im ersten Lebensjahr bis zum Ende der gesetzlichen Schusszeiten“[6] Ein Hegeabschuss erfolgt unabhängig von Abschussplänen, Schonzeiten und sonstigen Verboten.

Gründe einen solchen vorzunehmen sind:

  • Hochgradige Abmagerung, Kümmern
  • Deutliche Umfangsvermehrungen (Tumoren)
  • Räude bei allen empfänglichen Wildarten (hauptsächlich Gams-, Stein- und Schwarzwild und Füchse)
  • Frakturen (Knochenbrüche), erhebliche Verletzungen (z. B. Forkelstiche), hochgradige Lahmheiten (vollständiges Schonen eines erkrankten Laufes)
  • Starke Abweichungen vom arttypischen Verhalten (z. B. Tollwut-Verdacht)
  • Verwaiste Stücke zumindest bis zum Ende der Jagdzeit
  • Gamsblindheit (bei hochgradig eitrigem Ausfluss oder Blindheit)

Das kann es nicht sein !
 
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Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
Auf was stellt der Gesetzgeber beim Begriff GESUND ab ?

Im auch allgemeinverständlichen Sinn aus der Sicht des Wildes (der einzelnen Arten / der Einzeltiere).
Von Körperlicher Kondition und Seltenheit von Krankheiten ?
https://de.wikipedia.org/wiki/Wildkrankheit
https://www.landesjagdverband.de/ja...deo-bedenkliche-merkmale-beim-rehwild/a/show/


Oder im Sinn von Wild-Hegern:
guter Wildbestand = hoher Wildbestand.

Abgemildert dann auf:
Gesunder Wildbestand = noch ausreichend hoher Wildbestand wegen des Zeitaufwandes.


Betrachten wir es mal von der ungesunden Seite:

In den wenigen Fällen, wo es um eine Annäherung an das Thema Wildgesundheit geht,
bzw. der Gesetzestext (> gesunder Wildbestand <) tangiert wurde, dieser es also tatsächlich mal in Gerichtsurteile geschafft hat,
ging es nur um Tollwut, TBC und ASP. Also ansteckende Krankheiten die (andere) Nutztiere und den Menschen gefährlich werden können.


Wegen abgekommenen Wild aufgrund zu vieler Würmer der verschiedensten Arten, Rachenbremsen und Dasseln z.B. vermute ich, ist noch nie ein Abschussplan von den UJB erhöht worden. Allenfalls die Gamsräude kann da als Ausnahme angeführt werden.

Kann man daraus folgern, um gesundes Wild geht es in erster Linie gar nicht ?

Also nur um ungesunde Auswirkungen auf andere ?
 

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