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Gelöschtes Mitglied 16028
Guest
https://forum.waffen-online.de/topic/452751-waffen-weg-wegen-lampe-mit-haltevorrichtung/
Ausschlaggebend für die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ des Sportschützen ist für die Richter die Tatsache, dass der Mann eine spezielle Taschenlampe besaß. Die Lampe, die mit einer Vorrichtung auf Schusswaffen montiert werden kann, befand sich der Polizei zufolge im Waffenschrank des Mannes. Waffen mit Vorrichtungen zum Beleuchten oder Markieren des Zieles sind laut Waffengesetz aber verboten. Für das Verwaltungsgericht ein „vorsätzlich verbotener Besitz von Waffenzubehör“ und damit ein Gesetzesverstoß.
Ausschlaggebend für die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ des Sportschützen ist für die Richter die Tatsache, dass der Mann eine spezielle Taschenlampe besaß. Die Lampe, die mit einer Vorrichtung auf Schusswaffen montiert werden kann, befand sich der Polizei zufolge im Waffenschrank des Mannes. Waffen mit Vorrichtungen zum Beleuchten oder Markieren des Zieles sind laut Waffengesetz aber verboten. Für das Verwaltungsgericht ein „vorsätzlich verbotener Besitz von Waffenzubehör“ und damit ein Gesetzesverstoß.