Was sagt ihr dazu? IR-Kopflampe um Pard-Ähnliche Geräte Rechtskonform zu machen

Meinung


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Gelöschtes Mitglied 16028

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https://forum.waffen-online.de/topic/452751-waffen-weg-wegen-lampe-mit-haltevorrichtung/
Ausschlaggebend für die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ des Sportschützen ist für die Richter die Tatsache, dass der Mann eine spezielle Taschenlampe besaß. Die Lampe, die mit einer Vorrichtung auf Schusswaffen montiert werden kann, befand sich der Polizei zufolge im Waffenschrank des Mannes. Waffen mit Vorrichtungen zum Beleuchten oder Markieren des Zieles sind laut Waffengesetz aber verboten. Für das Verwaltungsgericht ein „vorsätzlich verbotener Besitz von Waffenzubehör“ und damit ein Gesetzesverstoß.
 
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Das hast du anscheinend missverstanden. Gemeint war die IR Lampe nicht fix im PARD befestigen, sondern wie beim DIYcon abnehmbar gestalten.
Dann kann man sie als Beobachtungsgerät draufsetzen und für die waffenmontage abnehmen und eine alternative Variante wählen (wo jegdrechtlich erlaubt)
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https://forum.waffen-online.de/topic/452751-waffen-weg-wegen-lampe-mit-haltevorrichtung/
Ausschlaggebend für die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ des Sportschützen ist für die Richter die Tatsache, dass der Mann eine spezielle Taschenlampe besaß. Die Lampe, die mit einer Vorrichtung auf Schusswaffen montiert werden kann, befand sich der Polizei zufolge im Waffenschrank des Mannes. Waffen mit Vorrichtungen zum Beleuchten oder Markieren des Zieles sind laut Waffengesetz aber verboten. Für das Verwaltungsgericht ein „vorsätzlich verbotener Besitz von Waffenzubehör“ und damit ein Gesetzesverstoß.
Auch wieder nicht so einfach. Es gibt einen BKA Feststellungbescheid (siehe Bild), dass eine IR-Lampe mit Pica (Weaver) ebenfalls ein Dual Use Gerät sein kann, da eben auch legale Befestigungsmöglichkeiten existieren.
Vielleicht ist im Urteil aber auch eine explizite Waffenlampe das Thema. Das weiss man so nicht.
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Das hast du anscheinend missverstanden. Gemeint war die IR Lampe nicht fix im PARD befestigen, sondern wie beim DIYcon abnehmbar gestalten.
Dann kann man sie als Beobachtungsgerät draufsetzen und für die waffenmontage abnehmen und eine alternative Variante wählen (wo jegdrechtlich erlaubt)
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Nee ich hab da nix falsch verstanden denn es reicht der Besitz einer Taschenlampe mit der passenden Halterung. dabei muß die Halterung nicht mal mit der Lampe verbunden sei es ist ausreichen das sie verbunden werden kann!!!
 
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Nein. Das reicht definitiv nicht. Es reicht eine für Schisswaffen bestimmte Taschnelampe zu besitzen. Es reicht nicht eine Universalhalterung an einer Taschenlampe zu haben.
Es ist wieder verboten eine Universalhalterung nebst Lampe an einer Schuswaffe zu befestigen.
Eine Picatinnymontage an sich ist nicht als explizite Widmung für Schusswaffen eingestuft, da es eben auch dafür legale Anwendungsbbereiche gibt.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...516F3D163.live0602?__blob=publicationFile&v=3
1585889207095.png
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Auch wieder nicht so einfach (das Urteil ist auch schon aus 2017). Es gibt einen BKA Feststellungbescheid, dass eine Lampe mit Pica ebenfalls ein Dual Use Gerät sein kann, da eben auch legale Befestigungsmöglichkeiten existieren.
Vielleicht ist im Urteil aber auch eine explizite waffenlampe das Thema. Das weiss man so nicht.
https://www.ebay.de/itm/Zielfernroh...achtsicht-Jagd-Taschenlamp-Lamp-/183747136054
das teil mit der dazugehöhrigen Taschenlampe reicht für Waffenbesitzer um den Jagdschein für 5 Jahre abzugeben.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Nein. Das reicht definitiv nicht. Es reicht eine für Schisswaffen bestimmte Taschnelampe zu besitzen. Es reicht nicht eine Universalhalterung an einer Taschenlampe zu haben.
Es ist wieder verboten eine Universalhalterung nebst Lampe an einer Schuswaffe zu befestigen.
Eine Picatinnymontage an sich ist nicht als explizite Widmung für Schusswaffen eingestuft, da es eben auch dafür legale Anwendungsbbereiche gibt.
Schau dir die Stellungnahmen des BKA zum Thema an und die Rechtsprechung es gibt Urteile da hat der besitz der Halterung ausgereicht.
Ich hab da keine Lust mehr drüber zu streiten mein ehemaliger Reviernachbar bekommt erst in 2 Jahren seinen Schein wieder wegen einer grünen Taschenlampe mit Kabelschalter und Klemmmontage.
Dann sind die 5 Jahre um er wurde vor 6 Jahren auf Anzeige von Passanten das bei völliger Dunkelheit da einer im Wald schießen würde von der Polizei vom Ansitz geholt.
 
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Oft ist es auch einfach anders als geschildert.
Wenn er das Teil an der Waffe hatte, wird er natürlich gemaßregelt.
Das wird dann aber einfach durcheinandergebracht oder de rDeliquent macht einfach aus Scham falsche Angaben, was ihm wiederfahren wäre ;)

Der Besitz ist seit 2007 gerichtlich einwandfrei geregelt. Das BKA änderte daraufhin seine Festsellungsbescheide.
 

Maximtac

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https://www.ebay.de/itm/Zielfernroh...achtsicht-Jagd-Taschenlamp-Lamp-/183747136054
das teil mit der dazugehöhrigen Taschenlampe reicht für Waffenbesitzer um den Jagdschein für 5 Jahre abzugeben.

Lieber Dergerl
Das stimmt nicht in Internet-Foren wird oft solche Geschichten erzählt....da denkt man, das Fantasie der Menschen hat keine Grenzen. :) Ich meine nicht Dich, da du das ja auch irgendwo gelesen hast (y)

Muss jetzt in Versand mit einpacken = kaum zeit, werde später ein ausführlichen Antwort geben und unterschied mit Bilder Zeigen was verboten ist und was nicht und was "graue Zone ist".
 
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Bei uns im Saarland ist die Jagd auf Schwarzwild gem. saarl. Jagdgesetz mit Taschenlampe erlaubt. Diese darf gem. WaffG natürlich nicht mit der Waffe verbunden sein. Aufheller an der Zeiloptik ohne Beleuchtung sind mittlerweile auch erlaubt.

Bei der Ansitzjagd hat es sich bewährt, die Lampe in der Nichtschusshand zu halten. Voraussetzung ist natürlich eine gute Gewehrauflage. Von Stahlleitern aus kann auch eine Magnethalterung eine Alternative sein.

Ich denke, sobald die Lampe irgendwo am Körper befestigt ist hat man mehr mit sich selbst zu tun um die passende Ausrichtung der Lampe zu finden. Nis man sich da fertig gemacht hat zum Schuss, dürfte bei der Waldjagd wahrscheinlich schon zu viel Zeit ins Land gegangen sein.

Ein gangbarer Weg dürfte vielleicht sein, eine Klemmlösung mit Schwanenhals zu benutzen. Dazu müsste bei digitaler Vorsatzlösung dann aber ein entsprechend starker Aufheller benutzt werden um großflächig beleuchten zu können. Denn ein Ausrichten dieses Strahlers aufs Ziel, mitführen bei langsam ziehendem Schwarzwild o.ä. dürfte kaum praktikabel sein.
 

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