- Registriert
- 28 Nov 2014
- Beiträge
- 13.040
Die Aufheller sind Beleuchtung und daher auch nicht WaffG-konform.Aufheller an der Zeiloptik ohne Beleuchtung sind mittlerweile auch erlaubt.
Entweder behördliche Beauftragung (räumlich, zeitlich und auf den Einzelfall begrenzt) oder Ausnahmegenehmigung des BKA. Sonst Verbot.
Es gibt viele praktikable Lösungen, die nun auch schon eine Weile in anderen Bundesländern benutzt werden. Es ist nur unsinnig, dass unnötig kompliziert zu machen.
Mal die Realität geschätzt, klippst man sich im Wald einfach alles dran, was man meint nutzen zu wollen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Den Unsinn hätte sich der Gesetzgeber daher sparen können.
Zuletzt bearbeitet: