Was sagt ihr dazu? IR-Kopflampe um Pard-Ähnliche Geräte Rechtskonform zu machen

Meinung


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Aufheller an der Zeiloptik ohne Beleuchtung sind mittlerweile auch erlaubt.
Die Aufheller sind Beleuchtung und daher auch nicht WaffG-konform.
Entweder behördliche Beauftragung (räumlich, zeitlich und auf den Einzelfall begrenzt) oder Ausnahmegenehmigung des BKA. Sonst Verbot.

Es gibt viele praktikable Lösungen, die nun auch schon eine Weile in anderen Bundesländern benutzt werden. Es ist nur unsinnig, dass unnötig kompliziert zu machen.
Mal die Realität geschätzt, klippst man sich im Wald einfach alles dran, was man meint nutzen zu wollen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Den Unsinn hätte sich der Gesetzgeber daher sparen können.
 
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Die Aufheller sind Beleuchtung und daher auch nicht WaffG-konform.
Entweder behördliche Beauftragung (räumlich, zeitlich und auf den Einzelfall begrenzt) oder Ausnahmegenehmigung des BKA. Sonst Verbot.

Es gibt viele praktikable Lösungen, die nun auch schon eine Weile in anderen Bundesländern benutzt werden. Es ist nur unsinnig, dass unnötig kompliziert zu machen.
Mal die Realität geschätzt, klippst man sich im Wald einfach alles dran, was man meint nutzen zu wollen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Den Unsinn hätte sich der Gesetzgeber daher sparen können.
Mit Aufheller meinte ich das Gerät, also Röhre, Digitaltechnik oder Wärmebildgerät.
 
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Ist ein Gummiband eigentlich auch eine feste Verbindung?!

Oder ein Adapterblock mit „Loch“ in den ein IR Strahler hineingesteckt wird!? So, dass er praktisch von alleine wieder rausfallen kann!? Es besteht dann also keine feste Verbindung.

Was zeichnet eine feste Verbindung im Sinne des Waffengesetzes aus!?

Man muss nur ein wenig erfinderisch sein, dieses bescheuerte Gesetz auszutricksen. Ne Kerze aufm Kopf tust auch.
 
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Ist ein Gummiband eigentlich auch eine feste Verbindung?!

Oder ein Adapterblock mit „Loch“ in den ein IR Strahler hineingesteckt wird!? So, dass er praktisch von alleine wieder rausfallen kann!? Es besteht dann also keine feste Verbindung.

Was zeichnet eine feste Verbindung im Sinne des Waffengesetzes aus!?

Man muss nur ein wenig erfinderisch sein, dieses bescheuerte Gesetz auszutricksen. Ne Kerze aufm Kopf tust auch.
Es ist nirgends eine feste Verbindung gefordert. Es reicht eine Verbindung ;)
Keine Sorge, die tTricksereien sind so dämlich wie das Gesetz.
Dann läufts halt illegal, so wie all die Jahre zuvor auch schon.
 

Maximtac

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Lieber Dergerl
Das stimmt nicht in Internet-Foren wird oft solche Geschichten erzählt....da denkt man, das Fantasie der Menschen hat keine Grenzen. :) Ich meine nicht Dich, da du das ja auch irgendwo gelesen hast (y)

Muss jetzt in Versand mit einpacken = kaum zeit, werde später ein ausführlichen Antwort geben und unterschied mit Bilder Zeigen was verboten ist und was nicht und was "graue Zone ist".

so wie versprochen.

Erlaubt für kaufen, besitzen, führen, zusammen mit eine Lampe an eine Waffe zu montieren Verboten

1585930183497.png

Verboten für Besitz und Kauf! :
1585930667132.png


Der Text muss ich rein schrieben, da ich Gewerblich unterwegs bin:
Es handelt sich um meine Meinung und keine keine rechtliche Beratung!
 
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Aber es sollte hier in der weiteren Debatte nur noch entscheidend sein,
was an der Waffe montiert sein darf.
Was sonstwie erworben oder in der Hand gehalten oder vor FG montiert werden darf, interessiert doch hier keinen.

Zusammenfassung:

- PARD und ähnliche Konstruktion sind per WaffG an der Waffe immer verboten, es sei denn Bayern, Gemeinden und Co geben dazu begrenzte jagdliche Sonder Verordnung raus.
- NSG ("Röhren") sind ohne Aufheller per WaffG an der Waffe erlaubt, aber erst ab Gen. 2+/3 mit entsprechenden zertifizierten Klasse I Röhren mit klarem Himmel und ggf. auch etwas Mondlicht so richtig jagdtauglich....Und dazu teuer ( Gen.3 ab ca. 5000€ aufwärts)
Die günstigeren (Gen 2+) z. T. Je nach Qualität Immer noch ggf. empfindlich gegen Punktlichtquellen (zumindest wird das Bild dort ggf. "schlierig")
- WBK sind als Vorsatz per WaffG immer erlaubt, solange es das Landesjagdgesetz oder regionale Sonderverordnungen zur Nachtjagd (auf Schwarzwild) zulassen. (in wenigen Bundesländern aktuell erlaubt) Sie sind teuer (3500€-4000€) aber billiger als die Klasse I Gen 3 Röhren und zudem auch bei Tag "abgesessen mit Okular" eine lohnende Jagd Hilfe (Nachsuche, Zählungen, Erfassung von Einständen etc) und Punktlichtquellen bei Nacht sind denen auch egal.
- Alles was als IR Aufheller nicht direkt parallel zur Waffe montiert ist (also Lose in der Hand oder am Ansitz montiert oder wackelnd am Kopf) taugt nix.... Die IR Beleuchtung MUSS dem Lauf zum Ziel folgen.

G.
 
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Maximtac

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Ja ich weiß, es nur der Antwort auf die diesen Beitrag.
1585952234499.png
 
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- Alles was als IR Aufheller nicht direkt parallel zur Waffe montiert ist (also Lose in der Hand oder am Ansitz montiert oder wackelnd am Kopf) taugt nix.... Die IR Beleuchtung MUSS dem Lauf zum Ziel folgen.
Doch, das funktioniert ganz problemlos. Das ist ja kein Laserstrahl der da gerichtet werden muss.
Das ist sogar gängige Praxis.
Ansonsten montiere es an den Pirschstock. Zieht dann immer mit der waffe mit, als wäre es an dieser angebracht.

Wer das Geld für so eine Aufnahme (Bild unten) sparen möchte, biegt sich einfach ein Blech und befestigt die Lampe da. Ist billig. Funktioniert. Es wird ja nun schon eine weile mit Licht gejagd. IR-Licht macht es leichter. Ja, auch an einem einfachen Haselstock, kann man eine Lampe befestigen, wenn man will. Das ist simpelst.
1585952911792.png
 
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Mit Pirschsstock geht das wohl....(y)
Aber auf dem Ansitz (Waffe vorne aufgeleg) tist das ein etwas schwieriger, da man die nicht schiessende in der Regel unterstützend am Schaft im Sniper Griff braucht.
Da ginge nur das sehr breite Leuchten in die Gasse mit nem leistungsstarken IR Strahler am Ansitz befestigt.
Und wenn Rehlein plötzlich auf 180 Grad kommt... Dann wird es wohl kaum möglich sein.

G.
 
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Da ginge nur das sehr breite Leuchten in die Gasse mit nem leistungsstarken IR Strahler am Ansitz befestigt.
Und wenn Rehlein plötzlich auf 180 Grad kommt... Dann wird es wohl kaum möglich sein.

Gersi geht ab dem 01.04. in den Forst zur Jagd, Sauen sind "keine vorhanden" und 5 Rehlein werden von ihm gefordert... Er beteiligt sich rege an Nachtsichtthemen und was man seit einigen Tagen von ihm hier ließt (u.a. zur Waidgerechtigkeit) ist zum Kopfschütteln. :censored:

Ich weiß nicht, wieviele JJ er auf dem Buckel hat, aber wenn er ein Jungjäger ist, dann tut er mir leid, dass er auf diese Bahn geraten ist.:cry: :sad:
 
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G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Mit Pirschsstock geht das wohl....(y)
Aber auf dem Ansitz (Waffe vorne aufgeleg) tist das ein etwas schwieriger, da man die nicht schiessende in der Regel unterstützend am Schaft im Sniper Griff braucht.
Da ginge nur das sehr breite Leuchten in die Gasse mit nem leistungsstarken IR Strahler am Ansitz befestigt.
Und wenn Rehlein plötzlich auf 180 Grad kommt... Dann wird es wohl kaum möglich sein.

G.
Was dazu führen könnte dass du deinen Jagdschein hoffentlich direkt wieder abgeben kannst.
Nachtjagdverbot auf Schalenwild.
Nachtsichttechnik nur für SW-Bejagung zugelassen.
Mal ehrlich, wo werden solche Jagdlichen Tiefflieger wie du ausgebildet?
Wenig Ahnung, davon aber viel.
 
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seht es dem Gersi doch nach.... a) Theoretiker b) demnächst Rehvernichter beim Staatsforst c) noch keinen Schuss im Revier abgegeben. Woher soll er es denn Wisse !?
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Da gibts nichts nachzusehen. Waidgerechter, Gesetzeskonformer und Respektvoller Umgang mit dem Wild ist ne Charaktersache.
 

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