Was sagt ihr dazu? IR-Kopflampe um Pard-Ähnliche Geräte Rechtskonform zu machen

Meinung


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Lampe am Pirschstock: Ich hab so ja in BW eine ganze Zeit lang gejagt. Lampe mit Kabelschalter am Primos, Sauen angepirscht, wenn das Restlicht nicht mehr gereicht hat die Lampe angemacht. Deren Kegel war dabei aufs Maximum gestellt, das reichte immer für die meist Recht nahen Schüsse.

Das funktioniert gut. Kritischer sehe ich es beim Ansitz. Da ist ein fest geklemmte Lampe am Sitz einfach zu unpraktisch und zu unmobil. Es sei denn man jagt an Kirrungen, dann mag das gehen. Aber gerade beim Ansitzen hab ich oftmals schnell wechselnde Schusspositionen, da ist jedesmal noch eine Lampe um richten zu viel Gerödel. Da würde ich mir dann tatsächlich eine Lösung für die nicht Abzugshand überlegen. Kopflampe halte ich auch für ungeeignet.
 
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Ihr seid echt nicht zu beneiden, um eure Engdenkigkeit.

Nur weil es in Nds gar nicht nicht erlaubt ist oder wo ich mein Revier habe, auc nicht lohnt, weil kein Schwarzwild da ist, heisst das sicherlich nicht, dass
Ich das Handling einer NS IR Ziellampe nicht beurteilen könnte (oft genug mit IR850er TL an billigen CMOS NS Hand Geräten getan... ich benutze zb ein solches Gerät immer noch gern unterwegs zum Entfernungsmessen):
https://www.ebay.de/itm/Boblov-200M...41e6f27168:g:tFAAAOSwkqZcncvY&redirect=mobile

... oder ich jage zukünftig mal im Ausland mit einer Nachtsichttechnik.... auch möglich, oder?

Stattdessen kriegt man hier gleich Gesetzesbruch, Waidgerechtigkeitsbruch etc. vorgeworfen....

*Kopfschüttel*....

G.
 
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Das Problem ist dass man bei vielem das du schreibst merkt das die Praxiserfahrung gänzlich fehlt. Du schreibst aber als würdest du das seit 30 Jahren machen und reagierst auf Kritik ein wenig dünnhäutig.

Dazu ständig solche Sätze.

Kontakt zu Wildfleischverwertern der Umgebung herstellen (Falls ich WMH habe, werde ich selbst wenig verwerten wollen bzw. können) über Förster
(Bei 5 Stück Rehwild im Jahr)

Sch... auf Waidgerecht, wenn ASP kommt müssen die Schweine weg, dann ist das ein Seuchenträger = Ungeziefer..Punkt

Mit Pirschsstock geht das wohl....(y)
Aber auf dem Ansitz (Waffe vorne aufgeleg) tist das ein etwas schwieriger, da man die nicht schiessende in der Regel unterstützend am Schaft im Sniper Griff braucht.
Da ginge nur das sehr breite Leuchten in die Gasse mit nem leistungsstarken IR Strahler am Ansitz befestigt.
Und wenn Rehlein plötzlich auf 180 Grad kommt... Dann wird es wohl kaum möglich sein.

G.

Zusammengefasst liest sich das einfach wie:
"Waidgerechtigkeit ist mir egal, essen will ich das Zeug eh nicht ich Sniper nur nachts gern rum."
Das soll keine Unterstellung sein aber so kommt das rüber.

Und ich habe auch schon im Ausland gejagt. In CZ sehr häufig. Auch dort werden i.d.r keine Rehe nachts geschossen.🙄
 
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Was dazu führen könnte dass du deinen Jagdschein hoffentlich direkt wieder abgeben kannst.
Nachtjagdverbot auf Schalenwild.
Nachtsichttechnik nur für SW-Bejagung zugelassen.
Mal ehrlich, wo werden solche Jagdlichen Tiefflieger wie du ausgebildet?
Wenig Ahnung, davon aber viel.
Frei nach Dieter Nuhr:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...

Nachtjagd auf Schalenwild ist einigen BL erlaubt !
 
G

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Guest
Generell, nicht nur auf Schwarzwild und Raubwild?
Dann erzählt doch mal wo, ich lern gern dazu.
 
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Das wäre neu. Einzige bekannte Ausnahme ist das Schwarzwild.
Keine Cerviden. Kein Raubwild. Nur Schwarzwild.
BY:
Art. 29
2) Verboten ist - in Ergänzung zu § 19 des Bundesjagdgesetzes
... 3. Die Jagd auf sonstiges Haarwild, mit Ausnahme von Schwarzwild und Raubwild, zur Nachtzeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes) auszuüben,

Raubwild ist nachts also erlaubt. Für die zusätzlich diskutierten Hilfsmittel wird aber eine Beauftragung benötigt. Diese ist auf Sauen beschränkt!
 
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Das wäre neu. Einzige bekannte Ausnahme ist das Schwarzwild.
Keine Cerviden. Kein Raubwild. Nur Schwarzwild.

§ 17 LjagdG M-V – Nachtjagd (zu § 19 BJagdG)
Inder Zeit vom 1. Oktober bis 31. Januar kann Rot- und Damwild zur Nachtzeit erlegt werden, wenn nicht die Jagdbehörde Einschränkungen bestimmt. Bei schweren Wildschäden kann die Jagdbehörde die Jagd zur Nachtzeit außerhalb dieses Zeitraumes genehmigen.
 
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Doch. Und dann muss das auch für die Bejagung mit NAchtsichttechnik gelten.
Da dies das Thema des Threads ist, wurde wohl zuviel voraussgesetzt, bei der lakonischen Bemerkung zur Nachtjagd, welche sich ja hier in der Diskussion auf mit Nachtsichttechnik zentrierte.
 
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Doch. Und dann muss das auch für die Bejagung mit NAchtsichttechnik gelten.
Da dies das Thema des Threads ist, wurde wohl zuviel voraussgesetzt, bei der lakonischen Bemerkung zur Nachtjagd, welche sich ja hier in der Diskussion auf mit Nachtsicht
technik zentrierte.
Das ist in MV nicht neu.
Nachtsicht(ziel)technik jeglicher Art soll/wird im LJG erlaubt. Dann ist nur noch das Waffengesetz vor.
 
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Das WaffG hat das schon längts gereglt.
Hat MV eine Freigabe für Jagd mit Nachtsichttechnik auf anderes als SW?
Es geht ja nicht nur darum welche Technik erlaubt wird (und die begrenzte eben auch das WaffG) sondern auch auf welches Wild die Technik freigegeben wird.
 
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Das WaffG hat das schon längts gereglt.
Hat MV eine Freigabe für Jagd mit Nachtsichttechnik auf anderes als SW?
Es geht ja nicht nur darum welche Technik erlaubt wird (und die begrenzte eben auch das WaffG) sondern auch auf welches Wild die Technik freigegeben wird.
Die Nachtjagd (mit ZF) auf Schalenwild (Rot-, Dam-, Schwarz-, Raubwild) ist in MV erlaubt.
Mit Nachtsichtzieltechnik nur Schwarzwild. Bisher.
 
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