Ich mache mir Gedanken, dass mir diese unter Umständen abgenommen werden, obwohl ich die Magazine vor Stichtag erworben habe. Mir ist die genaue Rechtslage zu so einem Fall jetzt nicht klar.
Dazu 2 Anmerkungen:
A-in den frühen 70ern waren diverse de facto Sachen frei.
Schwarzpulverrevolver, mehrläufige Vorderlader, Flobbert-KKs, 4mm, diverse weitere Schusswaffen, vermutlich Leuchtpistolen etc.pp.
Auch das Thema "Erbrecht" sollte man mal kurz erwähnen, das wurde ja acuh beschnitten.
Dann hat die RAF mit Bomben und Vollautomatischen Ostblock-AKs gemacht, was sie so gemacht hat.
Und DAS war der Grund, der vorgeschoben wurde, um diverse Sachen zu verbieten bzw. dieses gummi- "Bedürfniss" einzuführen.
also Nachweis, daß man die Sachen "braucht"..."
Natürlich gab es eine "legalisierungs-meldepflicht", man konnte also seinen KK oder Revolver melden und somit legalisieren
Bis die BEDÜRFNISS-Schraube ein paar Jahre später angedreht wurde und man -sofern man keins Nachweisen konnte- durfte man die Sachen loswerden.
Mangels Nachfrage deutlich unter Wert.
Die RAF ist weg, das Gesetz dazu hätte man eigentlich streichen können und wieder Re-legalisieren, aber der oberste Grundsatz lautet:
So wenig Waffen wie möglich in Bürgerhand, und was eine Waffe ist, bestimmen DIE, nicht DU oder ICH!!!!!!
und "Die" sind
- von Spuren-teilen der CDU und den 2 Parteien mit dem F drin mal abgesehen-
Alle auf der gleichen Linie, die auch die hochwohlgepriesene EU fährt.
in ein paar jahren können das Armbrüste, Schwerter etc. sein....oder einschüssige Vorderlader....oder Gaspistolen/Feuerwerk
B: ganz ganz frisch:
über viele Jahrzehnte gab es Deko/Salutwaffen frei ab 18
Umgebaute echte Gewehre, teils Pistolen für die Wandzierde oder maximal für Platzpatronennutzung.
in "Spezialistan" waren diese Umbauten bes. pingelig, von anfangs(1970/80er) rel. einfacher Laufverstiftung hin zu x Löchern im Lauf, Spezialverstiftung, Verschlussabschliff etc.pp
ich bin mir sicher, daß davon zigtausende oder hunderttausende an diversen Wänden von Leuten hängen, die gar nicht wissen, daß das plötzlich illegal ist.
Hat man in den letzten 3 Jahren peux a peux illegalisiert.
Dürfen nicht mehr gehandelt werden, somit faktisch eine kalte Enteignung, da der Marktwert legal nicht mehr da ist.
Und Melden?
jaaaaa, die kann man -wie die magazine- zwar MELDEN und der großzügige Staat registriert die dann und dann läuft Schema F:
"Was haben Sie denn für ein Bedüüüüürfniss für ihre Salutgewehre? Ach, sie arbeiten nicht beim Film/Theater, sondern wollen die im Jagdraum/Militariasammler als hobby haben? tut mir leid, aber DAS ist kein BEDÜÜÜRFNISS laut §§ xyz. Verschrotten oder an einen legalen Besitzer abgeben"
Legale Besitzer (Theater) hat kein Interesse, also Schrottpresse mit NACHWEIS= darfst du noch zahlen.
So und jetzt zu den 10/20 plus X Magazinen....
schön brav "register-legalisieren" , Michel!
und dann an den Fingern abzählen, wieviel Jahre oder besser Monate es dauert, bis Post vom Amt kommt, wo in etwa drinsteht:
"Sehr geehrter Herr Dollbrumsel!
Danke, daß sie so offenherzig waren, uns darüber zu informieren, daß in ihrem Besitz die folgenden Magazine liegen:
3 mal typ ABC
3 mal Typ DEF.
aufgrund des Beschlusses vom Innenminister Drehhofer bzw. seinem Nachfolger Hofreiter sind ab 1.4. Nachweise eines ANNERKANNTEN SPEZIELLEN DURCH BRENNENDE REIFEN SPRING_BEDÜRFNISSES zu erbringen für die in ihrem Besitz befindlichen Magazine vom Typ AB und C.
(Ham se nicht? Sie sind nur 08-15-Jäger oder Sportschütze, kein KSK-elitetrainer?
ooooooch, eine Runde Mitleid, dann gilt= Tschüssikowski, Magazine...)
Die Magazine Typ DE und F sind ab 1.4. im übrigen generell verbotene Gegenstände, weil die völlig willkürlich festgelegte Kubikcentimeter an Volumen bzw.die Metallzusammensetzung unseren Ansprüchen nicht genügt....
weisen sie bis 1.4. des folgenden Jahrs nach, daß sie die einem BERECHTIGTEN überlassen oder ZERSTÖRT haben.
Einen schönen Tag noch und seien sie dankbar, daß sie den Akkuschrauber über 7,5 Joule nicht registrieren müssen...noch nicht...
Sachbearbeiter Schnüffelnase."