Was tun mit HA-Magazinen über 10/20 Schuss nach WaffR-Änderung?

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Das ist genau das Problem. Unter den Sportschützen sind sich schon einige Verbände nicht grün. Wie du schreibst, GK gegen KK und Lupi.
Etliche Jäger halten sich für hochwohlgeborene, weil sie mit dem Bürgermeister ihres Kaffs per du sind, die G-Klasse Adligen lasse ich mal ganz außen vor. Die einen gegen Großkaliber, die anderen gegen Kunststoffschäfte und alle gegen AR🤪. Die Funktionäre in den entsprechenden Verbänden, Jagd und Sport, tun ein übriges (nicht). Vielleicht mit Ausnahme von F. Gepphert vom BDS. Da funktioniert "Teile und Herrsche" bestens. Magazine gegen Nachtsicht, ach neh doch verarscht. Was kommt als nächstes? Bleiverbot am Schießstand...
 
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Problem ist immer die kleinkarrierte Denke. Die "Masse" der Waffenbesitzer kapiert nicht, dass das mittragen oder gar gut heißen diese Salamitaktik am Ende unser aller Ende als Waffenbesitzer ist. Man hat das mit den Magazinen mehr oder wenig gut geheißen. Die Jäger hatten sich Nachsichttechnik erhoffft, wie sie nun Schalldämper kaufen können. Und die Sportschützen haben für den doch etwas vorhandenen Protest einiger weniger Querulanten als Belohnung die Deckelung der Gelben WBK bekommen.
Bleiverbot am Schießstand bedeutet wie die zentrale Lagerung für viele Waffen den Hochofen. Es geht vor allem im Schießsport um ein Hobby. Einen Zeitvertreib. Und wenn der Streß, finanzielle und rechtliche Hürden zu groß werden, werden viele aufhören. Ist so. Kapiert aber keiner. Die elitären Kaderschützen, mit Luft und grad noch KK sind der Meinung, wenn man 250.000 Sportschützen mit GK, mehr denke ich sind es nicht, über die Klinge springen lässt, dann hat man wieder Ruhe. Zumindest für paar Jahre. Und unter den Jägern ist es ja ähnlich. Wie die Fäden mit Bezug auf welche und wie viele Waffen man braucht und "Tendenz zum Overkill" zeigen. Ja, sicher. Die Politik möchte bei kommenden Waffengesetzen Ausnahmen für Jäger. Braucht man sie ja als Schalenwildreduzierer. Aber oben drüber steht ein generelles Besitzverbot. Und da geben sich Poltiker aus allen Lagern die Hand.....
 
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Wie absurd das ganze Waffengesetz wird, hab ich heute wieder gesehen. Mein Vater hat letzte Woche mit der zuständigen Sabine für die Sammler hier, telefoniert. War irgendwas lapidares. Auf alle Fälle hat sie meinen Vater darauf hin gewiesen, wenn er innerhalb fünf Jahren nix auf rot kauft, wideruft sie die Sammlererlaubnisse. Dann läge kein aktives Sammeln mehr vor. Mein Vater hat nur gemeint, er kaufe nix zum "Horten", nur schöne Stücke, die in die Sammelgebiete passen. Auch will er sowas bitte schriftlich...

Das ist das absurde. Die Sportschützen hat man schon eingeschränkt, plant weitere Begrenzungen, bei Jägern schlummern ähnliche Ideen. Und die Sammler-WBKs will man einkassieren, wenn nicht regelmäßig gekauft wird.... Absurdistan...:unsure:
 
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Was sollte man denn mit 30er Magazinen für Halbautomaten Stand jetzt machen, wenn man diese besitzt und diese noch nicht angemeldet sind und nicht zu belegen ist, dass diese vor dem Stichtag erworben sind? Ich mache mir Gedanken, dass mir diese unter Umständen abgenommen werden, obwohl ich die Magazine vor Stichtag erworben habe. Mir ist die genaue Rechtslage zu so einem Fall jetzt nicht klar.
 
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...einfach melden. Mich hat niemand nach einem Beleg gefragt. Und wenn Du diese vor dem Stichtag besessen hast, dann sollen die Dir das Gegenteil beweisen...
 
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In einem bekannten Waffen-Forum habe ich gelesen, dass es Behörden gibt, die Kaufbelege für Magazine mit Datum verlangen und sogar ausführen, dass eidesstattliche Versicherungen nicht ausreichten, weil man da ja – sinngemäß – viel behaupten könne. Eine absolute Frechheit, den Anzeigenden pauschal als Lügner hinzustellen! Hier mal meine Auffassung dazu, vielleicht kann ein Jurist noch etwas dazu schreiben:

§ 37f Nr. 6 WaffG regelt (abschließend) den Inhalt der Anzeige des Besitzes von Magazinen nach § 58 Absatz 17 WaffG. Demnach ist die Kapazität, die kleinste verwendbare Munition (Kaliber) und die dauerhafte Beschriftung (soweit vorhanden) anzugeben. Sonst nichts. Man muss nicht mal den Waffentyp angeben, für die das Magazin bestimmt ist.

Das Verlangen von Rechnungen, zu deren Aufbewahrung man nicht verpflichtet war oder die in vielen Fällen sogar nie ausgestellt worden sind, verstößt mMn gegen rechtstaatliche Prinzipien. Ich möchte jetzt nicht gleich mit dem GG kommen, aber § 44 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz: "Ein Verwaltungsakt ist nichtig, wenn ihn aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann." Heißt: Selbst wenn die Behörde die Vorlage von Kaufbelegen anordnen würde und nicht bloß in einem einfachen Schreiben fordert, kann es einem nach meinem Verständnis egal sein. Wer bewahrt unbedeutende Rechnungen von vor X Jahren auf? Auf Waffenbörsen/Flohmärkten wurde überhaupt nie eine Rechnung ausgestellt! Man zeigt den Besitz an und die Behörde muss bestätigen (§ 37h Abs. 1 WaffG: Über die Anzeige … hat die … Behörde … eine Anzeigebescheinigung zu erstellen).
 
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Ein einzelner verwirrter SB ohne Gesetzeskenntnis.
Da sollte man sich nicht verrückt machen lassen.
Anzeigebescheinigung. Anzeigebestätigung.
Das ist der einfache, vorgeschriebene Weg.
 
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Ich mache mir Gedanken, dass mir diese unter Umständen abgenommen werden, obwohl ich die Magazine vor Stichtag erworben habe. Mir ist die genaue Rechtslage zu so einem Fall jetzt nicht klar.

Dazu 2 Anmerkungen:
A-in den frühen 70ern waren diverse de facto Sachen frei.
Schwarzpulverrevolver, mehrläufige Vorderlader, Flobbert-KKs, 4mm, diverse weitere Schusswaffen, vermutlich Leuchtpistolen etc.pp.

Auch das Thema "Erbrecht" sollte man mal kurz erwähnen, das wurde ja acuh beschnitten.

Dann hat die RAF mit Bomben und Vollautomatischen Ostblock-AKs gemacht, was sie so gemacht hat.
Und DAS war der Grund, der vorgeschoben wurde, um diverse Sachen zu verbieten bzw. dieses gummi- "Bedürfniss" einzuführen.
also Nachweis, daß man die Sachen "braucht"..."

Natürlich gab es eine "legalisierungs-meldepflicht", man konnte also seinen KK oder Revolver melden und somit legalisieren

Bis die BEDÜRFNISS-Schraube ein paar Jahre später angedreht wurde und man -sofern man keins Nachweisen konnte- durfte man die Sachen loswerden.
Mangels Nachfrage deutlich unter Wert.

Die RAF ist weg, das Gesetz dazu hätte man eigentlich streichen können und wieder Re-legalisieren, aber der oberste Grundsatz lautet:

So wenig Waffen wie möglich in Bürgerhand, und was eine Waffe ist, bestimmen DIE, nicht DU oder ICH!!!!!!

und "Die" sind
- von Spuren-teilen der CDU und den 2 Parteien mit dem F drin mal abgesehen-
Alle auf der gleichen Linie, die auch die hochwohlgepriesene EU fährt.

in ein paar jahren können das Armbrüste, Schwerter etc. sein....oder einschüssige Vorderlader....oder Gaspistolen/Feuerwerk

B: ganz ganz frisch:
über viele Jahrzehnte gab es Deko/Salutwaffen frei ab 18
Umgebaute echte Gewehre, teils Pistolen für die Wandzierde oder maximal für Platzpatronennutzung.
in "Spezialistan" waren diese Umbauten bes. pingelig, von anfangs(1970/80er) rel. einfacher Laufverstiftung hin zu x Löchern im Lauf, Spezialverstiftung, Verschlussabschliff etc.pp

ich bin mir sicher, daß davon zigtausende oder hunderttausende an diversen Wänden von Leuten hängen, die gar nicht wissen, daß das plötzlich illegal ist.

Hat man in den letzten 3 Jahren peux a peux illegalisiert.
Dürfen nicht mehr gehandelt werden, somit faktisch eine kalte Enteignung, da der Marktwert legal nicht mehr da ist.

Und Melden?
jaaaaa, die kann man -wie die magazine- zwar MELDEN und der großzügige Staat registriert die dann und dann läuft Schema F:

"Was haben Sie denn für ein Bedüüüüürfniss für ihre Salutgewehre? Ach, sie arbeiten nicht beim Film/Theater, sondern wollen die im Jagdraum/Militariasammler als hobby haben? tut mir leid, aber DAS ist kein BEDÜÜÜRFNISS laut §§ xyz. Verschrotten oder an einen legalen Besitzer abgeben"
Legale Besitzer (Theater) hat kein Interesse, also Schrottpresse mit NACHWEIS= darfst du noch zahlen.

So und jetzt zu den 10/20 plus X Magazinen....

schön brav "register-legalisieren" , Michel!
und dann an den Fingern abzählen, wieviel Jahre oder besser Monate es dauert, bis Post vom Amt kommt, wo in etwa drinsteht:

"Sehr geehrter Herr Dollbrumsel!

Danke, daß sie so offenherzig waren, uns darüber zu informieren, daß in ihrem Besitz die folgenden Magazine liegen:
3 mal typ ABC
3 mal Typ DEF.

aufgrund des Beschlusses vom Innenminister Drehhofer bzw. seinem Nachfolger Hofreiter sind ab 1.4. Nachweise eines ANNERKANNTEN SPEZIELLEN DURCH BRENNENDE REIFEN SPRING_BEDÜRFNISSES zu erbringen für die in ihrem Besitz befindlichen Magazine vom Typ AB und C.
(Ham se nicht? Sie sind nur 08-15-Jäger oder Sportschütze, kein KSK-elitetrainer?

ooooooch, eine Runde Mitleid, dann gilt= Tschüssikowski, Magazine...)

Die Magazine Typ DE und F sind ab 1.4. im übrigen generell verbotene Gegenstände, weil die völlig willkürlich festgelegte Kubikcentimeter an Volumen bzw.die Metallzusammensetzung unseren Ansprüchen nicht genügt....

weisen sie bis 1.4. des folgenden Jahrs nach, daß sie die einem BERECHTIGTEN überlassen oder ZERSTÖRT haben.

Einen schönen Tag noch und seien sie dankbar, daß sie den Akkuschrauber über 7,5 Joule nicht registrieren müssen...noch nicht...

Sachbearbeiter Schnüffelnase."
 
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Grüß Gott, hierzu:
Schriften aus der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Band 29 die Schusswaffendebatte im deutschsprachigen Raum Alexander Gottfried Straube. Die neuzeitliche Diskussion um den privaten Waffenbesitz in Deutschland und seinen Nachbarländern.
Ist zwar sehr umfangreich, macht aber das ganze Dilemma zwischen Bürgern, Politik, Parteien, Schützen u. Jagdverbänden offensichtlich.
Gruß
luger08
 
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gibt es eigentlich eigentlich schon Infos dazu, wie mit gemeldeten Magazinen zu verfahren ist, welche gemeldet, aber z.B. irgendwann kaputt gegangen sind?

müssen die dann "abgemeldet" werden?
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
@ MOG73(y)

Vielen Dank für den post no. 56!
Eine klare Zusammenfassung der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft - schon unheimlich realistisch geschildert.

Wer es nach diesem post noch nicht begriffen hat, dem darf der Staatsapparat gerne weiterhin und zukünftig auf den Hut kacken und das nicht zu knapp.
 
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und genau deshalb ist meine Frage relevant, denn was ist, wenn plötzlich Ausnahmegenehmigungen für große Magazine widerrufen werden, doch die Magazine eben nicht mehr vorhanden sind, da kaputt gegangen, verloren u.s.w.
 

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