- Registriert
- 12 Aug 2014
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Liebe Mitforisten,
ich habe mal zwei praktische Fragen: Bei uns im Dorf wurden in den letzten 2 Wochen 3 adulte Waschbären von den Grundstückseigentümern gefangen. Nach einem Blick in die Falle habe ich diese - zum Unverständnis der Grundstückseigentümer - mit Verweis auf die Schonzeit und den Gründen aus dem Tierschutz heraus wieder freigelassen. Darüberhinaus habe ich 4 Jungwaschbären händisch aus einem Baum in der Dorfwiese geholt, in einen Katzenkorb getan und dann in im Revier erlegt.
Ich habe nun 2 Fragen:
1) Gibt es irgendwelche rechtlich einwandfreien Möglichkeiten, um Waschbären, die in Ortslagen Hauseigentümer stören während der Schonzeit zu erlegen (ob man es dann tut steht auf einem anderen Blatt)?
2) Muss man gefangenes Raubwild immer ins Revier verbringen oder ist ein Schusswaffengebrauch auch in der Ortslage möglich (was tierschutzseitig sicherlich besser wäre)?
Ich danke schon jetzt für die Antworten
ich habe mal zwei praktische Fragen: Bei uns im Dorf wurden in den letzten 2 Wochen 3 adulte Waschbären von den Grundstückseigentümern gefangen. Nach einem Blick in die Falle habe ich diese - zum Unverständnis der Grundstückseigentümer - mit Verweis auf die Schonzeit und den Gründen aus dem Tierschutz heraus wieder freigelassen. Darüberhinaus habe ich 4 Jungwaschbären händisch aus einem Baum in der Dorfwiese geholt, in einen Katzenkorb getan und dann in im Revier erlegt.
Ich habe nun 2 Fragen:
1) Gibt es irgendwelche rechtlich einwandfreien Möglichkeiten, um Waschbären, die in Ortslagen Hauseigentümer stören während der Schonzeit zu erlegen (ob man es dann tut steht auf einem anderen Blatt)?
2) Muss man gefangenes Raubwild immer ins Revier verbringen oder ist ein Schusswaffengebrauch auch in der Ortslage möglich (was tierschutzseitig sicherlich besser wäre)?
Ich danke schon jetzt für die Antworten