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Es schreiben ja auch alle nur über Dual Use Geräte.
Dies ist vor allem den Jagdgesetz in BW geschuldet.Eigentlich ist dies eine Überschrift für Dual-Use-Geräte
Nach heutiger Info aus dem Ministerium BW sind in Baden-Württemberg ab sofort Dual Use Vorsatzgeräte ohne behördliche Genehmigung erlaubt. Dies ist wohl der ASP geschuldet.
Der Grund wieso jetzt endlich was passiert ist, wird den meisten wohl egal sein. Hauptsache es ist jetzt endlich was passiert.
Jetzt muss im WaffG nur noch die IR Nummer klar gestellt werden.