WBK für waffensammler?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 519
  • Erstellt am
G

Gelöschtes Mitglied 519

Guest
XXXXXXXXXXXX ZensurbalkenXXXXXXXXXXXXX
 
Registriert
5 Apr 2003
Beiträge
122
Servus Nils,

Du musst glaubhaft machen, dass Du über die notwendige Sachkunde verfügst, um eine kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung anzulegen. Der Nachweis wird erbracht durch ein Gutachten eines durch Deine Behörde anerkannten Waffensachverständigen. Du bekommst (bei uns) die Adresse von 3 Gutachtern. Einen dieser Gutachter kannst Du dann beauftragen.

Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld das beabsichtigte Sammelgebiet abzugrenzen. Also zum Bespiel: deutsche Ordonnanzwaffen ( Kurzwaffen u. Langwaffen ) von 1870 bis 1918 inclusive internationaler Leit- und Eckmodelle. Ferner sollte man über entsprechende Sekundärliteratur verfügen und diese in einer Literaturliste zusammenstellen und schließlich auch gelesen haben. Der Gutachter muss sich ja eine Meinung hinsichtlich Deiner Sachkunde bilden können.

Ferner muss bereits im Vorfeld die gesetzeskonforme Aufbewahrung überlegt werden und im Falle der Erteilung der WBK auch nachgewiesen werden. Bei einer großen Anzahl von Kurzwaffen wird u. U. ein alarmgesicherter Waffenraum erforderlich werden.

Wenn Du dann ein positives Gutachten vorlegen kannst, liegt es immer noch im Ermessen der Behörde, Dein Sammelgebiet zu begrenzen oder den Antrag abzulehnen. Grundvoraussetzung ist natürlich die persönliche Zuverlässigkeit.

Gruß, Flachlandtiroler
 
Registriert
18 Jul 2001
Beiträge
4.771
Den Gutachter kannst Du auch selbst wählen.

Ausserdem mußt Du einen Sammelplan aufstellen.

Und, es kann lange nicht alles gesammelt werden, was (für mich) interessant ist.
 
Registriert
29 Mai 2002
Beiträge
263
Moin,

das Bedürfniss zum Waffensammlen wurd oft über ein Gutachten erbracht, ein Gutachten ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gibt auch Behörden, die eine eingene ausführlichen Begründung - die sollte dann entsprechend umfangreich und fundiert sein - bevorzugen. Am besten mal bei der Behörde nachfragen, welche Variante bevorzugt wird.

Die Sachkunde als Jäger bzw. Sportschütze sollte im Regelfall ausreichen.

Viele Informationen zu diesem Thema findest Du auch bei WO ( http://www.wo-system.com/ubbthreads/ubbthreads.php )
 
G

Gelöschtes Mitglied 519

Guest
XXXXXXXXXXXX ZensurbalkenXXXXXXXXXXXXX
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
32
Zurzeit aktive Gäste
112
Besucher gesamt
144
Oben