Servus Nils,
Du musst glaubhaft machen, dass Du über die notwendige Sachkunde verfügst, um eine kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung anzulegen. Der Nachweis wird erbracht durch ein Gutachten eines durch Deine Behörde anerkannten Waffensachverständigen. Du bekommst (bei uns) die Adresse von 3 Gutachtern. Einen dieser Gutachter kannst Du dann beauftragen.
Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld das beabsichtigte Sammelgebiet abzugrenzen. Also zum Bespiel: deutsche Ordonnanzwaffen ( Kurzwaffen u. Langwaffen ) von 1870 bis 1918 inclusive internationaler Leit- und Eckmodelle. Ferner sollte man über entsprechende Sekundärliteratur verfügen und diese in einer Literaturliste zusammenstellen und schließlich auch gelesen haben. Der Gutachter muss sich ja eine Meinung hinsichtlich Deiner Sachkunde bilden können.
Ferner muss bereits im Vorfeld die gesetzeskonforme Aufbewahrung überlegt werden und im Falle der Erteilung der WBK auch nachgewiesen werden. Bei einer großen Anzahl von Kurzwaffen wird u. U. ein alarmgesicherter Waffenraum erforderlich werden.
Wenn Du dann ein positives Gutachten vorlegen kannst, liegt es immer noch im Ermessen der Behörde, Dein Sammelgebiet zu begrenzen oder den Antrag abzulehnen. Grundvoraussetzung ist natürlich die persönliche Zuverlässigkeit.
Gruß, Flachlandtiroler