WBK Österreich Kat B Waffen

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Hallo,

ich bin Jäger in Österreich und habe auf meiner WBK eine Pistole und eine halbautomatische Schrotflinte (mit Wechsellauf, kurz und lang Lauf - als Zubehör eingetragen). Also eigentlich bei Kat B beide Plätze belegt.

Würde gerne noch einen Halbautomaten erwerben. Jetzt schreibt mit ein Verkäufer folgendes:
„Sie erwerben den Upper getrennt vom Lower, steht somit nicht in Verbindung.
Darf nicht zusammengebaut gelagert werden.“
Ist diese Aussage korrekt? Könnte man so die 2 Kat B Plätze erweitern um eine weitere Halbautomatische?
Vielen Dank
WMH
 
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Glaub ich nicht bzw. bin mir sogar ziemlich sicher - So wie der Verkäufer es beschreibt könnte es als Wechselsystem eingetragen werden allerdings hast du ja nichts zum Wechseln (Die Grundwaffe bräuchte ja auch einen Platz). Ruf am besten bei deiner BH an und klär das mit dem Sachbearbeiter ab - nur der kann dir eine verlässliche Auskunft geben - weil der ist dann auch der der dir Probleme macht wenn´s nicht Rechtskonform ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Wie lange hast du die WBK schon, erweitern noch nicht möglich?
 
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als österreichischer Jäger steht dir doch sowieso der Waffenpaß zu .... oder ist das jetzt so nur in der Steiermark? Also Waffenpaß und WBK!!!
 
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als österreichischer Jäger steht dir doch sowieso der Waffenpaß zu .... oder ist das jetzt so nur in der Steiermark? Also Waffenpaß und WBK!!!

Das war mal so!
Außer du bist beeidetes Jagdschutzorgan, damit bist du ein öffentliches Wachorgan und zum führen einer Faustfeuerwaffe berechtigt.--》WP

Nach der letzten Änderung im Waffenrecht, darf man mit einer WBK eine B-Waffe zum Ausüben der Jagd führen.
 
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Das war mal so!
Außer du bist beeidetes Jagdschutzorgan, damit bist du ein öffentliches Wachorgan und zum führen einer Faustfeuerwaffe berechtigt.--》WP

Nach der letzten Änderung im Waffenrecht, darf man mit einer WBK eine B-Waffe zum Ausüben der Jagd führen.
DAS ist anscheinend an mir vorüber gegangen. ich kenne nur das Gegenteil. wobei nicht gesagt ist dass man keinen WP ausgestellt bekommt.
 
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16 Sep 2012
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Hallo,

ich bin Jäger in Österreich und habe auf meiner WBK eine Pistole und eine halbautomatische Schrotflinte (mit Wechsellauf, kurz und lang Lauf - als Zubehör eingetragen). Also eigentlich bei Kat B beide Plätze belegt.

Würde gerne noch einen Halbautomaten erwerben. Jetzt schreibt mit ein Verkäufer folgendes:
„Sie erwerben den Upper getrennt vom Lower, steht somit nicht in Verbindung.
Darf nicht zusammengebaut gelagert werden.“
Ist diese Aussage korrekt? Könnte man so die 2 Kat B Plätze erweitern um eine weitere Halbautomatische?
Vielen Dank
WMH
bist du ein Österreicher bzw. hast du eine österreichische WBK?
 
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darf man mit einer WBK eine B-Waffe zum Ausüben der Jagd führen.

das ist richtig ja.
seit der letzten Novelle ist die eingetragene Kat B oder A Waffe auf der WBK zum Führen während der Jagd erlaubt. Hier - während der Ausübung der Jagd ( in Verbindung mit gültiger Jagdkarte ) wird die WBK zum WP.
 
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Hallo,

Würde gerne noch einen Halbautomaten erwerben. Jetzt schreibt mit ein Verkäufer folgendes:
„Sie erwerben den Upper getrennt vom Lower, steht somit nicht in Verbindung.
Darf nicht zusammengebaut gelagert werden.“
Ist diese Aussage korrekt? Könnte man so die 2 Kat B Plätze erweitern um eine weitere Halbautomatische?
Vielen Dank
WMH
Der Verkäufer hat recht, allerdings hängt das von der Art Deiner Kurzwaffe ab, ob das möglich ist.
 
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hängt das von der Art Deiner Kurzwaffe ab.

ja diese Aussage ist fast korrekt.
das geschriebene vom TS ist eigentlich nicht richtig.
der TS schrieb:
hat eine Pistole und eine HA Flinte.
jetzt will er einen zusätzlichen Halbautomaten. nun, was ist der zusätzliche Halbautomat jetzt? wir in Österreich meinen mit einem Halbautomaten häufig ein halbautomatische Büchse- Kugel.
also, sein "Unterteil" von seiner halbauto Flinte wird mit Sicherheit mit keinem "Oberteil" eines in Österreich zugelassenen Halbautomatischen Kugelgewehr kompatibel sein.

wenn der TS mit einem zusätzlichen Halbautomaten eine Pistole meinte, ja das kann natürlich funktionieren ;-)

Es ist bei uns nicht so dass man nur die "halbe" Waffe kauft und gut ist es. ein Platz auf der WBK muss trotzdem verfügbar sein, außer wenn es eine bereits gemeldete Waffe gibt wo es als ZUBEHÖR dazu passt.

Das von mir geschriebene geht auf das österreichische Waffengesetz.
 
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das ist richtig ja.
seit der letzten Novelle ist die eingetragene Kat B oder A Waffe auf der WBK zum Führen während der Jagd erlaubt. Hier - während der Ausübung der Jagd ( in Verbindung mit gültiger Jagdkarte ) wird die WBK zum WP.

Dass man ein kat. A führen darf ist mir neu. Die darf man ja nur mit Sondergenehmigung besitzen.

Bei der Definition von "Kriegsmaterial" gab's auch Änderungen.
 

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