Hallo,
ich bin Jäger in Österreich und habe auf meiner WBK eine Pistole und eine halbautomatische Schrotflinte (mit Wechsellauf, kurz und lang Lauf - als Zubehör eingetragen). Also eigentlich bei Kat B beide Plätze belegt.
Würde gerne noch einen Halbautomaten erwerben. Jetzt schreibt mit ein Verkäufer folgendes:
„Sie erwerben den Upper getrennt vom Lower, steht somit nicht in Verbindung.
Darf nicht zusammengebaut gelagert werden.“
Ist diese Aussage korrekt? Könnte man so die 2 Kat B Plätze erweitern um eine weitere Halbautomatische?
Vielen Dank
WMH
ich bin Jäger in Österreich und habe auf meiner WBK eine Pistole und eine halbautomatische Schrotflinte (mit Wechsellauf, kurz und lang Lauf - als Zubehör eingetragen). Also eigentlich bei Kat B beide Plätze belegt.
Würde gerne noch einen Halbautomaten erwerben. Jetzt schreibt mit ein Verkäufer folgendes:
„Sie erwerben den Upper getrennt vom Lower, steht somit nicht in Verbindung.
Darf nicht zusammengebaut gelagert werden.“
Ist diese Aussage korrekt? Könnte man so die 2 Kat B Plätze erweitern um eine weitere Halbautomatische?
Vielen Dank
WMH
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