WBK verliert Gültigkeit ohne JS

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OK, ich hab nicht präzise genug gefragt.

Er wohnt weiterhin in Deutschland.

Da er aber die Jagd in Deutschland nicht mehr ausübt, löst er natürlich keinen deutschen Jagdschein mehr.



Gruß

HWL

Ich verweise dabei auf den Post von Daimler1989


solange die WBK von der KPB nicht widerrufen wird, ist sie gültig. Ohne gülltigen JS kann man Dir den Wegfall des Bedürfnisses unterstellen, aufgrund dessen die KPB die WBK widerrufen könnte. Automatisch gibts da aber nix. Schick deinen SB mal zur Weiterbildung.
 
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Ich verweise dabei auf den Post von Daimler1989

Die Antwort von Daimler befriedigt mich nicht wirklich.

Dass eines Tages der Brief der Behörde kommt, dass die WBK widerrufen/ungültig ist, genau das möchte ich ja vermeiden.

Formulieren wir es anders:

Gibt es für einen deutschen Jäger (incl. deutschem Wohnsitz und deutscher Jägerprüfung) ein "Bedürfnis" auch ohne deutschen Jagdschein, weil er nur noch im Ausland Jagd?

Vielleicht in einem Land wie Österreich, da könnte man ja einen österreichischen Jagdschein vorlegen, oder auch in einem anderen "Ausland", in dem es gar kein solches Dokument gibt.

In Namibia bin ich nicht nach einem deutschen Jagdschein gefragt worden.

Gruß

HWL
 
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Die Antwort von Daimler befriedigt mich nicht wirklich.

Dass eines Tages der Brief der Behörde kommt, dass die WBK widerrufen/ungültig ist, genau das möchte ich ja vermeiden.

Formulieren wir es anders:

Gibt es für einen deutschen Jäger (incl. deutschem Wohnsitz und deutscher Jägerprüfung) ein "Bedürfnis" auch ohne deutschen Jagdschein, weil er nur noch im Ausland Jagd?

Vielleicht in einem Land wie Österreich, da könnte man ja einen österreichischen Jagdschein vorlegen, oder auch in einem anderen "Ausland", in dem es gar kein solches Dokument gibt.

In Namibia bin ich nicht nach einem deutschen Jagdschein gefragt worden.

Gruß

HWL


Dann muss ich Dich auf das hier verweisen:
[h=1]Waffengesetz (WaffG)[/h]
Um es vorweg zu nehmen, da steht nichts von ausländischen Jagdscheinen! Den Umweg, in Deinem fiktiv geschilderten Fall, über einen gültigen deutschen Jagdschein wird man wohl in Kauf nehmen müssen! Bin allerdings kein Verwaltungsmensch und weiß nicht 100% tig ob es da nicht doch Sonderregelungen gibt!
[h=1]§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken[/h] (1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn 1.
glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2.
die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).


(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.

(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Die Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder die Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte ist binnen zwei Wochen durch den Erwerber zu beantragen.

(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

(7) Inhabern eines Jugendjagdscheines im Sinne von § 16 des Bundesjagdgesetzes wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen, die Schusswaffen führen und damit schießen; sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

(8) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen nicht schussbereite Jagdwaffen in der Ausbildung ohne Erlaubnis unter Aufsicht eines Ausbilders erwerben, besitzen und führen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer schriftlichen oder elektronischen Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.
 
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Für alle die nicht glauben das ohne JS die WBK nichts gilt können sich ja mal mit der zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzen
Die Behörden in meinem Umkreis handhaben das jedenfalls so wie schon einige Jäger erfahren durften
Ich kann nur jedem rate den JS rechtzeitig & Immer zu lösen

Nachsatz: Ohne JS kein Bedürfnis und ohne Bedürfnis kein Recht auf eine WBK

Das ist das gleiche wie für Sportschützen :

Keine Schießtermine kein Bedürfnis daher Widerruf der WBK
 
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M

Mitglied 13815

Guest
Ich hatte rund 20 Jahre keinen deutschen Jagdschein sondern einen österreichischen. Eine grüne WBK und Waffen hatte ich trotzdem.
Einzelfall?
 
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Ich hatte ohne Jagdschein seit 1972 1 K98 und 3 Pistolen auf einer grünen WBK eingetragen.




Waidmannsheil

Gerhard
 
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Die Antwort von Daimler befriedigt mich nicht wirklich.

Wie das Leben halt so spielt. Trotzdem ist sie korrekt.

Dass eines Tages der Brief der Behörde kommt, dass die WBK widerrufen/ungültig ist, genau das möchte ich ja vermeiden.

Dann sorg dafür, dass dein Bedürfnis fortbesteht (fast hätt ich geschrieben "das du weiterhin bedürftig bist").

Gibt es für einen deutschen Jäger (incl. deutschem Wohnsitz und deutscher Jägerprüfung) ein "Bedürfnis" auch ohne deutschen Jagdschein, weil er nur noch im Ausland Jagd?

Kein Bedarf in D -> kein Bedürfnis in D.
 
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Dann muss ich Dich auf das hier verweisen:
Waffengesetz (WaffG)


Bin allerdings kein Verwaltungsmensch und weiß nicht 100% tig ob es da nicht doch Sonderregelungen gibt!

§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn 1.
glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und....

Ich lese da raus, dass der Inhaber eines gültigen Jagdscheins §15 usw.... eine grüne WBK bekommen kann...

Ich lese da nicht raus, dass es nicht auch noch andere Gründe geben kann, (z. B. Auslandsjagd), durch die ein Anspruch auf eine WBK begründet werden könnte.

Oder schließt die o. g. Formulierung das explizit aus?

Was sagen die Juristen?

Gruß

HWL
 
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Die Behörde findet es klasse wenn man mit ihr redet!

Drei Fälle, alles unterschiedliche Behörden:

1. älterer Jäger, kann aus körperlichen Gründen nicht mehr auf Jagd gehen, möchte seine Waffen verkaufen. Aber nicht verschleudern. Redet mit SB, Jagdschein muss er nicht mehr lösen, aber bitte die Waffen "möglichs" schnell verkaufen. Nach knapp drei Jahren waren alle weg. Behörde hat nie gemeckert.

2. Student, Auslandsjahr und danach Studienabschluss mit VIELEN Arbeiten, mit SB geredet, finanziel nicht so prall aufgestellt, konnte sich die Jagdscheingebühr für zwei Jahre sparen.

3. Revierinhaber, hat stumpf vergessen seinen Schein zu verlängern. Das ganze fällt nach 9 Monaten auf ner DJ bei der Scheinkontrolle auf. Montag morgens klein wie nen Mäuschen auf der Behörde aufgeschlagen, die guckten sparsam und ham alles verlängert ohne nen Fass aufzumachen.


Ja, der JS gibt uns das Bedürfnis. Aber nicht automatisch ohne JS auch keine WBK.....
 
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Die Behörde findet es klasse wenn man mit ihr redet!

Drei Fälle, alles unterschiedliche Behörden:

1. älterer Jäger, kann aus körperlichen Gründen nicht mehr auf Jagd gehen, möchte seine Waffen verkaufen. Aber nicht verschleudern. Redet mit SB, Jagdschein muss er nicht mehr lösen, aber bitte die Waffen "möglichs" schnell verkaufen. Nach knapp drei Jahren waren alle weg. Behörde hat nie gemeckert.

2. Student, Auslandsjahr und danach Studienabschluss mit VIELEN Arbeiten, mit SB geredet, finanziel nicht so prall aufgestellt, konnte sich die Jagdscheingebühr für zwei Jahre sparen.

3. Revierinhaber, hat stumpf vergessen seinen Schein zu verlängern. Das ganze fällt nach 9 Monaten auf ner DJ bei der Scheinkontrolle auf. Montag morgens klein wie nen Mäuschen auf der Behörde aufgeschlagen, die guckten sparsam und ham alles verlängert ohne nen Fass aufzumachen.


Ja, der JS gibt uns das Bedürfnis. Aber nicht automatisch ohne JS auch keine WBK.....

Deinem Posting entnehme ich, dass die Behörde die WBK nicht zwingend und sofort entziehen muss,.... sonst hätte sie keinen, hier in deinen Beispielen offensichtlich demonstrierten, Ermessensspielraum.

Gruß

HWL
 

tar

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Deinem Posting entnehme ich, dass die Behörde die WBK nicht zwingend und sofort entziehen muss,.... sonst hätte sie keinen, hier in deinen Beispielen offensichtlich demonstrierten, Ermessensspielraum.

Gruß

HWL

Ohne Jagdschein kann ein widerlegbarer Bedürfniswegfall angenommen werden, meist wird dann aber schriftlich nach den Umständen angefragt (und auch auf den kritischeren Munitionsverbleib acht gegeben), da das Bedürfnis durch lösen eines Jahresjagdscheins einfach wieder aufleben kann.

Nach einem erfüllten Jägerleben ist als mögliche Ausnahme vorgesehen, die Lieblingswaffe als Erinnerungsstück (auch zum vererben) weiter besitzen zu dürfen ohne jedes Jahr erneut einen Jagdschein lösen zu müssen.
 
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Deinem Posting entnehme ich, dass die Behörde die WBK nicht zwingend und sofort entziehen muss,.... sonst hätte sie keinen, hier in deinen Beispielen offensichtlich demonstrierten, Ermessensspielraum.

Gruß

HWL

So ist das! Einen Automatismus nach dem Motto "wenn der JS am 1. April nicht gelöst ist, ist das Bedüfnis erloschen" ist insofern rechtswidrig, als dass er dieses gesetzlich vorgesehene Ermessen nämlich erst gar nicht eröffnet!

und natürlich gehört eine regelmäßig betriebene Auslandsjagd grundsätzlich auch in die Kategorie "akzeptables Bedürfnis"; in diesem Falle würde ich jedoch dafür Sorge tragen, dass zu jeder Waffe auch eine Munitionserwerbserlaubnis eingetragen ist...
 
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Da die Behörden überlastet, die deutschlandweite Vernetzung und Datenbank noch in den Kinderschuhen steckt, kanns schon mal sein, dass auch einer durchs Raster fällt... der hat dann halt Glück gehabt.

Wenn die Datenbank und Vernetzung mal 100% läuft, wirds den ein oder anderen wohl schneller treffen, als es ihm lieb ist.

Doof wirds, wenn die Behörde lange vor Ablauf des JS schon die Zuverlässigkeit bei den entsprechenden Behörden zwar angefragt haben (die machen das schon, bevor ihr dort vorstellig werdet!), aber einfach kein OK bekommen, dann kann der JS nicht rechtzeitig verlängert werden.... das Problem ist dann aber nicht beim Sachbearbeiter, sondern bei Euch.

Gerade dieses Jahr hat das in Hessen ewig gedauert, bis die Zuverlässigkeitsprüfung durch war und der JS verlängert werden konnte! Behörden halt!


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Ich finds echt lustig, wieviel Fachwissen hier vorhanden ist... das Bedürfnis ist Bedingung für die grüne WBK, kein Bedürfnis.... also auch kein Recht mehr auf eine WBK. Kein Jagdschein, d.h. er ist abgelaufen.... oder wurde absichtlich nicht verlängert, also auch kein Bedürfnis für... eine WBK oder auch für Munition. Ist doch ganz einfach.


Das Austellen der WBK/des JS stellt meines Wissens einen sogenannten Verwaltungsakt dar.

§ 43 Verwaltungsverfahrensgesetz:
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.


Der Jagdschein ist ein befristeter VA. Er verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit. Die WBK ist nicht befristet und daher gültig, bis die Behörde den VA widerruft. Ob du aktuell noch ein Recht auf die WBK hast, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
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Was unterscheidet einen Jäger, der seit Jahren in einem Schützenverein ist, von einem Jäger ohne Verein?
(Vorausgesetzt, seine Waffen sind nach Sportordnung zulässig).
Er wir ja normalerweise alle seine Langwaffen auf seinen Jagdschein erworben haben, d.h. ohne Voreintrag in der grünen WBK und erst recht keine gelbe WBK für Einzellader- und Repetierwaffen. Trotzdem hat er schon seit Ewigkeiten mit diesen "Jagd"-Waffen im Verein sportlich geschossen.
Wenn er auf Verein "umschalten" will, sollte er natürlich sich eine Munitionserwerbsberechtigung besorgen.
Den Waffen selbst sollte es ja egal sein, ob er sie als Jäger oder als Sportschütze erworben hat. Das Bedürfnis für (sportlich zugelassene) schon im Verein verwendete Waffen besteht ja weiter und muss doch nicht neu dokumentiert werden???
D.h. er besitzt seine grüne WBK legal weiter und muss sich nur um die Munitionslegalisierung kümmern???

Zugegeben wirkt der Fall etwas konstruiert, ist aber gut möglich.
 
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