- Registriert
- 16 Mrz 2008
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Ich habe eine Blaser R 93 (ein Schaft mit System und Verschluß) und dazu 2 Wechselläufe, einen in 8,5x63 und einen in 6,5x65. Ich besitze diese Blaser seit wohl 15 Jahren und hatte diverse Wechselläufe gekauft und verkauft ohne besondere Vorkommisse oder Nachfragen beim Amt. Heute habe ich den neu erworbenen in 6,5x65 beim Kreisverwaltungsreferat München eintragen lassen.
Dabei warf die Sachbearbeiterin erstmals die Frage auf, ob denn nun die 6,5er oder die 8,5er die "Basiswaffe" sei bzw. welche Waffennummer - die ja nur auf dem Lauf ist - zur Basiswaffe erklärt und entsprechend eingetragen werden solle. Als ich fragte, wozu das wichtig sei, erhielt ich die Antwort, sinngemäß: Wenn ich einmal den Lauf, der zur Basiswaffe erklärt wurde, verkaufe, sei der andere quasi illegal, es sei denn, ich ließe diesen Lauf bei einem Büchsenmacher (nicht etwas selbst zusammenschrauben, das sei illegal) wieder zu einer neuen Basiswaffe zusammenschrauben, die dann wiederum als neue Basiswaffe eingetragen werden müsse. Außerdem sei es bei Waffenkontrollen bzw. Aufbewahrungskontrollen wichtig, dass die Kontrolleure die Waffe so im Schrank vorfänden, dass die Basiswaffe zusammengesetzt sei und der andere Lauf lose. In meinem Fall: es müßte dann der 6,5er Lauf eingelegt sein und der 8,5er herausgeschraubt, umgekehrt, mit montiertem 8,5er, sei es wiederum ein Gesetzesverstoß.
Ich war sehr verdattert und erklärte der inzwischen herbeigeeilten Führungsdame, dass die Nummer ja immer nur auf den Läufen sei und der Schaft mit Abzug und Verschluß ja in der WBK irrelevant ist, da ja nur die Nummern der beiden Läufe eingetragen sind. Der Schaft hat gar keine und stellt ja auch keine eigenständige Waffe dar. Der Witz der Blaser sei ja gerade, dass man beliebig Wechselläufe einlegen und wechseln und kaufen und verkaufen könne. Wo sei das Problem, wenn ich einen Lauf ordnungsgemäß kaufe und eintrage oder verkaufe und austrage? Die Antwort: Blaser habe mit seinem Wechselsystem alles durcheinandergebracht und deswegen sei die Rechtslage eben so wie oben geschildert. Basta. Es gab dann fast einen Streit und wir einigten uns, dass diese Regelung auf gut Bayerisch ein Schmarrn sei, die Dame stimmte zu. Wenn das wirklich so ist, wäre also mit einem Verkauf des Laufes 6,5 mein verbliebener Lauf 8,5 illegal. Außerdem muß die Waffe bei Kontrolle auf 6,5 zusammengebaut sein.
Nun meine Frage: Hat jemand so etwas jemals gehört? Stimmt das? Was könnte die Dame meinen? Weiß jemand die Rechtslage definitiv? Für Hinweise wäre ich dankbar.
Dabei warf die Sachbearbeiterin erstmals die Frage auf, ob denn nun die 6,5er oder die 8,5er die "Basiswaffe" sei bzw. welche Waffennummer - die ja nur auf dem Lauf ist - zur Basiswaffe erklärt und entsprechend eingetragen werden solle. Als ich fragte, wozu das wichtig sei, erhielt ich die Antwort, sinngemäß: Wenn ich einmal den Lauf, der zur Basiswaffe erklärt wurde, verkaufe, sei der andere quasi illegal, es sei denn, ich ließe diesen Lauf bei einem Büchsenmacher (nicht etwas selbst zusammenschrauben, das sei illegal) wieder zu einer neuen Basiswaffe zusammenschrauben, die dann wiederum als neue Basiswaffe eingetragen werden müsse. Außerdem sei es bei Waffenkontrollen bzw. Aufbewahrungskontrollen wichtig, dass die Kontrolleure die Waffe so im Schrank vorfänden, dass die Basiswaffe zusammengesetzt sei und der andere Lauf lose. In meinem Fall: es müßte dann der 6,5er Lauf eingelegt sein und der 8,5er herausgeschraubt, umgekehrt, mit montiertem 8,5er, sei es wiederum ein Gesetzesverstoß.
Ich war sehr verdattert und erklärte der inzwischen herbeigeeilten Führungsdame, dass die Nummer ja immer nur auf den Läufen sei und der Schaft mit Abzug und Verschluß ja in der WBK irrelevant ist, da ja nur die Nummern der beiden Läufe eingetragen sind. Der Schaft hat gar keine und stellt ja auch keine eigenständige Waffe dar. Der Witz der Blaser sei ja gerade, dass man beliebig Wechselläufe einlegen und wechseln und kaufen und verkaufen könne. Wo sei das Problem, wenn ich einen Lauf ordnungsgemäß kaufe und eintrage oder verkaufe und austrage? Die Antwort: Blaser habe mit seinem Wechselsystem alles durcheinandergebracht und deswegen sei die Rechtslage eben so wie oben geschildert. Basta. Es gab dann fast einen Streit und wir einigten uns, dass diese Regelung auf gut Bayerisch ein Schmarrn sei, die Dame stimmte zu. Wenn das wirklich so ist, wäre also mit einem Verkauf des Laufes 6,5 mein verbliebener Lauf 8,5 illegal. Außerdem muß die Waffe bei Kontrolle auf 6,5 zusammengebaut sein.
Nun meine Frage: Hat jemand so etwas jemals gehört? Stimmt das? Was könnte die Dame meinen? Weiß jemand die Rechtslage definitiv? Für Hinweise wäre ich dankbar.