WBK-Verwirrung mit Wechselläufen für Blaser R 93

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Ich habe eine Blaser R 93 (ein Schaft mit System und Verschluß) und dazu 2 Wechselläufe, einen in 8,5x63 und einen in 6,5x65. Ich besitze diese Blaser seit wohl 15 Jahren und hatte diverse Wechselläufe gekauft und verkauft ohne besondere Vorkommisse oder Nachfragen beim Amt. Heute habe ich den neu erworbenen in 6,5x65 beim Kreisverwaltungsreferat München eintragen lassen.

Dabei warf die Sachbearbeiterin erstmals die Frage auf, ob denn nun die 6,5er oder die 8,5er die "Basiswaffe" sei bzw. welche Waffennummer - die ja nur auf dem Lauf ist - zur Basiswaffe erklärt und entsprechend eingetragen werden solle. Als ich fragte, wozu das wichtig sei, erhielt ich die Antwort, sinngemäß: Wenn ich einmal den Lauf, der zur Basiswaffe erklärt wurde, verkaufe, sei der andere quasi illegal, es sei denn, ich ließe diesen Lauf bei einem Büchsenmacher (nicht etwas selbst zusammenschrauben, das sei illegal) wieder zu einer neuen Basiswaffe zusammenschrauben, die dann wiederum als neue Basiswaffe eingetragen werden müsse. Außerdem sei es bei Waffenkontrollen bzw. Aufbewahrungskontrollen wichtig, dass die Kontrolleure die Waffe so im Schrank vorfänden, dass die Basiswaffe zusammengesetzt sei und der andere Lauf lose. In meinem Fall: es müßte dann der 6,5er Lauf eingelegt sein und der 8,5er herausgeschraubt, umgekehrt, mit montiertem 8,5er, sei es wiederum ein Gesetzesverstoß.

Ich war sehr verdattert und erklärte der inzwischen herbeigeeilten Führungsdame, dass die Nummer ja immer nur auf den Läufen sei und der Schaft mit Abzug und Verschluß ja in der WBK irrelevant ist, da ja nur die Nummern der beiden Läufe eingetragen sind. Der Schaft hat gar keine und stellt ja auch keine eigenständige Waffe dar. Der Witz der Blaser sei ja gerade, dass man beliebig Wechselläufe einlegen und wechseln und kaufen und verkaufen könne. Wo sei das Problem, wenn ich einen Lauf ordnungsgemäß kaufe und eintrage oder verkaufe und austrage? Die Antwort: Blaser habe mit seinem Wechselsystem alles durcheinandergebracht und deswegen sei die Rechtslage eben so wie oben geschildert. Basta. Es gab dann fast einen Streit und wir einigten uns, dass diese Regelung auf gut Bayerisch ein Schmarrn sei, die Dame stimmte zu. Wenn das wirklich so ist, wäre also mit einem Verkauf des Laufes 6,5 mein verbliebener Lauf 8,5 illegal. Außerdem muß die Waffe bei Kontrolle auf 6,5 zusammengebaut sein.

Nun meine Frage: Hat jemand so etwas jemals gehört? Stimmt das? Was könnte die Dame meinen? Weiß jemand die Rechtslage definitiv? Für Hinweise wäre ich dankbar.
 
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Dabei warf die Sachbearbeiterin erstmals die Frage auf, ob denn nun die 6,5er oder die 8,5er die "Basiswaffe" sei bzw. welche Waffennummer - die ja nur auf dem Lauf ist - zur Basiswaffe erklärt und entsprechend eingetragen werden solle.
Ich kann´s nur mit meiner Mauser 66 Erfahrung erklären, bei der die Systeme ja auch keine Nummern tragen, sondern nur die Läufe.

Korrekt ist, daß ein System in der WBK eingetragen sein muß. Wenn das System nun keine Nummer trägt, so ist es für den Eigentümer und Sachbearbeiter am einfachsten, wenn eine komplette Waffe mit der Nummer des Laufs eingetragen ist.

Sonstige WL können nach Belieben erworben/eingetragen werden.
Als ich fragte, wozu das wichtig sei, erhielt ich die Antwort, sinngemäß: Wenn ich einmal den Lauf, der zur Basiswaffe erklärt wurde, verkaufe, sei der andere quasi illegal, es sei denn, ich ließe diesen Lauf bei einem Büchsenmacher (nicht etwas selbst zusammenschrauben, das sei illegal) wieder zu einer neuen Basiswaffe zusammenschrauben, die dann wiederum als neue Basiswaffe eingetragen werden müsse.
Schwachsinn. Wenn Du den einen Lauf verkaufst, dann wird aus der kompletten Waffe ein WL und ein System ohne Nummer. Das System ohne Nummer wird dann mit einem anderen WL zur Waffe komplettiert. Ist Schreibkram, kostet Geld (Waffe A "trennen" in WL und System, WL B zu Waffe komplettieren, dabei WL B austragen), aber der WL wird mitnichten illegal.

Bei Waffen wie M66 oder R93/R8 kann jeder den Lauf wechseln. Die Dame vermischt das mit "Herstellung", was dem BüMa vorbehalten ist.
Außerdem sei es bei Waffenkontrollen bzw. Aufbewahrungskontrollen wichtig, dass die Kontrolleure die Waffe so im Schrank vorfänden, dass die Basiswaffe zusammengesetzt sei und der andere Lauf lose. In meinem Fall: es müßte dann der 6,5er Lauf eingelegt sein und der 8,5er herausgeschraubt, umgekehrt, mit montiertem 8,5er, sei es wiederum ein Gesetzesverstoß.
Für Kontrolleure ist es wichtig, daß das, was in der WBK eingetragen ist auffindbar ist. Wenn eine Waffe für Wechselsysteme einen anderen Lauf haben und der weitere Lauf ist auffindbar, dann gibt es kein Problem.
Ich war sehr verdattert und erklärte der inzwischen herbeigeeilten Führungsdame, dass die Nummer ja immer nur auf den Läufen sei und der Schaft mit Abzug und Verschluß ja in der WBK irrelevant ist, da ja nur die Nummern der beiden Läufe eingetragen sind. Der Schaft hat gar keine und stellt ja auch keine eigenständige Waffe dar.
Nach Absprache mit der Dame könntest Du Dir auch von einem BüMa eine Nummer eingravieren lassen und dann das System als "System ohne Lauf" eintragen lassen, dazu zwei WL ohne System.
Der Witz der Blaser sei ja gerade, dass man beliebig Wechselläufe einlegen und wechseln und kaufen und verkaufen könne. Wo sei das Problem, wenn ich einen Lauf ordnungsgemäß kaufe und eintrage oder verkaufe und austrage? Die Antwort: Blaser habe mit seinem Wechselsystem alles durcheinandergebracht und deswegen sei die Rechtslage eben so wie oben geschildert. Basta.
Auf die Gesetzestexte bin ich gespannt, die Dame kann sie Dir bestimmt zeigen... oder auch nicht...
 
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Die Vorgehensweise ist eindeutig im NWR geregelt ohne das ein SB eigene Verfahren erfinden muss.


https://www.nwr-fl.de/informationen-fuer-private-waffenbesitzer-im-nwr/index.php?option=com_content&view=article&id=352
 
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Richtig. Sie kann sich sich einfach informieren.
Dazu sollte man nicht SPortwaffen mit Wechselsystemen und Jagdwaffen mit Austauschläufen verwechseln und dazu noch eigenständige Interpretationen einbringen.
Im NWR ist lediglich eine Empfehlung hinterlegt. Diese vereinfacht die Buchführung bei Verkauf.
Die Waffe kann auch weiterhin herkömmlich eingetragen werden und egal in welchem modularem Zustand diese Im Schrank steht, ist vollkommen unerheblich.
[h=2]Modulare Waffen (Repetierbüchse z.B. Blaser R93, Blaser R8, Merkel Helix, Sauer 202)[/h]
?Da bei den modularen Waffen wesentliche Waffenteile, wie Lauf und Verschluss austauschbar und kombinierbar sind, empfehlen wir die Zerlegung der kompletten Waffe in wesentliche Waffenteile.

1. Grundwaffe erhält den Status „zerlegt in wesentliche Teile“
2. Neuanlage des Laufes, bzw. Austauschlauf als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“
3. Neuanlage des Verschlusses („Waffe.neu“) als Waffenteil gemäß dem Katalog „Waffe/Waffenteil“
 
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Die Empfehlung im NWR richtet sich in erster Linie an die zuständigen Behörden und wird auch so seitens des NWR kommuniziert.
Die Buchführung des WHE Inhabers sollte xWaffe konform erfolgen - somit wäre der Kreis theoretisch geschlossen.
Grundsätzlich ist das gültig was in der WBK steht, auch wenn Abweichungen zum NWR Abgleich der betreffenden WBK bestehen, so die Aussage der Leitstelle NWR.
Bei Kontrollen und dabei auftretenden Diskrepanzen steht und fällt die Sache mit dem (Fach) Wissen des Kontrollpersonals.
 
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Bei qualifiziertem Personal braut´s keinen Rechtsweg weil´s kein Problem gibt.

Gruß

HWL
 
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Ich hab vor ein paar Jahren in eine Ruger #1 einen neuen Lauf in einem anderen Kaliber einbauen lassen und wollte dann die Kaliberänderung im KVR anzeigen. Die wären beinahe gestorben..... Hat mit eine Stunde gekostet, bis die das kapiert haben....... Die haben sich da auch was zusammen zu reimen versucht, mit System und Lauf austragen, System mit neuen Lauf eintragen, Lauf soll andere Nummer haben, hat er aber nicht, weil Laufrohling ohne Nummer kommt zum BüMa.... War ein Fiasko....
 
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Das kann Politik und Bürokratie - neben Flughäfen bauen u.a., bereits besprochenen Dingen - also auch nicht. :biggrin:


Grosso
 
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Bei qualifiziertem Personal braut´s keinen Rechtsweg weil´s kein Problem gibt.

Gruß

HWL

War nicht der Punkt, Rechtsweg hat in keiner Form mit der Qualifikation des Personals zu tun. Offen steht er so oder so.
Wenn ich so manches WuH posting lese würde sich eben grade mit qualifiziertem Personal ein Problem ergeben........mal ganz abgesehen von Kontrollen der Aufbewahrung.
 
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"KVR" ist die Abkürung für das Kreisverwaltungsreferat in München. Hier wird alles geregelt, Gewerbe, Steuer, Ausweise, Ausländerfragen, etc., und eben auch die Waffengeschichten. Da hocken die absoluten "Experten" mit München üblichen eigenen Regelungen und Verordnungen.
Ich kauf mir mittlerweise richtig ungern was, nur weil ich da nicht hin will..... Noch problematischer ist´s, wenn ich was aus dem Waffenbuch der Firma in die WBK übernehme und keine Rechnung habe darüber..... Dann werden schnell mal Angaben angezweifelt..... Oder die §27 Umgangserlaubnis, auch so´n Drama. Wir sind alles Bombenleger...... geht nur noch schlimmer, wenn man in der Stadt Augsburg wohnte, die Chefin dorf ist ne notorische Waffenhasserin......
 
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"KVR" ist die Abkürung für das Kreisverwaltungsreferat in München. Hier wird alles geregelt, Gewerbe, Steuer, Ausweise, Ausländerfragen, etc., und eben auch die Waffengeschichten. Da hocken die absoluten "Experten" mit München üblichen eigenen Regelungen und Verordnungen.
Ich kauf mir mittlerweise richtig ungern was, nur weil ich da nicht hin will..... Noch problematischer ist´s, wenn ich was aus dem Waffenbuch der Firma in die WBK übernehme und keine Rechnung habe darüber..... Dann werden schnell mal Angaben angezweifelt..... Oder die §27 Umgangserlaubnis, auch so´n Drama. Wir sind alles Bombenleger...... geht nur noch schlimmer, wenn man in der Stadt Augsburg wohnte, die Chefin dorf ist ne notorische Waffenhasserin......

Ist das kvr eigentlich nur für die Stadt oder nur für den Landkreis zuständig? Gut zu wissen falls man mal umzieht^^
Ist Sta MB oder Töl besser?
 
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Das KVR ist für die Stadt zuständig und für den "Landkreis München" das Landratsamt München. Die sind aber auch in der Stadt, am Maria-Hilf-Platz. Sind aber etwas "entspannter"....
STA geht wieder, nach einem Führungswechsel, wobei sich das nicht viel gibt. TÖL weiß ich nicht. Ich kenne eigentlich nurnoch einen wirklich unkomplizierten Landkreis, DAH.
 

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