Wechsel Lauf / Austausch Lauf in WBK

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Moin, hab lange gezögert diese Frage zu stellen. Nach dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin bin ich immer noch unsicher.
Habe für mein Weib eine SLF gekauft. Diese konnte man in verschiedenen Lauflängen bestellen. Ich bestellte 66er. Der Büma sagte gleich das der Lauf eine andere Nr. hat und gesondert aufegeführt wird. Behörde hat es auch genau so eingetragen. In der Zeile unter der SLF steht Lauf (und nicht Wechsellauf). Der Büma war sich plötzlich auch unsicher ob das so richtig ist. Die Frage könnte ja sein: Wo ist der originale/andere Lauf?! Ich fragte die Sachbearbeiterin ob Ihr klar währe das es nur einen Lauf zu der Waffe gibt. Sie sagte ja und man könne jetzt auch den Lauf und die Waffe separat verkaufen (und dann die Waffe ohne Lauf!?). Hätte ich natürlich gern Schriftlich gehabt. Was haltet Ihr davon? Gruß
 
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Das ist völlig normal so, bei meiner Benelli M4 haben Lauf und System auch verschiedene Nummern. Scheint auch nicht nur bei Benelli so Standard zu sein.
Werden beiden eingetragen und gut ist.
 
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lt. meinem SBA müssen jetzt Waffe und WL unter getrennten Rubriken in der WBK aufgeführt werden. Ist offenbar seit 1 oder 2 Jahren neu.
Bei meinem Collathdrilling (Eintrag Juni 2007) steht der DF-Wechsellauf noch beim Drilling dabei.
Bei meiner Brünner BBF (Eintrag März 2019) hat der BDF-Wechsellauf eine eigene Zeile auf der WBK.
Wäre interessant zu erfahren, wie es mit der Übertragung auf den EFP aussieht, auf dem ja nur fünf LW gestattet sind. Würde da die Brünner mit WL als zwei Waffen gelten und würde der Collathdrilling da auch getrennt zum WL drauf erscheinen, also für beide Waffen mit den WL schon vier der fünf erlaubten Einträge in Anspruch genommen werden? :unsure:
 

Wheelgunner_45ACP

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Nur 5 LW auf den EWP? Wo steht das? Meine Europäer haben 10 Zeilen für Waffen/Wechselsysteme oder Wechselläufe.. Und wenn einer nicht reicht, dann gibt es den nächsten. Genau so wie bei WBK's
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Beim Verkauf ist es so einfacher für die Behörde. Zumindest wenn man nur den Lauf verkaufen möchte.

EWP Begrenzung müsste neu sein. Hab mehr als fünf drauf.
 
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war so laut unserer Behörde als die EFPs rauskamen. Ist schon eine Weile her.
Kann auch sein, daß der damalige, mittlerweile pensionierte SBA sich nicht recht auskannte.
Wenn´s ja jetzt mehr sein dürfen, umso besser. Hätte 10 Stück (+ zwei WL) die in Frage kämen.
KW ist aber wohl nicht erlaubt, oder?
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Klar geht ne KW aufn EWP.

Ob das jeweilige Reiseland KW erlaubt steht auf nem anderen Blatt.
 

Wheelgunner_45ACP

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Alles, was in eine WBK eingetragen werden kann, kann auch in einen EWP eingetragen werden.

Die Waffe muss noch nicht mal in der eigenen WBK sein, sondern nur in einer WBK erfasst. So sind meine Wettkampfwaffen im Europäer meiner Frau und umgekehrt. Könnt ja sein, dass einer von uns mal auf einen Wettkampf ins Ausland fährt und eine Ersatzwaffe dabei haben will, ohne dass der 2te mitkommen kann. Dann reichen Leihschein und Europäer aus.
 

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