Welche Drohne fürs Revier?

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...,#28 Außerdem sind die folgenden Dinge bei Fliegen der Drohne verboten:
..., das Fliegen außerhalb der Sichtweite
 
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Und weshalb sollte sie Deiner Auffassung nach nicht zahlen? Und warum sollte man eine Anzeige bekommen?
Ganz einfach: Verstoss gegen Luftfahrtrecht. Sie zahlen vielleicht erst aber holen sich die Kohle von dir zurück. Und da man ja eh nur Fliegen darf mit entsprechender Sachkunde ist es Vorsatz. Also wirst auf eventuellem Schaden sitzen bleiben.
Und die Anzeige gibt es wenn entweder ein Personenschaden auftritt oder die Gegenseite sich auskennt. Oder ein Spaziergänger Drohnen nicht mag etc etc. Hier auf der Wiese nebenan hat die Polizei schon Piloten kontrolliert. Was entweder an Langeweile, Anruf durch "besorgten Mitbürger" oder auch der direkten Nähe zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und damit eingergehenden Flugverbotszone ab etwa Mitte der Wiede liegen mag ;-)
 

Rotmilan

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Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
§ 21.b)
Vom 30. März 2017
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann.
Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A...nnten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile

Die Mavic Mini wiegt flugfertig 249 g.

@heu20 Schau Dir bitte die Verordnung oben an und begründe freundlicherweise Deine Einwände.
 
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Punkt 2 ist doch was ich schrieb. Es muss jemand (Pilot oder bei FPV z.B. 2. Person) das Luftfahrzeug UND den Luftraum herum beobachten und eingreifen/warnen können. Ist dies nicht gegeben Verstos gegen Luftfahrtrecht. Verstöße dort werden deutlicher geahndet wie z.B. wenn du zu schnell fährst. Das Versicherungsthema wurde auf der Flugleiterschulung des DMFV ausgiebig behandelt. Die war mein ich 2015 oder 2016.

Das mit dem Gewicht sowie Flughöhe unter 30m ist mir neu. Gab es noch nicht als ich noch aktiv war.
Das Gewicht des Dröhnchens hab ich auch nicht beachtet bzw gewusst.
 
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.., das diese Luftverschmutzung unter Jagdpraxis diskutiert wird finde ich zum :sick:
Kitzrettung wird auch bei uns von manchen Gruppen mit Drohnen betrieben.
Regional mal effektiv meistens jedoch nicht. Es spielen so viele Faktoren eine Rolle, Geld, das kleine Zeitfenster (Sonne), Personal, Feedback des Bauern und zu guter Letzt das Durchhaltevermögen über Jahre.
Wir haben jetzt 2 Bauern mit diesem System gefördert
https://www.agrarheute.com/technik/...t-erstes-sensorsystem-fuer-kitzrettung-569968
Es funktioniert sehr gut und bei technischer Weiterentwicklung wäre das mein Weg in der Zukunft.
 

Wheelgunner_45ACP

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Bin historisch bedingt auch im DMFV, von denen kam heute folgenes Schreiben:
20200804_203329.jpg

Das ist mehr Überwachung wie sich Georg Orwell je vorstellen konnte.

Verstoß gegen Luftrecht ist ziemlich hoch aufgehängt, da sind schnell mehr wie 60 Tagessätze drin. Was das für einen Waffenbesitzer bedeutet, müsste JEDER von uns wissen
 
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Hat ne DJI oder so. Hat sich für das Handy eine Halterung im 3D-Drucker gedruckt. Anschließend kommt ans Handy eine Anbau-WBK. Mit der Kamera der Drohne filmt er auf das Display des Handys und fertig ist die günstige Lösung. Soll auf 20-30m Flughöhe gut funktionieren!
 
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Genau! Und die Kamera der Drohne filmt das Display des Handys ab. Scheint zu funktionieren! Haben Nachts mal die Gerste überflogen und n Geheck ausgemacht.
 

Rotmilan

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Ab dem 01.01.2021. Siehe Dein letzter Link.

Aufgrund der Coronapandemie gerät die Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung 2019/947 in vielen Mitgliedsstaaten der EU ins Stocken.
Auf vielerlei Gesuche hat die Europäische Kommission nun verkündet, dass der Termin des Geltungsbeginn vom 01. Juli auf den 01. Januar 2021 verschoben wurde. Das geht aus einem Schreiben des in Deutschland zuständigen BMVI an die Mitglieder des UAV-Beirats hervor.

Der Aufschub gilt auch für die Registrierungspflicht, die ab diesem Zeitpunkt für alle Modellflieger obligatorisch ist und durch die Verbände für ihre Mitglieder durchgeführt werden soll.

Somit wird das zur Zeit gültige nationale Luftrecht bzw. die LuftVO mindestens bis Jahresende Gültigkeit behalten.
 

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