Pachtvertrag wird immer von der UJB geprüft, in deren Zuständigkeit die zu bejagenden Flächen liegen, also die Brandenburger. Entweder lässt du diese UJB auch den Eintrag im JS machen oder du gehst mit dem von der Brandenburger UJB bestätigten Pachtvertrag zu deiner UJB um dort den Eintrag zu erhalten. Beide UJB schließen sich ohnehin kurz. Die Brandenburger UJB kann ja nicht wissen, ob du noch weitere Flächen ggf. in anderen Bundesländern bejagst und deine Wohnort UJB wird sich nicht auf eine Kopie des Pachtvertrages verlassen.
BJG
§ 11 Jagdpacht
(7) Die Fläche, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis nach Absatz 3 die Ausübung des Jagdrechts zusteht, ist von der zuständigen Behörde in den Jagdschein einzutragen; das Nähere regeln die Länder.
Die Länder regeln das in den Landesverwaltungsgesetzen, da kann es also Unterschiede zwischen den Bundesländern geben. Ruf einfach deine Wohnort UJB mal an, aber der Pachtvertrag geht zur Prüfung in jedem Fall an die Brandenburger UJB, denn nur die kann prüfen ob beispielsweise die im Pachtvertrag angegebenen Flächen auch mit dem Jagdkataster übereinstimmen oder örtliche Sonderregeln wie befriedete Gebiete berücksichtigt wurden.