Welche Jagdbehörde trägt die gepachtete Fläche ein

Registriert
21 Mrz 2010
Beiträge
27
Hallo,
ich wohne in NRW und habe jetzt in Brandenburg eine Jagd gepachtet. Welcher Jagdbehörde muss der Pachtvertrag vorgelegt werden. Und welche Jagdbehörde trägt diesen in den Jagdschein ein?

Danke

Waidmannsheil

Michael
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Pachtvertrag wird immer von der UJB geprüft, in deren Zuständigkeit die zu bejagenden Flächen liegen, also die Brandenburger. Entweder lässt du diese UJB auch den Eintrag im JS machen oder du gehst mit dem von der Brandenburger UJB bestätigten Pachtvertrag zu deiner UJB um dort den Eintrag zu erhalten. Beide UJB schließen sich ohnehin kurz. Die Brandenburger UJB kann ja nicht wissen, ob du noch weitere Flächen ggf. in anderen Bundesländern bejagst und deine Wohnort UJB wird sich nicht auf eine Kopie des Pachtvertrages verlassen.

BJG
§ 11 Jagdpacht
(7) Die Fläche, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis nach Absatz 3 die Ausübung des Jagdrechts zusteht, ist von der zuständigen Behörde in den Jagdschein einzutragen; das Nähere regeln die Länder.


Die Länder regeln das in den Landesverwaltungsgesetzen, da kann es also Unterschiede zwischen den Bundesländern geben. Ruf einfach deine Wohnort UJB mal an, aber der Pachtvertrag geht zur Prüfung in jedem Fall an die Brandenburger UJB, denn nur die kann prüfen ob beispielsweise die im Pachtvertrag angegebenen Flächen auch mit dem Jagdkataster übereinstimmen oder örtliche Sonderregeln wie befriedete Gebiete berücksichtigt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
21 Mrz 2010
Beiträge
27
Hallo Jon,
vielen Dank für die schnelle und klare Antwort:thumbup:

Waidmannsheil
Michael
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Ja, ruf bei Dir zu Hause auf der Behörde an!

In der Regel ist bei Sachen, die eine Person betreffen (Eintragungen in den JS fallen da drunter) nach dem Wohnortprinzip die Behörde zuständig, in deren Amtsbereich der erste Wohnsitz liegt. Dass da jemand aus einem anderen Bundesland Eintragungen in z. B. einen Jagdschein machen dürfte wäre mir komplett neu. Hat das schon mal jemand selber erlebt?

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Moin!

Ja, ruf bei Dir zu Hause auf der Behörde an!

In der Regel ist bei Sachen, die eine Person betreffen (Eintragungen in den JS fallen da drunter) nach dem Wohnortprinzip die Behörde zuständig, in deren Amtsbereich der erste Wohnsitz liegt. Dass da jemand aus einem anderen Bundesland Eintragungen in z. B. einen Jagdschein machen dürfte wäre mir komplett neu. Hat das schon mal jemand selber erlebt?

Viele Grüße

Joe

Genau so sehe ich das auch. Mein Wohnort NRW - Jagdrevier in RLP. UJB RLP prüfte den Vertrag. Eintragung in den Jagdschein erfolgte durch UJB in NRW.
 
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.081
Sporti....Dein unglaubliches Rechtswissen beeindruckt mich...woher kennst Du die richtige Antwort:what:..unglaublich......:no:
...übrigens bräuchte ich noch ein schnuckeliches Wochenendhaus von Mainz 05......könntest Du das mit der Fertighausfirma und der Schwertransportfirma für mich erledigen?????Danke
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
15
Zurzeit aktive Gäste
239
Besucher gesamt
254
Oben