[NRW] Welche juristische Formulierung ist richtig?

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Wahrscheinlich schon 20 mal durchgekaut, trotzdem die Frage:
Welche Rechtsgrundlage und vor allem, welchen rechtlichen Begriff verwendet man, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt, Jäger um Hilfe (ausgebrochene Rinder o. ä.) bittet?
 
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Wenn die Polizei wegen ausgebrochener Rinder um Hilfe bittet... fragen die „möchten Sie uns helfen die Rinder einzufangen!?“

Was sollen die denn sonst fragen!?
 
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Ich denk mal es geht nicht ums einfangen sondern ums erlegen?

In Bayern ist das durch das Polizeiaufgabengesetz gedeckelt. Stichwort Gefahrenabwehr / Beauftragter zur Durchführung einer Maßnahme
 
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Wahrscheinlich schon 20 mal durchgekaut, trotzdem die Frage:
Welche Rechtsgrundlage und vor allem, welchen rechtlichen Begriff verwendet man, wenn die Polizei oder das Ordnungsamt, Jäger um Hilfe (ausgebrochene Rinder o. ä.) bittet?
Für Dein gefragtes Bundesland.
Viel Spaß beim Lesen:

Vom Rind geht eine Gefahr aus. (Gefahrenabwehr)
Verantwortlich wäre der Tierhalter. Der kann oder will aber nicht, bzw. ist vielleicht nicht zu erreichen.
Selbstvornahme durch die Polizei scheidet wegen geeigneten "Werkzeugs" aus.
Daher wird ein Dritter (Jäger - notwendige Kenntnisse + geeignetes Werkzeug) damit beauftragt. (Ersatzvornahme)
 

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