[Niedersachsen] Welche Mindestflächengröße als Jagdgenosse?

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Bei uns wird das fein säuberlich getrennt.

Einmal im Jahr eine Abendessen mit zünftig Grünkohl, zu dem alle Jagdgenossen + Begleitperson eingeladen sind, egal ob jetzt 1ha oder 50ha. Damit die Kosten für die Jagdpächter nicht aus dem Ruder laufen (da wird schon etwas weggetrunken), gibt es einen festen Aufschlag auf den ursprünglichen Pachtpreis. Reicht das nicht, springt eben die Kasse der Jagdgenossenschaft ein.

Die Jagdpächter berichten über das abgelaufene Jagdjahr, und man sitzt mit seinen Verpächtern gemütlich zusammen.

Wenn es um die Neuverpachtung geht, wird eine separate Versammlung einberufen, aber OHNE Jagdpächter.
 
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Also bei uns zahlen die Pächter das Essen nach der Versammlung, die JG übernimmt den Abend die Getränke. Dauer der reinen Versammlung i.d.R. unter 30 Minuten. Anwesend so ca. 20 Personen inkl. Pächter & Gästen, sind meist auch immer die selben Personen anwesend.
 
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Bei uns 50-60 Leute, kann auch Richtung 80 gehen. Soll auch dem Zusammenhalt innerhalb der Dorfgemeinschaft dienen.

Eine regelrechte Versammlung ist bei uns nur alle 9 Jahre nötig, ansonsten regelt alles der Vorstand.
 
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Also bei uns zahlen die Pächter das Essen nach der Versammlung, die JG übernimmt den Abend die Getränke. Dauer der reinen Versammlung i.d.R. unter 30 Minuten. Anwesend so ca. 20 Personen inkl. Pächter & Gästen, sind meist auch immer die selben Personen anwesend.
Ist bei uns so ähnlich, nur umgekehrt. Pächter zahlt die Getränke, JG das Essen.
Landwirtschaft sind 3 Nebenerwerbsbauern mit ihren Feldflächen, der größte Teil ist verpachtet an Bauern in der Nachbargemeinde, dann die Kommune mit dem größten Anteil, der aus Wald besteht und eine Handvoll Ureinwohner, mit der einen oder anderen Streuobstwiese.
Durch Erbteilung über die Jahrzehnte immer eine Baumreihe.
Ich bin mit 1000qm auch Eigentümer von 10 Apfelbäumen und somit JG. :ROFLMAO:
Das ganze dient dem geselligen Beisammensein, nach 15 Minuten Sitzung wirds gemütlich.
 
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Mein Beständer war in den letzten 5 Jahren ca. 1 mal bei der Versammlung.

Aktuelles Jagdkataster - Fehlanzeige.

Vor zwei Jahren strittiger Grenzverlauf da Nachbarrevier neu verpachtet. Reaktion des JG-Vorsitzenden: "Könnt ihr Euch nicht irgendwie untereinander einigen?"

Anruf eines Genossen der acht Wochen zuvor von einem Wildschaden (Zuckerrüben) Kenntnis erlangt hatte, habe Ihm gesagt das es keinen Ersatz gibt, er hätte eher - und über die Gemeinde melden müssen. Seine Reaktion: "Ich habe auch noch was anderes zu tun, in X-Dorf geht das immer so!"

Aber sonst haben wir uns alle lieb
 
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Das Stimmrecht gestaltet sich wie Folgt : 1x Stimmen der Anwesenden; 1x Stimmenanteil der Flächenbeteiligung. Wen du in einer JG mit 500 ha einen Anteil von 5m² hast; dann hast du 1/1.000.000....
Um eine Genossenschaftsversammlung beschlussfähig zu machen, bedarf es einer doppelten Mehrheit, sowohl der Flächenmehrheit als auch der Stimmenmehrheit aller anwesenden Jagdgenossen (schriftliche Vollmachten gelten ebenfalls). Bedeutet, ein einzelner Kötter kann dir schöln die Suppe versalzen, egal, wieviel Fläche er besitzt. Die Fläche wird erst bei Stimmengleichheit interessant...
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Bewirtung bei der Genossenschaftsversammlung ist doch in Ordnung.
Am besten Wild aus heimischem Revier, weil ....... irgendwie muss das Fallwild ja weg 🤣
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Smiley gesehen ? 😋

Und Nö, ich will nicht pachten. Ich habe eine kostenlose Jagdgelegenheit , freie Büchse , 1 Stück Rehwild und 1 Stück Schwarzwild kostenlos , tolle Kameradschaft. Warum sollte ich diese Jagdgelegenheit aufgeben ? Nur damit ich sagen kann ich bin JAB ?
 
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Um eine Genossenschaftsversammlung beschlussfähig zu machen, bedarf es einer doppelten Mehrheit, sowohl der Flächenmehrheit als auch der Stimmenmehrheit aller anwesenden Jagdgenossen (schriftliche Vollmachten gelten ebenfalls). Bedeutet, ein einzelner Kötter kann dir schöln die Suppe versalzen, egal, wieviel Fläche er besitzt. Die Fläche wird erst bei Stimmengleichheit interessant...
Das ist falsch!
 
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Tatsächlich?
§ 9 BJG Satz 3

"Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche."

Was genau ist daran nicht zu verstehen? Doppelte Mehrheit eben....
 

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