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jaja, als wenn eure 300 ha Schläge jeweils nur einer Einzelperson gehören würdenBei und hier alles unter 300ha.
Gruß-Spitz
Auf die Zahl kommen wir nur zusammen mit der Nachbar-JG bei der jährlichen Feldbefahrung (Schlepper + Anhänger) mit abschließendem Imbiss...Bei uns 50-60 Leute,
Das ist hier so!jaja, als wenn eure 300 ha Schläge jeweils nur einer Einzelperson gehören würden
Ist bei uns so ähnlich, nur umgekehrt. Pächter zahlt die Getränke, JG das Essen.Also bei uns zahlen die Pächter das Essen nach der Versammlung, die JG übernimmt den Abend die Getränke. Dauer der reinen Versammlung i.d.R. unter 30 Minuten. Anwesend so ca. 20 Personen inkl. Pächter & Gästen, sind meist auch immer die selben Personen anwesend.
Um eine Genossenschaftsversammlung beschlussfähig zu machen, bedarf es einer doppelten Mehrheit, sowohl der Flächenmehrheit als auch der Stimmenmehrheit aller anwesenden Jagdgenossen (schriftliche Vollmachten gelten ebenfalls). Bedeutet, ein einzelner Kötter kann dir schöln die Suppe versalzen, egal, wieviel Fläche er besitzt. Die Fläche wird erst bei Stimmengleichheit interessant...Das Stimmrecht gestaltet sich wie Folgt : 1x Stimmen der Anwesenden; 1x Stimmenanteil der Flächenbeteiligung. Wen du in einer JG mit 500 ha einen Anteil von 5m² hast; dann hast du 1/1.000.000....
Das ist falsch!Um eine Genossenschaftsversammlung beschlussfähig zu machen, bedarf es einer doppelten Mehrheit, sowohl der Flächenmehrheit als auch der Stimmenmehrheit aller anwesenden Jagdgenossen (schriftliche Vollmachten gelten ebenfalls). Bedeutet, ein einzelner Kötter kann dir schöln die Suppe versalzen, egal, wieviel Fläche er besitzt. Die Fläche wird erst bei Stimmengleichheit interessant...
Tatsächlich?Das ist falsch!