[Niedersachsen] Welche Mindestflächengröße als Jagdgenosse?

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25 Jun 2016
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Das ist unbestritten, allerdings hat das nichts mit der Beschlussfähigkeit der Versammlung an sich zu tun.
Gut, so gesehen....es kommt eben kein wirksamer Pachtvertrag zustande, wenn die Mehrheiten nicht passen, genau so lange, bis die oder der Bewerber oder ein anderer die doppelte Mehrheit zusammen bekommt. Bis dahin bleibt die Jagdgenossenschaft jagdausübungberechtigt und ist sogar zur Jagdausübung verpflichtet...
 
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30 Dez 2016
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Gut, so gesehen....es kommt eben kein wirksamer Pachtvertrag zustande, wenn die Mehrheiten nicht passen, genau so lange, bis die oder der Bewerber oder ein anderer die doppelte Mehrheit zusammen bekommt. Bis dahin bleibt die Jagdgenossenschaft jagdausübungberechtigt und ist sogar zur Jagdausübung verpflichtet...
Du verstehst offensichtlich nicht, was Du zitierst:
Tatsächlich?
§ 9 BJG Satz 3

"Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche."
Nicht:
Um eine Genossenschaftsversammlung beschlussfähig zu machen, bedarf es einer doppelten Mehrheit, ...
 
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