[Niedersachsen] Welche Mindestflächengröße als Jagdgenosse?

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Guten Morgen, leider habe ich nichts dazu gefunden, vielleicht aber auch falsch gesucht:

Gibt es in Niedersachsen eine Mindestflächengröße um Jagdgenosse zu sein?
Oder gilt das ab dem ersten m² ?

Danke schonmal.
 
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Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Eigentümerinnen und Eigentümer


der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden zusammenhängenden


Grundflächen (§ 12 NJagdG), nebst den ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk


angegliederten Grundflächen, mit Ausnahme der Grundflächen,
 
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Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die Eigentümerinnen und Eigentümer


der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden zusammenhängenden


Grundflächen (§ 12 NJagdG), nebst den ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk


angegliederten Grundflächen, mit Ausnahme der Grundflächen,
Das mal eben gesucht und ich bin auf die Mustersatzung vom ML gestoßen,
manchmal ist man doch einfach irgendwie blind.... 🙈

Also keine Bagatellgrenze, sondern ab ersten m².

Danke!!
 
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Keine Bagatellgrenze.

Allerdings könnte die Jagdgenossenschaft ( könnte !) Beschliesen das die Verwaltungsgebühren der Mitgiderverwaltung ( Einladung zur Hauptversammlung; Beköstigung; Pflege des Jagdkataster..) in keinem Verhältnis steht zu den Erträgen die Verwaltungskosten per Umlage Ganz oder Teilweise Beizutreiben. Die Jagdgenossenschaft ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Stimmrecht gestaltet sich wie Folgt : 1x Stimmen der Anwesenden; 1x Stimmenanteil der Flächenbeteiligung. Wen du in einer JG mit 500 ha einen Anteil von 5m² hast; dann hast du 1/1.000.000....
 
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außerdem ist der TS als Jagdgenosse zur Versammlung, so denn eine stattfindet, zu laden und hat so zumindest alle Informationen aus erster Hand.
 
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außerdem ist der TS als Jagdgenosse zur Versammlung, so denn eine stattfindet, zu laden und hat so zumindest alle Informationen aus erster Hand.
Um die Emensen Kosten von Einzeleinladungen zu sparen wird über Öffentlichen Ausshang und über ein Anonce im Lokalblatt eingeladenn. Im Lokalblat reicht auch z.B Tagesordnung im Öffentlichen Aushang.

Hier wird im Lokalanzeigen nur Mitveröffentlicht wen es zur Auszahlung kommt. Das jedoch muss dann in der Davorigen Mitgiederversammlung beschlossen worden sein.

Hintergrund meiner Anmerkung bezüglich Kostenumlegung :

Die JG ist nicht verpflichtet die Mitglieder aufwendig und Opulent zu Bewirten. Weil das zu Lasten deren Kassenlage geht; und damit die Vereinnahmen Mittel Minimiert. Nicht alle JG zahlen ihre Jagdpacht aus; oft wird unter Verwendung der Einnahmen dann z.B Infastrukturen der Gemeinde wie Unterhaltung von Wirtschaftswegen; oder wie bei uns : Zinserträge den Pächtern zur Biotopverbesserung zur Vefügung stellen. Wen nun jemand 15,00 € Pachterlös aus der JG beanspruchen könnte; asber für 30,00 € Säuft und IIIIIIIFrist... dann würde er sich auf Kosten der anderen JG Durchschmarotzen. Das mögen die nicht so gerne; da Jagdpaschteinnahmen ERträge aus Grund- und Boden sind. Darum könnte es sein das dann für weitere Kosten der MV die Über Ladungskosten Hinaus gehen; der Aufwand wieder über Umlage eingezogen wird.
Die Bewirtung Anwesenden JG bei einer MV kann aus anderem GRund Sinn machen : weil dann Teilnehmerbestätigungen für die Bewirtung erforderlich ssind; können diese Versammlungen
von der Organisation Vorbereitet werden : Stimmzettel; Auswertungslisten mit Flächenbeteiligung im Abgleich mit dem Jagdkataster.. das benötigt ansonsten einen Heftigen Vorlauf.............
 
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Ich bin sowieso geladen, bin einer der Pächter ;)

Mir ging es wirklich nur um eine Bagatellgrenze bezüglich der Flächengröße. Somit bin ich mit meinem besseren "Gartenstück" auch wirklich Genosse. Ich wollte das für mich persönlich nur nochmal abgeklärt haben.
 
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wir sind 2 Pächter und bewirten die JG Versammlung mit Kaffee, alkoholfreien Getränken und Mettbrötchen , Zuckerkuchen, das macht für jeden von uns ca. 5O,-- anwesend sind der Vorstand 5 wirtschaftende Betriebe teils in Personalunion, ein Vertreter der Gemeinde als Schriftführer und vielleicht noch mal 2-3 Landbesitzer. Das ist überschaubar. Wir legen Bericht über das abgelaufene Jagdjahr ab, erklären die Strecke und berichten über Wildbestand-Wildbesatz und ich bekomme eine schriftliche Einladung. Ein Domänenpächter muss Auskehr beantragen, die Versammlung beschließt den Ertrag der Feldmarkinteressentschaft für die Wegeunterhaltung zur Verfügung zu stellen.
 
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wir sind 2 Pächter und bewirten die JG Versammlung mit Kaffee, alkoholfreien Getränken und Mettbrötchen , Zuckerkuchen, das macht für jeden von uns ca. 5O,-- anwesend sind der Vorstand 5 wirtschaftende Betriebe teils in Personalunion, ein Vertreter der Gemeinde als Schriftführer und vielleicht noch mal 2-3 Landbesitzer. Das ist überschaubar. Wir legen Bericht über das abgelaufene Jagdjahr ab, erklären die Strecke und berichten über Wildbestand-Wildbesatz und ich bekomme eine schriftliche Einladung. Ein Domänenpächter muss Auskehr beantragen, die Versammlung beschließt den Ertrag der Feldmarkinteressentschaft für die Wegeunterhaltung zur Verfügung zu stellen.
Oh..
bei uns kommen zur JG Versammlung schon mal schnell 40 Leute zusammen.
Nun ja; die Landpächter geben den Verpächtern auch ein klare Ansage wen diese sich nicht mehr an der Ertüchtigung der Infrastruktur ihres Eigentums beteiligen wollen...

das argumentiert dann schnell : Schmarotzen. Du willst also den Pachtwert deiner Flächen durch besseres Wegenetz auf unsere Kosten verbessern aber gleichzeitig deinen Anteil dann verpulvern ?

Hilft bei der Entscheidungsfindung. Und in einem solchen größerem Podium lassen sich dann Themen wie " Blühstreifen"; "Ausgleichspflanzungen"; " Wegeausschneiden und Deckung erhalten und Hecken anlegen" Parkverbot für Sensiebel Bereiche der Reviere an Wirtschaftswegen"; " Organisation und Koordination von Erntejagdten" Abhandeln.

Traditionel haben die Jagdpächter unter Verschiedenes immer das letzte Wort...
 
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bevor die hiesige JG daran denkt, irgendjemanden zu bewirten, fallen Ostern und Weihnachten auf einen Tag zusammen! Wer meint etwas trinken oder essen zu müssen kann das tun - aber nicht in der Versammlung und nur auf eigene Kosten.
Und wie finde ich das? Richtig!
 

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