Welche Patronen ladet ihr selbst.....

Matrizen welches Herstellers sind die häufigsten auf eurem Wiederladetisch

  • RCBS

    Stimmen: 188 66,7%
  • Hornady

    Stimmen: 88 31,2%
  • Redding

    Stimmen: 56 19,9%
  • CH4D

    Stimmen: 17 6,0%
  • Wilson

    Stimmen: 5 1,8%
  • Lyman

    Stimmen: 12 4,3%
  • Bonanza

    Stimmen: 35 12,4%
  • Lee

    Stimmen: 55 19,5%
  • Triebel

    Stimmen: 36 12,8%
  • Sonstige

    Stimmen: 12 4,3%

  • Umfrageteilnehmer
    282
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Ich habe erst vor kurzem mit dem Wiederladen begonnen, weshalb ich auch noch nicht sonderlich viele Matrizensätze habe.

Aktuell verlade ich 6mm Remington, 7.5x55 Swiss und .375 H&H Mag. Hoffentlich folgt in Kürze auch die 10,3x60R (hier fehlt mir noch der Hülsenhalter; soll aber gegen Ende Juni eintreffen).

Auf der Wunschliste stehen noch .222 Rem. Mag., 7mm-08 Rem. sowie .300 H&H Mag. und .444 Marlin.

Damit hätte ich all meine "Exoten-Kaliber" abgedeckt.
 
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Also MEINE Tante im Amt hat gesagt,
Bei uns bekommst maximal 20kg eingetragen, mit extra Bestätigung vom Verein. Bei Jägern weiß ich es nicht. Die zicken da alle 5 Jahre rum. Will man damit ja Bomben bauen oder so..... :unsure:
Wenn ich nur 10kg nehme, dann irgendwann nachlegen will, kost des 50€....
 
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Hab keinen Jagdschein.... Und die Sportschützenkarte wurden zum 1.9.2020 auf max. 10 Schußwaffen gedeckelt. Mein "Bestand" liegt da "leicht" drüber.... Somit versuch ich da was aus zu handeln.;) Hab dazu schon ein paar auch Waffenrechtsexperten in den Verbänden befragt. So wirklich aussagekräftig war da noch nix... Dazu kommt das in DE schon übliche, "jeder- Landkreis-handhabt-das-wie-er-will".... Daher frag ich gleich das Ordnungsamt nun direkt.
 
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...nicht überlegen. Kommt bei den Jägern auch noch. Und wie beim DSB, wird der DJV die selbe Stellungnahme beziehen, wer hat schon mehr wie 3 LW bei uns....
 
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Aber ich hatte Post vom KVR. Waffenkauf geht erst wieder, wenn ich unter 10 bin. Oder wie vor 2003, ein Bedürfnis bringe für den Mehrlader. Dann geht er auf Grün...
Ich geb es auf. Mit Logik kommt man nicht weit.
 
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...nicht überlegen. Kommt bei den Jägern auch noch. Und wie beim DSB, wird der DJV die selbe Stellungnahme beziehen, wer hat schon mehr wie 3 LW bei uns....
oder man muß eine ständige Jagdmöglichkeit nachweisen.
Da entwickeln sich noch ungeahnte Nachfragen oder auch Geschäftsmodelle für Vergeber von BGS mit streng limitierter Freigabe.
 
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Ich habe eine ständige Jagdmöglichkeit in Namibia.....
...oder gilt die ständige Jagdmöglichkeit nur dann, wenn sie in Sichtweise der Kreisverwaltungsbehörde ist?GrußHWL
NAM war ja mal vor langer Zeit in gewissem Sinne deutsch. Könnte sich als Argumentationshilfe erweisen.
Aber noch gibt es keine gesetzliche Forderung nach einer ständigen Jagdmöglichkeit als Nachweis für ein Bedürfnis im Sinne des WaffG.
 

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