Welche Versicherungen sind für Inhaber eines Jagderlaubnisscheines notwendig?

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Welche Versicherungen sind für einen Inhaber eines Jagderlaubnisscheines notwendig?
Es geht in erster Linie um Ansitzeinrichtungen , die vom o.g. im Revier auf eigene Kosten eingerichtet wurden. Gemäß UVV mit entsprechendem Hinweisschild "Jagdliche Einrichtung, Betreten verboten etc."
Natürlich werden solche Schilder von anderen Personen oft ignoriert. Was ist, wenn dann etwas passiert?
Die Berufsgenossenschaft tritt dann ja wohl nicht ein.
Also, wie sorge ich persönlich vor?
 

JEF

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Jagdhaftpflichtversicherung
Ergänzend Privathaftpflichtversicherung

(Ich denke auch der Pächter wird nicht ohne weiteres aus der Haftung raus sein.)
 
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Doch.
Genau deswegen ist das betreten von jagdlichen Einrichtungen verboten.
Der Sitz muß allerdings in einem verkehrssicheren Zustand sein.
Also wer hochklettert macht das auf eigene Gefahr, ist das Teil morsch und bricht zusammen liegt der Fall etwas anders, allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an.
 
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Unfall unbedingt. Wenn Du Dich irgendwie verletzt, hast Du sonst schnell ein Problem. BG oder Pächter zahlt nicht bei Jagdausübung, das ist Privatvergnügen.
 
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Doch.
Genau deswegen ist das betreten von jagdlichen Einrichtungen verboten.
Der Sitz muß allerdings in einem verkehrssicheren Zustand sein.
Also wer hochklettert macht das auf eigene Gefahr, ist das Teil morsch und bricht zusammen liegt der Fall etwas anders, allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an.
Reicht dann eine Privathaftpflicht aus, bzw. auf welche Details im Vertrag muss ich dann achten?
 
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Ich verstehe die Konstellation nicht.
Alle Hochsitze bei uns im Revier gehören dem JAB, wir bauen sie, fertig.
 
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Unfall unbedingt. Wenn Du Dich irgendwie verletzt, hast Du sonst schnell ein Problem. BG oder Pächter zahlt nicht bei Jagdausübung, das ist Privatvergnügen.
Klar, ist bekannt.
Es geht um die Fälle, in denen eine dritte Person, sozusagen "illegal " zu Schaden kommt.
 
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Wenn der Sitz stabil und UVV gemäß war braucht dich das nicht zu jucken.
 
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Ich kann auf eigene Kosten Fallen und Leitern errichten.
Es ist eine Eigenjagd, die dem Kreis (NSG) gehört.

Der Jagdausübungsberechtigte ist erstmal für die Sicherheit der jagdlichen Einrichtungen zuständig. Frage ist, wer in der Konstellation der JAB ist. Bewirtschaftet die EJ selber ? Bist Du „beauftragter Jäger“ und wurde Dir diese Pflicht vertraglich übertragen oder bist Du nur Inhaber einer Jagderlaubnis ?
 
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Ergänzend.
Begeher oder nicht, eine Unfallversicherung sollte jeder haben und eine Privathaftpflicht sollte wohl keine Frage sein.
Wieso sollte jeder eine Unfallversicherung haben? Eine Berufsunfähigkeisversicherung ist für die allermeisten sinnvoller.

 
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Das Risiko im Revier einen Unfall zu haben ist wohl ungleich größer als in einem Büro.
Ich habe keine selbst, mein Arbeitgeber hat eine Gruppenunfallversicherung für die Mitarbeiter, die auch privat greift.

Ein Kollege ist bei der Reparatur einer Kanzel vom Hochsitz gestürzt, nicht hoch, nur 2m, die Schulter war kaputt, mehrere Wochen Krankenhaus mit OP, nach ein paar Jahren noch eine um die Schrauben zu entfernen.
Die Leistungen seiner Unfallversicherung hat Kosten gedeckt, die die KK nicht bezahlt hat.
Berufsunfähigkeit ist nix, im Büro kann man auch mit Qzerschnittslähmung arbeiten. Arbeitsunfähigkeit ist besser, nur ist die je nach Job unc Alter sehr teuer. Muss man abwägen.
 
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