Welche Versicherungen sind für Inhaber eines Jagderlaubnisscheines notwendig?

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Eine Unfallversicherung ist in den meisten Fällen recht unnütz. Reiht sich für mich neben der Insassenversicherung im KFZ Bereich ein.

Gruppenunfall über Arbeitgeber mit bes. Leistungen kann evtl. sinnvoll sein.

Berufsunfähigkeit durch Unfall macht wohl (erstaunlicherweise) nur 3-5% aus.

Eine ordentliche BUZ zahlt ab 50% Erwerbsminderung.
 
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Der Jagdausübungsberechtigte ist erstmal für die Sicherheit der jagdlichen Einrichtungen zuständig. Frage ist, wer in der Konstellation der JAB ist. Bewirtschaftet die EJ selber ? Bist Du „beauftragter Jäger“ und wurde Dir diese Pflicht vertraglich übertragen oder bist Du nur Inhaber einer Jagderlaubnis ?
Nur Inhaber einer Jagderlaubnis.
 
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Das schafft Vertrauen und Freude beim Ausgebenden des Jagderlaubnisscheins :unsure:

Nun, er hat gefragt, wie er sich absichern kann. Eine Versicherung, die eine Haftung für Gewerke absichert, die ohne Gegenleistung für einen Dritten erstellt wurden, kenne ich nicht. Klingt stark nach Gefälligkeitsverhältnis.
 
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Gelöschtes Mitglied 26340

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Wenn ich nen Sitz baue und hinstellen möchte, nimmt mein Beständer den ab. Wenn alles OK ist, geht das grundsätzlich auf seine Kappe. Drum kümmern und in Schuss halten muss ich. Wenn das schleift, gibt es einen "Warnschuss"... Passiert dann nichts, wird der Sitz platt gemacht.

Letzteres und auch der Warnschuss war noch nicht notwendig.

Eigentümer bin ich weiterhin.

Klar kommuniziert und für beide Seiten als OK empfunden.

Kleinere Sachen bei bestehenden Sitzen /Kanzeln können alleine gemacht werden, größere nur, wenn der Beständer dabei ist, oder beauftragt. Ansonsten kommt die BG nicht bei Unfällen auf.
 
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Wenn ich nen Sitz baue und hinstellen möchte, nimmt mein Beständer den ab. Wenn alles OK ist, geht das grundsätzlich auf seine Kappe.

So ist das und es gibt ein "Lebensrisiko" wenn ich jemand gratis mitjagen lasse und der legt mir solch schwachsinnigen Schrieb vor, trennen sich unsere Wege :cool:

Was wesentlich anderes habe ich nicht geschrieben. Wenn der JAB greifbar ist, würde ichs genauso machen. Wenn die staatliche EJ aber keinen greifbaren JAB hat und er sich absichern will, muss er eben kreativ werden. Er hat ja nach einer Versicherung gefragt.
 
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Ich geb es auf. Ihr lest nur heraus, was Ihr wollt.

Es wurde nach Möglichkeiten gefragt, wie man sich in einer bestimmten Situation absichern kann. Weitere Vorschläge zu dem geschilderten Problem habe ich bisher nicht gelesen.
 
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Ich geb es auf. Ihr lest nur heraus, was Ihr wollt.

Es wurde nach Möglichkeiten gefragt, wie man sich in einer bestimmten Situation absichern kann. Weitere Vorschläge zu dem geschilderten Problem habe ich bisher nicht gelesen.
Du brauchst keine weitere Versicherung neben der Jagdhaftpflicht. Wenn du eine Kanzel baust die der UVV entspricht und vom JAB abgenommen / akzeptiert wurde, dann geht die Verantwortung auf den JAB über.
 
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Das gibt es ja einige Möglichkeiten.
Vertragsrechtschutz? Oder ?
Nein. Wen auf Jagd dann Rechtsschutz in allen Lebenslagen : Strafrecht; Verwaltungsrecht;
Zivilrecht; und Vertragsrecht.

In einer Zeit wo mehr Zeit Aufgewandt wird Argumente zu suchen einem das Leben zu zerfressenen als Argumente zu suchen die dich im Zweifel Entlasten ist das durchaus Sinnvoll.
 
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Nein werter Conram, Du verstehst es nicht. Für jede Jagd muß einer, oder mehrere JABs bei der unteren Jagdbehörde hinterlegt sein. Schilder kannst Du so viele an Deine Hochsitze nageln wie Du möchtest, haben die gleiche Rechtswirkung wie: Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für Ihre Kinder :sleep: Und nochmals, käme mir jemand mit so einem Schrieb, werde ich Ihm empfehlen einen Jagdkanal zu abonnieren, denn im Revier, wollte ich Ihn nicht mehr.
 
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Nein werter Conram, Du verstehst es nicht. Für jede Jagd muß einer, oder mehrere JABs bei der unteren Jagdbehörde hinterlegt sein. Schilder kannst Du so viele an Deine Hochsitze nageln wie Du möchtest, haben die gleiche Rechtswirkung wie: Betreten der Baustelle verboten, Eltern haften für Ihre Kinder :sleep: Und nochmals, käme mir jemand mit so einem Schrieb, werde ich Ihm empfehlen einen Jagdkanal zu abonnieren, denn im Revier, wollte ich Ihn nicht mehr.
Werter Äsungsfläche, wir reden aneinander vorbei. Selbstverständlich gibt es immer einen JAB, nur ist er nicht immer greifbar.

Exklaven von Forstrevieren werden zT von entfernter lebenden Förstern mitbetreut. Insofern ist er nicht immer greifbar. Oder wenn zB eine Kommune eine EJ selbst bewirtschaftet, wird auch kaum der Bürgermeister zur Übergabe herauskommen. Dann - und nicht im normalen Revieralltag - bleiben als einzige sauberen Möglichkeiten die schriftliche Übergabe oder es vom JAB selber aufstellen zu lassen.

Zitat: „Es ist eine Eigenjagd, die dem Kreis (NSG) gehört.“

Ohne „besuftragten Jäger“, dh JAB müsste der Kreis selber sein.
 
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