Welche Versicherungen sind für Inhaber eines Jagderlaubnisscheines notwendig?

G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Ich geb es auf. Ihr lest nur heraus, was Ihr wollt.

Es wurde nach Möglichkeiten gefragt, wie man sich in einer bestimmten Situation absichern kann. Weitere Vorschläge zu dem geschilderten Problem habe ich bisher nicht gelesen.
Nein, du stellst nichts ins Revier, ohne daß OK vom JAB. Ist das OK da, geht die Verkehrssicherungsplicht auf ihn über. Er kann/wird dir aber die Pflicht zur Instandhaltung auferlegen. Reicht auch mündlich. Kümmerst du dich nicht, Warnschuss und nachfolgend Plattmachen...

Du bist, als Begeher, Jagdgast. Die Jagdausübung, und unbeauftragte/unbegleitete Arbeiten, erfolgen auf eigene Gefahr, Schäden gegenüber Dritten sind durch die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt.

Du kannst natürlich deinen Versicherungsfuzzi des Misstrauens (anwesende ausgenommen) fragen, was er anbieten kann... Findet sich sicher was.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Was heißt hier "greifbar"? Ein JAB muß nicht 24 Stunden am Tag erreichbar sein. Bei mir gibt es keine Übergabe, es wird gemeinsam aufgestellt und noch mal hört mit diesem Schriftschexx auf, wenn Ihr weiter jagen wollt.
 
Registriert
21 Feb 2017
Beiträge
119
Ich geb es auf. Ihr lest nur heraus, was Ihr wollt.

Es wurde nach Möglichkeiten gefragt, wie man sich in einer bestimmten Situation absichern kann. Weitere Vorschläge zu dem geschilderten Problem habe ich bisher nicht gelesen.
So ist es.
Der Kreis verzichtet auf sein Jagdrecht, gibt mir eine Jagderlaubnis, ich möchte für mich privat Leitern aufstellen wegen der Sicherheit, der Kreis sagt:" ok, kannste machen, wir sind dann aber versicherungsmäßig raus".
Für den worst case frage ich das Forum nach einer evtl. Versicherungsmöglichkeit.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.627
Der Kreis kann als Eigentümer nicht auf das Jagdrecht verzichten, er kann nur auf das Jagdausübungsrecht verzichten.
 
Registriert
5 Jul 2012
Beiträge
2.403
Original Text: Der Kreis verzichtet auf eigene Jagdausübung.

Bringt uns das jetzt weiter?

Worum es geht: Es gibt in jedem Revier einen JAB. Der ist dann auch für die Sicherheit der Hochsitze etc. verantwortlich und kann andere an der Jagdausübung beteiligen. Das ist erstmal unabhängig von der eigentlichen Jagdausübung, auf die der Kreis hier verzichtet.

Der JAB ist erstmal der Besitzer der EJ bzw. die Jagdgenossenschaft, wenn das Jagdausübungsrecht nicht verpachtet wurde. D. h. ggf der Kreis. Dieser kann auch die Jagd durch einen angestellten Jäger (Jagdleiter) ausüben und seine Pflichten als JAB wahrnehmen lassen.

PS: Such mal nach „Jagd in Eigenregie“ oder „Regiejagd“. Da findest Du einiges zu im Netz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Nov 2006
Beiträge
1.713
Zum Thema Versicherungen für Jäger habe ich vor längerer Zeit einen Artikel verfasst - hier in Textform:

Versicherungscheckliste für Jäger

Seit Kindesbeinen bin ich mit der Jagd verbunden und ich weiß aus meiner Tätigkeit als unabhängiger Versicherungsmakler, dass viele Jäger unsicher sind, welche einzelnen Versicherungsverträge benötigt werben bzw. sinnvoll sind. Anbei eine Übersicht:

1) Jagdhaftpflichtversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, ohne die das Lösen des Jagdscheines nicht möglich ist. Schäden durch Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung sind mit eingeschlossen, je nach Tarif sogar in unbegrenzter Anzahl. Ein weiteres wesentliches Merkmal für ein gutes Jagdhaftpflichtprodukt ist der Einschluss der sogenannten Forderungsausfalldeckung.

Sie leistet für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch das Verschulden anderer Jäger entstehen, wenn diese nicht ausreichend versichert sind. Achten Sie auf eine Absicherung bei Personenschäden von mindestens € 10 Millionen.

2) Versicherungen gegen den Verlust von Waffen

Im Regelfall gelten Jagdwaffen als Inventar und sind als solche in der Hausratversicherung mit eingeschlossen, d.h. bei einem versicherten Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Diebstahl wird ihr Wert vollständig ersetzt. Bei Raub aus dem verschlossenen Fahrzeug gelten dagegen geringere Summen. Weitergehende Absicherungen bieten sog. Schutzbriefe, die beispielsweise auch Beschädigungen abdecken, die durch das Umfallen der Waffe entstehen.

3) Tierkrankenversicherung

Jagdhunde sind unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung, die die Kosten des Tierarztes übernimmt, ist sinnvoll.

4) Rechtsschutzversicherung

Im Zusammenhang mit der Jagdausübung kann durchaus juristische Unterstützung notwendig werden, wie beispielsweise für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen infolge einer fremd verschuldeten Verletzung Ihres Jagdhundes oder gar Ihrer Person selbst. Weiter kann es zu Streitigkeiten um Wildschadensforderungen oder der Nichterteilung waffen- und/oder jagdrechtlicher Erlaubnisse kommen. Für diese Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Der Deckungsumfang muss dazu geprüft werden.

5) Unfallversicherung

Während der Jagdausübung bestehen unterschiedliche Verletzungsgefahren, wie beispielsweise beim Bau von jagdlichen Einrichtungen oder bei Stürzen. Ein unabkömmlicher Bestandteil dieser Policen ist die Absicherung von Zeckenbissen und der damit verbundenen Krankheiten wie Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Eine spezielle Jagdunfallversicherung ist nicht vonnöten. Es empfiehlt sich eine ‚normale‘ Unfallversicherung mit Schutz rund um die Uhr.

6) Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Folgen eines Unfalles können dazu führen, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu den wichtigsten privaten Versicherungen gehört, schützt vor den finanziellen Folgen.

Bei weiteren Fragen - einfach melden.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
38
Zurzeit aktive Gäste
547
Besucher gesamt
585
Oben