Welche Wildarten zählen zum Hochwild?

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Bären, Wölfe, Uhus und Kraniche sind überhaupt kein Wild, weder Hoch- noch Nieder-, weil sie schlichtweg nicht dem Jagdrecht unterliegen.

Genauso sind alle Rabenvögel mit Ausnahme des Kolkraben sowie der Kormoran kein Wild, auch wenn sie im Rahmen von speziellen Verordnungen ggf. trotzdem bejagt werden dürfen.
 
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Früher wurde der Schwan mal zum Hochwild gezählt, so weit mir das in Erinnerung ist.
 
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Genauso sind alle Rabenvögel mit Ausnahme des Kolkraben sowie .... kein Wild, auch wenn sie im Rahmen von speziellen Verordnungen ggf. trotzdem bejagt werden dürfen.

*Möööp* falsch!

Zumindest, was dein Nachbarbundesland betrifft ;-)

http://www.jagd-bayern.de/bjv-wildtiersteckbriefe.html

(ganz unten.)

(So hat man nämlich das Problem mit der sog. EU-Singvogelrichtlinie entschärfen können. Wir dürfen seit eh und je Krähen, Elstern und Eichelhäher bejagen. Letzteren mit Einschränkung.)

Find ich ehrlich gesagt auch völlig richtig so. Rabenvögel sind Wild und sollten nicht wie früher als "RaubZEUG" angesehen werden.
 
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Ich weiß. In Bayern läuft halt Manches anders. Der überwiegende Teil D´s hat die Rabenvögel mit o.g. Ausnahme trotzdem nicht im Jagdrecht, sind also kein Wild.

Bald wird wohl auch der Regierungssitz von Launen-Horsti nach Neuschwanstein verlegt, ich sehs schon kommen... :roll:
 
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So hat man nämlich das Problem mit der sog. EU-Singvogelrichtlinie entschärfen können. Wir dürfen seit eh und je Krähen, Elstern und Eichelhäher bejagen. Letzteren mit Einschränkung.

Find ich ehrlich gesagt auch völlig richtig so. Rabenvögel sind Wild und sollten nicht wie früher als "RaubZEUG" angesehen werden.
Da sind wir beinander. Das hat FJS völlig korrekt entscheiden lassen, wenn auch nur auf drängendes Anraten hin.
 
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Bären, Wölfe, Uhus und Kraniche sind überhaupt kein Wild, weder Hoch- noch Nieder-, weil sie schlichtweg nicht dem Jagdrecht unterliegen.

Genauso sind alle Rabenvögel mit Ausnahme des Kolkraben sowie der Kormoran kein Wild, auch wenn sie im Rahmen von speziellen Verordnungen ggf. trotzdem bejagt werden dürfen.

In Sachsen unterliegt der Wolf sehr wohl dem Jagdrecht.
Wenn man dann nach der alten Definition geht, müsste der ja dann eigentlich zum Niederwild zählen, oder? Schließlich wurde der früher auch vom einfachen Bauern gejagt, wenn er sich in der Nähe des Hofes/Dorfes umhertrieb.
 
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Halloooo, jetzt wird hier aber nicht rumgealbert!
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Das Thema ist zu ernst!
Von wegen
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Pah, wenn schon, dann Kaiser- und Königspinguine!
Aber das Thema ist lange her!
 

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